SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13518 Thema: Finanzierung von Förderprogrammen durch Landesmittel Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 basiert auf einer Abfrage aus der Fördermitteldatenbank des Freistaates Sachsen (FÖMISAX) zum Stand 30. April 2018. Die Mittelausstattung beinhaltet die Gesamtsumme der aktuell im Programm zur Verfügung stehenden Mittel (Haushaltsjahr 2018 zuzüglich nicht abgeflossener Mittel aus Vorjahren). Die Daten werden durch die jeweiligen Ressorts eigenverantwortlich gepflegt und wurden daher inhaltlich unverändert übernommen. Frage 1: Welche aktuellen Förderprogramme des Freistaates (bitte unter Angabe des Förderzwecks, der Adressaten des Programms und des finanziellen Umfangs) werden aktuell ausschließlich aus sächsischen Mitteln finanziert? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/22-H 1322/185/93- 2018/25119 Dresden, 2 f . Juni 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen . STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 2: Welche dieser Programme wurden in der Vergangenheit mit EU- und/ oder Bundesmitteln kofinanziert und wie hoch war der jeweilige Anteil der Kofinanzierung? Frage 3: Welche aktuellen Förderprogramme des Freistaates, die ursprünglich ausschließlich aus sächsischen Landesmitteln finanziert wurden, werden inzwischen aus EU- und/oder Bundesmitteln kofinanziert und wie hoch ist der jeweilige Anteil der Kofinanzierung? {Bitte unter Angabe des Förderzwecks, der Adressaten des Programms und der jeweiligen Gesamtsumme der im Programm zur Verfügung stehenden Mittel.} Frage 4: Welche sachlichen Überlegungen gab es jeweils die zu einer Umstellung der Programmfinanzierung im Sinne der Fragestellungen 2 & 3 führten? Frage 5: Welche Folgen hinsichtlich des Programmumfanges, der Neugestaltung bzw. Änderung der Förderrichtlinie oder des Antragsverfahrens waren mit der Umstellung der Programmfinanzierung im Sinne der Fragestellungen 2 & 3 sowohl für den Freistaat, als auch für potentielle Antragsteller jeweils verbunden? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die Beantwortung der Fragen 1 bis 5 ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2. In der als Anlage 1 beigefügten Übersicht sind alle Richtlinien aufgeführt, die 2018 ausschließlich aus Landesmitteln finanziert werden (Frage 1 ). Sofern diese in der Vergangenheit durch EU- oder Bundesmittel kofinanziert waren, ist der jeweilige Kofinanzierungsanteil angegeben (Frage 2); zu diesen Richtlinien erfolgt die Beantwortung der Fragen 4 und 5 in jeweils einer separaten Tabellenspalte. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Analog dazu sind in der als Anlage 2 beigefügten Tabelle alle Richtlinien enthalten, die ursprünglich ausschließlich aus Landesmitteln finanziert wurden, aktuell jedoch durch EU oder Bund kofinanziert werden (Frage 3). Zu diesen Richtlinien sind die Antworten auf die Fragen 4 und 5 ebenfalls jeweils einer separaten Tabellenspalte zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen 1~aJ1 Anlagen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN SK Kleine Anfrage 6/15318 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller 07790 Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei über die Förderung aktiver Teilnehmer am Tag der Sachsen Am jeweiligen „Tag der Sachsen“ teilnehmende Vereine, Gesellschaften, Verbände, Gruppen aus dem Freistaat Sachsen erhalten für die mit der Vorbereitung und Teilnahme am „Tag der Sachsen“ verbundenen Aufwendungen einen Zuschuss, der als pauschale Leistung unter anderem für die Fahrtkosten, Verpflegung und/oder Übernachtung gewährt wird. Vereine/Verbände über die Ausrichterkommune 120.000,00 € Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre Seite 1 von 32 SK Kleine Anfrage 6/15318 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 08340 Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens (RL Internationale Zusammenarbeit) Im Rahmen des Teils 1 der Richtlinie 1. Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, die entsprechend Artikel 12 der Verfassung des Freistaates Sachsen zum Ziel haben, Kontakte in den Euroregionen im Grenzraum zur Republik Polen und der Tschechischen Republik zu initiieren, zu pflegen und zu intensivieren. 2. Projekte zur Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit, die a) der Ausgestaltung und Vertiefung der partnerschaftlichen Beziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen, der Tschechischen Republik sowie der Republik Polen außerhalb der Euroregionen dienen. b) der Ausgestaltung und Vertiefung der Zusammenarbeit dienen und im Interesse des Freistaates Sachsen liegen. Hierzu zählen insbesondere die Staaten und Regionen Slowakei, Bretagne (Frankreich), Alberta (Kanada), Québec (Kanada), Hubei (China) Ober- und Niederösterreich und Abu Dhabi (VAE). Kirche; Kommunen; Sonstige; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; öffentl.- rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 730.000,00 € Seite 2 von 32 SK Kleine Anfrage 6/15318 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre c) der bildungspolitischen Arbeit im Freistaat Sachsen dienen und das Ziel verfolgen, das Verständnis für die Situation und die Probleme der Staaten mit Entwicklungsrückstand in Afrika, Asien und Lateinamerika zu wecken. 3. Projekte, die zur Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen der jährlich im Mai stattfindenden Europawoche im Freistaat Sachsen dienen. Im Rahmen des Teils 2 der Richtlinie Gefördert werden bi- beziehungsweise vorzugsweise trinationale Projekte, die die sächsischen Beziehungen mit der Republik Polen und der Republik Tschechien im besonderen Maße durch ihren innovativen Charakter, zum Beispiel durch die strategische Neu- und Weiterentwicklung von Kooperationsformen, intensivieren. Ziel der Förderung ist es, die Zusammenarbeit über den grenzübergreifenden, regional eingeschränkten Ansatz hinaus zu stärken. 08380 Richtlinie der SK zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels (FRL "Demografie") Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit Bevölkerungskontraktionen (hohe Schrumpfungsrate und Überalterung der Bevölkerung), die dazu beitragen, die Anpassung einer Region an den demografischen Wandel positiv zu bewältigen. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass vor allem Kommunen zu Fragen der demografischen Entwicklung enger zusammen arbeiten und frühzeitig zukunftsfähige sowie finanziell nachhaltige Strukturen aufgebaut werden. Kirche; Kommunen; Sonstige; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; öffentl.- rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 1.600.000,00 € Seite 3 von 32 SMI Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller 03541 Verwaltungsvorschrift des SMI über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von sächsischen Kulturdenkmalen und zur Aus- und Fortbildung der Denkmalpflege (VwV- Denkmalförderung) vom 20. Dezember 1996 Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege von besonders hochwertigen und national wertvollen Kulturdenkmalen des Freistaates Sachsen, insbesondere Schlösser, Rittergüter, Herrenhäuser, Industrie- und Sakralbauten sowie Kulturdenkmale traditioneller Baukunst (Fachwerk- und Umgebindehäuser) aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege (Verwaltung durch das Landesamt für Denkmalpflege auf staatlicher Ebene) Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kirche; Kommunen; Personengemeinschaft; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 18.783.916,67 € 2010 - 0 % 2010 - 41 % Eine Umstellung der Programmfinanzierung erfolgt nicht. Entsprechend der konzeptionellen Ausrichtung des Sonderprogrammes (insbesondere zur Ko-Finanzierung von Projekten nationaler oder besonders herausgehobener Bedeutung) werden die Haushaltsmittel zur Ko-Finanzierung von Maßnahmen in Bundesprogrammen eingesetzt, um zusätzliche Mittel des Bundes akquirieren zu können. Durch die Ko-Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen von Bundesprogrammen werden zusätzliche Finanzierungsmittel akquiriert, was sich positiv auf die Realisierung konkreter Maßnahmen und die Einzelkulturdenkmalförderung in Gänze ausgewirkt. 03540 Verordnung des SMI über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (Sächsische Denkmalschutzförderungsverordnung – SächsDSchföVO) vom 18. Februar 2009 Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen des Freistaates Sachsen aus dem Landesprogramm Denkmalpflege (Verwaltung durch die unteren Denkmalschutzbehörden auf kommunaler Ebene). Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kirche; Kommunen; Personengemeinschaft; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 5.585.445,86 € 2005 - 0 %; 2006 - 0 % 2005 - 9 %; 2006 - 11 % Eine Umstellung der Programmfinanzierung erfolgt nicht. Die Haushaltsmittel des Landesprogrammes werden maßnahmenbezogen zur Ko- Finanzierung von Bundesförderungen eingesetzt, um zusätzliche Mittel des Bundes akquirieren zu können. Durch die Ko-Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen von Bundesprogrammen werden zusätzliche Finanzierungsmittel akquiriert, was sich positiv auf die Realisierung konkreter Maßnahmen und die Einzelkulturdenkmalförderung in Gänze ausgewirkt. 07670 Richtlinie des SMI über die Gewährung von Zuwendungen an kommunalpolitische Bildungsvereinigungen (KomPolFördRL) vom 12. Januar 2016 Gefördert wird die kommunalpolitische Bildungsarbeit. Durch die Vermittlung von Kenntnissen über kommunale Institutionen, Willensbildungsprozesse und Politikfelder sollen die aktive Teilnahme am kommunalpolitischen Leben gefördert und Bürger zur Übernahme kommunalpolitischer Verantwortung befähigt werden. Kommunalpolitische Bildung wird regelmäßig durch Bildungsveranstaltungen, zum Beispiel Schulungen, Tagungen und Konferenzen, sowie durch Publikationen vermittelt. Vereine/Verbände 1.110.100,00 € 07700 Richtlinie des SMI über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen) vom 11. Juli 2011 Kommunen; Vereine/Verbände 1.230.273,00 € 07990 Gemeinsame Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit vom 28. April 2017 (SächsABl. S. 658), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2017 (SächsABl.SDr. S. S 402) Hebung der Verkehrssicherheit Sonstige; Vereine/Verbände; öffentl.- rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 160.000,00 € Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre Seite 4 von 32 SMI Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 03727 Richtlinie des SMI zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gebundener Mietwohnraum Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum Kommunen, Vermieter 40.000.000,00 € 00790 Richtlinie des SMI zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung) Förderung des barrierereduzierenden Umbaus von Wohnraum Mieter, selbstnutzende Eigentümer 3.000.000,00 € 00791 Richtlinie des SMI zur Förderung des seniorengerechten Umbaus von Wohnraum (RL Seniorengerecht Umbauen) Förderung des seniorengerechten Umbaus von Wohnraum Vermieter 18.000.000,00 € 00501 Richtlinie des SMI zur Förderungder Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (RL Familienwohnen) Förderung des Erwerbs oder des Neubaus von Wohneigentum für Familien mit Kindern natürliche Personen mit Kind 16.821.600,00 € 04100 Zuwendungsvertrag des SMI mit den Landesverbänden der Hilfsorganisationen zur Förderung der Nachwuchsarbeit in den Bereichen Wasserrettungsdienst und Bergwacht Finanzielle Unterstützung der Nachwuchsarbeit der regionalen und lokalen Gliederungen der Bergwacht und des Wasserrettungsdienstes zur Schaffung von Anreizen für Nachwuchskräfte, sich ehrenamtlich in den Bereichen Wasserrettungsdienst und Bergwacht zu betätigen, die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben oder zu vertiefen. Vereine/Verbände 93.000,00 € 07710 Richtlinie des SMI über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw) vom 7. März 2012 Zuwendungen zu den notwendigen Beschaffungen und Baumaßnahmen zur Erfüllung der den Zuwendungsempfängern auf dem Gebiet des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe obliegenden Aufgaben Kommunen; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse 49.437.587,62 € 2003 - 9,7%; 2004 - 12,1%; 2005 - 1,5%; 2009 - 14,6%; 2010 - 37%; 2011 - 15,2%; Eine Umstellung der Programmfinanzierung erfolgt nicht. Die in den Jahren 2003 bis 2005 aufgeführte Kofinanzierung des Bundes beruht auf zusätzlichen Mitteln zur Schadensbeseitigung Augusthochwasser 2002. Die in den Jahren 2009 bis 2011 aufgeführte Kofinanzierung des Bundes beruht auf zusätzlichen Mitteln aus dem Konjunkturprogramm - KP II. Diese zusätzlichen Mittel wurden über diese Richtlinie bewilligt. Keine (s. Antwort auf Frage 4). 07711 Richtlinie des SMI über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw) vom 7. März 2012 (SächsABl. S. 358), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 17. November 2015 (SächsABl. S. 1667) Unterstützung der Gemeinden zur Förderung der Jugendfeuerwehren Kommunen 270.840,00 € Seite 5 von 32 SMI Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 08460 Richtlinie des SMI zur Förderung von Fanprojekten (Förderrichtlinie Fanprojekte) vom 19. Mai 2008 Erhöhung der Sicherheit bei Sportveranstaltungen und die Reduzierung gewalttätiger Ereignisse im Kontext von Fußball und Fußballspielen Kommunen; Sonstige; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse 450.000,00 € 01660 Richtlinie des SMI für die Sportförderung (Sportförderrichtlinie) vom 5. Mai 2009 Vereine/Verbände 20.500.000,00 € 01661 Einzelfallförderung im Bereich Sportförderung Förderung der Dopingprävention laut der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern zur Förderung der Dopingprävention durch die Nationale Anti Doping Agentur vom 01. September 2015 und Förderung der Integration von Flüchtlingen durch Sport gemäß Kabinettsbeschluss vom 07. September 2015. Förderung der Personal- und Sachausgaben als Organisationskostenzuschuss für die Vorbereitung und Durchführung des Internationalen Deutschen Turnfestes 2021 in Leipzig gemäß Kabinettsbeschluss vom 20. September 2016. Sonstige; Vereine/Verbände 526.000,00 € 03590 Richtlinie des SMI zur Förderung der Regionalentwicklung (FR-Regio) vom 25. April 2013 Ziel des Landesprogramms zur Förderung der Regionalentwicklung ist es, im Freistaat Sachsen die gestaltende Raumund Regionalentwicklung innovativ und qualitativ fortzusetzen. Mit dem Einsatz informeller Planungsinstrumente soll dabei insbesondere der Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge unter den Erfordernissen des demografischen Wandels und gebietlicher Neuordnungen besser entsprochen und so dazu beigetragen werden, dass die Teilräume in ihrem jeweiligen Entwicklungspotential gestärkt werden und die größeren Gebietskörperschaften integrierend wirken können. Landkreise, Kreisfreie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände; kommunale Zweck- und Verwaltungsverbände, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit diese nicht Beteiligte des Verfahrens nach Ziffer VII dieser Richtlinie sind 1.370.341,47 € 2009 - 0 %; 2010 - 0 % 2009 - 34 %; 2010 - 31 % Eine Umstellung der Programmfinanzierung erfolgt nicht. Die ausgewiesenen Bundesmittel der Jahre 2009 und 2010 dienten der Umsetzung des Konjunkturpaketes II und waren nicht Teil eines regulären bundesanteiligen Förderprogramms. Keine (s. Antwort auf Frage 4). 07730 Richtlinie des SMI zur Förderung von Maßnahmen nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (RL - Kulturförderung) Pflege und Erhaltung deutscher Kultur der Vertreibungs- und Aussiedlungsgebiete - Förderung des gemeinsamen grenzübergreifenden kulturellen Erbes. Kommunen; Sonstige 365.000,00 € Seite 6 von 32 SMF Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller 05220 Institutionelle Förderung der Niederlassung Dresden des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. München Das ifo Dresden trägt aufgrund seiner in der Form einmaligen Forschungsausrichtung (Strukturwandel / Wirtschaftsentwicklung / Öffentlichen Finanzen in Ostdeutschland, speziell in Sachsen) maßgeblich zur wissenschaftlichen Fundierung und Beratung der sächsischen Entscheidungsträger in Politik, Verwaltung und Wirtschaft bei. Es ist das einzige Wirtschaftsforschungsinstitut, das sich speziell und vertieft mit dem regionalen Bezug Sachsen und den damit verbundenen besonderen Aufgabenstellungen beschäftigt. Da es sich um eine institutionelle Förderung handelt, existiert keine Förderrichtlinie. Grundlage der Förderung ist ein jährlicher Zuwendungsbescheid auf Basis §§ 23, 44 SäHO nebst VV sowie Anlage 1 der VV (ANBest-I). Vereine/Verbände 750.000,00 € Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre Seite 7 von 32 SMK Kleine Anfrage 6/15318 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller 01560 Förderrichtlinie des SMK über die Gewährung einer Zuwendung für besondere Maßnahmen zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen Zuwendungen an Schulträger für die Förderung von besonderen Maßnahmen zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen Kommunen 150.000,00 € 01570 Richtlinie des SMK zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der internationalen Bildungskooperation an sächsischen Schulen (FRL IntBilkoop) vom 20. September 2012 Förderung von Maßnahmen im Rahmen der internationalen Bildungskooperation Kommunen; Sonstige; Vereine/Verbände; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich 211.000,00 € 01640 Verordnung des SMK zur Förderung der Weiterbildung (Weiterbildungsförderungsverordnung – WbFöVO) vom 15. Oktober 2008 Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung Kirche; Kommunen; Sonstige; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 7.003.000,00 € 01731 Verordnung des SMK über Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten (Sächsische Ganztagsangebotsverordnung – SächsGTAVO) vom 17. Januar 2017 Unterrichtsergänzende Maßnahmen, insbesondere Arbeitsgemeinschaften und zusätzliche Förderangebote Kirche; Kommunen; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse 25.559.000,00 € 01740 Förderrichtlinie des SMK über die Gewährung von Zuwendungen für die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr (Förderrichtlinie - BVJ) Zuwendungen für die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr Kommunen 2.944.100,00 € 04621 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL) weitere Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes und Vermittlung von Grundlagenwissen sowie die Weiterentwicklung der Kompetenzen des pädagogischen Fachpersonals in Kitas und Kindertagespflegestellen Kommunen; Vereine/Verbände 2.835.300,00 € 08410 Richtlinie des SMK zur Förderung von Heimatpflege und Laienmusik (FRL Heimatpflege/Laienmusik) Förderung von Projekten der Heimatpflege Kommunen; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich 76.000,00 € Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre Seite 8 von 32 SMJus Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller 04501 Richtlinie des SMJus zur Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine vom 29. Oktober 2015 Zweck der staatlichen Förderung ist es, die anerkannten Betreuungsvereine in die Lage zu versetzen, sich planmäßig um die Gewinnung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuern zu bemühen sowie über Fragen des Betreuungsrechtes und zu Vorsorgevollmachten zu informieren. Vereine/Verbände 300.000,00 € 07770 Verwaltungsvorschrift des SMJus für die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Opfer- und Präventionshilfe (VwV Opfer- und Präventionshilfe) vom 14. Dezember 2001 - Unterstützung der Resozialisierung von Straftätern, - Projekte, die der Hilfe und Unterstützung von Opfern dienen, - Anschubfinanzierungen bei der einführung neuartiger Projekte im Rahmen der Straffälligen- und Opferhilfe Vereine/Verbände 2.000.000,00 € 07772 Sächsisches Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe (Sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz – SächsJStVollzG) vom 12. Dezember 2007 (SächsGVBl. S. 558), Durchführung des Jugendstrafvollzugs in freien Formen gemäß §§ 13 Abs. 3, 98 Abs. 5 Sächisches Jugendstrafvollzugsgesetz i.V.m. der VwV Jugendstrafvollzug in freien Formen Vereine/Verbände 1.000.000,00 € 09041 Einzelfallförderung SMJus Unterstützung der Errichtung und Ausstattung der ehemaligen Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig als Ort der Zeitgeschichte Vereine/Verbände 1.450.000,00 € Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre Seite 9 von 32 SMWA Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Keine. Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 01040 Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) vom 9. Dezember 2015 Gefördert werden: -Der Bau oder Ausbau sowie die Instandsetzung und Erneuerung von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen. Das sind Straßen die innerhalb der geschlossenen Ortslage die Grundstruktur des Straßennetzes bilden. Sie dienen überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder den überörtlichen Durchgangsverkehr. -Der Bau oder Ausbau sowie die Instandsetzung und Erneuerung von verkehrswichtigen außerörtlichen Straßen (Kreisstraßen, Gemeindeverbindungsstraßen, Zubringer zum überörtlichen Verkehrsnetz) -Der Bau oder Ausbau sowie die Instandsetzung und Erneuerung von Ingenieurbauwerken und Durchlässen. -Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz oder nach dem Bundeswasserstraßengesetz, soweit Gemeinden, Landkreise als Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen haben. -Der Bau oder Ausbau von selbstständig oder im Zuge von kommunalen Straßen geführte wichtige Radverkehrsanlagen mit den dazugehörigen Einrichtungen. -Die Einrichtung und Umstellung der Wegweisung von Radverkehrsanlagen gemäß der Richtlinie zur Fahrradwegweisung für den Freistaat Sachsen. -Die Wiederherstellung der vom Augusthochwasser 2010 geschädigten verkehrlichen Infrastruktur Kommunen 14.544.594,88 € 2008 - 9 %; 2009 - 5 %; 2010 - 4 %; 2011 - 4 %; 2012 - 3 %; 2013 - 4 %; 2014 - 1 %; 2015 - 1 %; 2016 - 0 % 2008 - 71 %; 2009 - 60 %; 2010 - 58 %; 2011 - 60 %; 2012 - 52 %; 2013 - 54 %; 2014 - 68 %; 2015 - 66 %; 2016 - 66 % Die Entflechtungsmittel vom Bund werden ab 2016 als Landesmittel geführt. Das thematische Ziel 7 darf aufgrund der Vorgaben der EU in der Förderperiode 2014-2020 nicht aus dem EFRE bedient werden. Seite 10 von 32 SMWA Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) vom 9. Dezember 2015 01041 Kommunen; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse 1. Im Rahmen dieser Richtlinie können grundsätzlich gefördert werden, soweit in kommunaler Baulast, Vorhaben an a) Straßen gemäß § 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG - Bundesstraßen); b) Straßen gemäß § 3 Abs. 1 Punkt 1. bis 3. Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG - Staatsstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen); c) öffentlichen Radverkehrsanlagen im Sinne des SächsStrG. 2.Im Einzelnen sind förderfähig: a)der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung und Erneuerung von aa) inner- und außerörtlichen Straßen inklusive Straßenzubehör, Gehwegen und Längsparkstreifen; bb) Ingenieurbauwerken; cc) Verkehrsleitsystemen. b) Kreuzungsmaßnahmen nach dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) in der jeweils geltenden Fassung oder nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in der jeweils geltenden Fassung, soweit Gemeinden oder Landkreise als Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen haben; c) der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung und Erneuerung selbständiger oder im Zuge von kommunalen Straßen geführter Radverkehrsanlagen mit den dazugehörigen Einrichtungen; d) die Einrichtung und Umstellung der Wegweisung von Radverkehrsanlagen gemäß den Richtlinien zur Fahrradwegweisung im Freistaat Sachsen (SächsRWW). Keine.Die Entflechtungsmittel vom Bund werden ab 2016 als Landesmittel geführt. 2016 - 78 %2016 - 0 %180.037.284,72 € Seite 11 von 32 SMWA Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 01042 Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) vom 9. Dezember 2015 Förderfähig sind Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Straßen und Radverkehrsanlagen gemäß Teil A Ziffer II Nummer 1 der Richtlinie. Kommunen 63.885.742,54 € 2016 - 0 % 2016 - 26 % Die Entflechtungsmittel vom Bund werden ab 2016 als Landesmittel geführt. Keine. 01140 Einzelfallförderung, Maßnahmen an der Rennstrecke Sachsenring Sonstige; Zweckverband 500.000,00 € 01170 Richtlinie des SMWA über die Gewährung von Fördermitteln für Schmalspurbahnen (RL-SSB) vom 15. August 2014 - Schutz, Bewahrung, Restaurierung oder Sanierung von Schmalspurbahnen als wichtiges materielles Kulturerbe im Freistaat Sachsen. - Unterstützung der Schmalspurbahnen im Freistaat Sachsen Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kommunen; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; öffentl.- rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 2.175.000,00 € Seite 12 von 32 SMWA Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 01900 Fördererlass des SMWA zur Förderung der Einrichtung eines selbstorganisierten Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft (Fördererlass Sächsisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft) vom 3. August 2016 Mit der Zuwendung soll die Einrichtung eines selbstorganisierten Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft gefördert werden. Die Förderung folgt dem Ansatz Hilfe zur Selbsthilfe und zielt darauf ab, den Grad an Selbstorganisation der sächsischen Kultur- und Kreativwirtschaft weiter zu erhöhen, um nachhaltige, aus sich heraus getragene Unterstützungsstrukturen für die Kulturund Kreativwirtschaft in Sachsen aufzubauen. Neben dem Angebot qualifizierter Orientierungsleistungen soll das Sächsische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft die Vernetzung der Kulturund Kreativunternehmen untereinander sowie mit anderen Wirtschaftszweigen, den Hochschulen, insbesondere den Kunsthochschulen, den Forschungseinrichtungen sowie weiteren Multiplikatoren wie berufsständischen Körperschaften und staatlichen Unternehmen befördern. Durch übergeordnete Koordination soll das Sächsische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft auch die Kommunen bei der lokalen Förderung der Branche vor Ort unterstützen und als Schnittstelle und Ansprechpartner zwischen administrativer Vereine/Verbände 500.000,00 € und Kultur- und Kreativbranche fungieren. Darüber hinaus zielt die Förderung darauf ab, dem Sächsischen Zentrum für Kulturund Kreativwirtschaft als positiven Standortfaktor für den Freistaat Sachsen über die Landesgrenzen hinaus Sichtbarkeit zu verleihen. Auf der operativen Ebene des Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft sind Maß-nahmen in den Bereichen Vernetzung, Orientierung, Sichtbarkeit und Wertschöpfung geplant. Insgesamt zielen die Maßnahmen darauf ab, nachhaltige, aus sich heraus getragene Unterstützungsstrukturen für die Kulturund Kreativwirtschaft in Sachsen aufzubauen, um den Fortbestand des Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft nach Auslaufen der zeitlich begrenzten Förderung sicherzustellen. Seite 13 von 32 SMWA Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 01901 Institutionelle Förderung und Sonderfinanzierungen sächsischer Finanzierungsanteile für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)- Institut „Softwaremethoden zur Produkt-Virtualisierung". öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 5.000.000,00 € 01910 RL Landes-Technologieförderung Die Förderung zielt auf eine umfangreiche und erfolgreiche Beteiligung von KMU am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020 (2014 – 2020)" und damit auf eine Verbesserung der internationalen Kooperationsfähigkeit der Unternehmen. Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften 650.000,00 € 01911 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft 2.085.674,41 € 02025 Richtlinie des SMUL und des SMWA über die Gewährung von Fördermitteln für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Entwicklung innovativer Energietechniken und zum Klima- und Immissionsschutz im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz – RL EuK / 2007), Teil SMWA / Innovative dezentrale Stromerzeugung und -speicherung Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kirche; Personengemeinschaft; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 500.000,00 € 02590 Richtlinie des SMWA zur Förderung von Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung (FRL Tourismus) vom 10. November 2015 Zuwendungen für Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Vereine/Verbände 2.800.000,00 € 05081 Richtlinie des SMWA zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) vom 21. August 2014 Wissenstransfer in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Verbesserung der unternehmerischen Kompetenzen Ausgleich größenbedingter Nachteile Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kommunen; Sonstige; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände 4.000.000,00 € 2005 - 34 %; 2006 - 18 %; 2007 - 29 %; 2008 - 36 %; 2009 - 32 %; 2010 - 46 %; 2011 - 41 %; 2012 - 20 %; 2013 - 31 %; 2014 - 10 % 2005 - 0 %; 2006 - 0 %; 2007 - 0 %; 2008 - 0 %; 2009 - 0 %; 2010 - 0 %; 2011 - 0 %; 2012 - 0 %; 2013 - 0 %; 2014 - 0 % In der Richtlinie wurde die im EU- Förderzeitraum 2007 - 2013 durchgeführte Förderung von Kooperationsnetzwerken aus EFRE- Mitteln abgebildet. Der Fördergegenstand ist mit der neuen EU- Förderperiode ausgelaufen. Zudem wurden die verbleibenden Förderbausteine im Anschluss neu geordnet. Insofern werden in dieser Richtlinie lediglich Landesmittel eingesetzt. Keine. Seite 14 von 32 SMWA Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 05083 Richtlinie des SMWA zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) vom 21. August 2014 Sonstige; Vereine/Verbände; öffentl.- rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 3.177.068,38 € 05100 Richtlinie des SMWA über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW) des Freistaates Sachsen vom 26. Januar 2011 Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften 500.000,00 € 2007 - 22 %; 2008 - 0 %; 2009 - 0 %; 2010 - 24 % 2007 - 0 %; 2008 - 0 %; 2009 - 0 %; 2010 - 0 % Das Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung wurde als rein landesmittelfinanziertes Programm aufgelegt. In der Förderperiode 2007 - 2013 war vorgesehen, die Landesmittel durch EFRE-Mittel zu ergänzen. Da diese Ergänzung in der Umsetzung zu aufwändig war, wurde die reine Landesmittelfinanzierung beibehalten. Keine. 05181 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Fördermitteln zur Verbesserung der touristischen Schifffahrt (RL Schiff) Unterstützung der kommunalen Wirtschaftsentwicklung und des touristischen Nutzens der sächsischen Gewässer durch Entwicklung der Fahrgastschifffahrt. Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kommunen; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse 500.000,00 € 05370 Richtlinie des SMWA über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Überwindung einer Krisensituation vom 1. November 2006 Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften 8.950.241,13 € 05701 Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Landesprogramms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt vom 14. November 2017 (SächsABl. S. 1543) Soziale Teilhabe durch Arbeitsmarktintegration und Beschäftigung Sonstige 13.000.000,00 € 06671 Zuschüsse für Investitionen an wirtschaftsnahe externe Industrieforschungseinrichtungen Sonstige 5.000.000,00 € 06710 Unterstützung der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an grenzüberschreitenden Forschungs-, Innovations- und Technologietransfervorhaben in der Europäischen Union bzw. mit ausgewählten Staaten (EEN Saxony) Sonstige 942.600,00 € Seite 15 von 32 SMWA Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 06720 Förderung der Patentinformationszentren (PIZ) im Freistaat Sachsen / Stärkung der sächsischen Patentallianz "SachsenPatent" Erhaltung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Patentinformationszentren und Intensivierung der Patentverwertung Unternehmen/Personengesellschaften; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 2.691.734,57 € 2008 - 79 %; 2009 - 79 %; 2010 - 79 %; 2011 - 79 %; 2012 - 79 %; 2013 - 79 %; 2014 - 29 % 2008 - 0 %; 2009 - 0 %; 2010 - 0 %; 2011 - 0 %; 2012 - 0 %; 2013 - 0 %; 2014 - 0 % Die PIZ wurden bis 2013 aus EFRE- Mitteln finanziert. Infolge des Wegfalls des Fördergebietsstatus von Leipzig als Übergangsregion war es erforderlich, die Förderung der PIZ ab 2014 aus Landesmitteln vorzusehen. Landesmittel zur Kofinanzierung der Bundesförderung SIGNO / WIPANO für die sächsische Patentallianz "SachsenPatent" Förderung der PIZ konnte sachsenweit fortgeführt werden. Kofinanzierung durch Landesmittel ermöglichte Aufbau einer Allianz zur Verwertung geistigen Eigentums (sächs. Patentallianz) 06801 Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits- Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen - RL DiOS) vom 20. Mai 2016 Unterstützung des NGA-Breitbandausbaus in Sachsen Kommunen; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse 139.830.742,27 € 06810 Richtlinie des SMWA über die Gewährung von Zuwendungen für sächsische Projektteile im Rahmen des europäischen Mikroelektronikförderprogramms ECSEL (Sächsische ECSEL-Förderrichtlinie) vom 10. Oktober 2014 Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände 17.500.000,00 € 06811 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Zuwendungen zur Speicherung von Energie Die Förderung im Programm Dezentrale Stromspeicher und Modellvorhaben dient der begleitenden Markteinführung von Stromspeichern, gekoppelt an eine Photovoltaikanlage sowie der Anregung von Modellvorhaben im Bereich Stromspeicher. Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kommunen; Personengemeinschaft; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 3.000.000,00 € 06910 Richtlinie des SMWA zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie) vom 12. April 2016 Nach Maßgabe dieser Richtlinie werden Zuwendungen für regionale und übergreifende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung gewährt, mit dem Ziel, den Herausforderungen des demografischen Wandels unter Berücksichtigung struktureller und wirtschaftlicher Spezifika in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt langfristig zu begegnen. Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kommunen; Personengemeinschaft; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich 9.634.000,00 € Seite 16 von 32 SMWA Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 07081 Richtlinie des SMWA und des SMUL zur Förderung eines Meisterbonus (FRL Meisterbonus) vom 17. August 2016, geändert mit FRL vom 20. Dezember 2016 Förderung von Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im gewerblichtechnischen Bereich, die erfolgreich eine Fortbildung als Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister abschließen mit dem Ziel, diese für ihre Leistungen auszuzeichnen. Mit dem Meisterbonus soll ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiter zu bilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Erstzuwendungsempfänger sind die sächsischen Handwerkskammern und die sächsischen Industrie- und Handelskammern. Letztzuwendungsempfänger sind die Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich. 1.600.000,00 € Seite 17 von 32 SMS+SMGI Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller 04056 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL- PsySu) vom 12. September 2017 Erhalt und Weiterentwicklung der gemeindepsychiatrischen Versorgungssysteme in den Landkreisen und Kreisfreien Städten (gemeindepsychiatrische Verbunde), die wirtschaftlichen und modernen fachlichen Standards genügen bzw. Vorbeugung einer psychiatrischen Erkrankung oder Suchterkrankung durch präventive Vorhaben, Ausgleich krankheitsbedingter Benachteiligungen, Belebung vorhandener Selbsthilfekräfte, Sicherung einer gleichberechtigten Teilhabe am öffentlichen Leben Kommunen; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Vereine/Verbände; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 12.461.600,00 € 04080 Richtlinie des SMS zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes vom 5. November 2001 Durch staatliche Zuwendungen soll die Basis für die Aufnahme und Betreuung von herrenlosen Tieren verbessert werden. Vereine/Verbände 630.000,00 € 04121 Richtlinie des SMS über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe (RL Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe) vom 17. September 2009 (SächsABl. S. 1677), zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 3. Dezember 2015 Erhöhung der Inanspruchnahme der Angebote zur Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitshilfe durch die Bevölkerung Kommunen; Sonstige; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse; öffentl.- rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 1.123.522,00 € 2005 - 0 % 2005 - 5 % Keine, Bundeszuschuss erfolgte zur Beseitigung von Hochwasserschäden aus Fonds Aufbauhilfe 04122 Richtlinie des SMS über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe (RL Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe) vom 17. September 2009 (SächsABl. S. 1677), zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 3. Dezember 2015 Zu Teil C der RL - Maßnahmen der Prävention von HIV-Infektionen, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten: Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der AIDS-Beratungsstellen (Vereine), deren Tätigkeit die Hilfe für HIV- Infizierte, AIDS-Kranke und ihre Angehörigen sowie Aktivitäten im Bereich der AIDS-Prävention umfasst. Durch Förderung von Projekten der Gesundheitsämter und Aids-Hilfen sollen flächendeckend zielgruppenspezifische Präventionsveranstaltungen bzw. Multiplikatorenschulungen stattfinden. Kommunen; Sonstige; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse; öffentl.- rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 430.000,00 € 04123 Richtlinie des SMS über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe (RL Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe) vom 17. September 2009 (SächsABl. S. 1677), zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 3. Dezember 2015 Förderung eines flächendeckenden Netzes an psychosozialen Tumorberatungsstellen im Freistaat Sachsen, förderung von qualitätsgesicherten Informationen zu Krebs (Krebsportal Sachsen) Kommunen; Sonstige; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse; öffentl.- rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 410.000,00 € Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre Seite 18 von 32 SMS+SMGI Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 04124 Richtlinie des SMS über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe (RL Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe) vom 17. September 2009 (SächsABl. S. 1677), zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 3. Dezember 2015 Förderung von Inititativen, die die Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organspende aufklären. Personengemeinschaft; Sonstige; Vereine/Verbände 25.000,00 € 04125 Richtlinie des SMS über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe (RL Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe) vom 17. September 2009 (SächsABl. S. 1677), zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 3. Dezember 2015 Förderung von Diensten und Initiativen, die auf den weiteren Ausbau der zentralen Knochenmarkspenderdatei, insbesondere durch die Gewinnung potenzieller Knochenmarkspender und die Ersttypisierung der Gewebemerkmale, gerichtet sind. Vereine/Verbände 25.000,00 € 04130 Richtlinie des SMS zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse vom 20. November 2002 Der Zuschuss dient der finanziellen Sicherstellung von staatlichen Tierseuchen- Bekämpfungsprogrammen und wirkt damit darauf hin, dass übertragbare Krankheiten bei Tieren verhütet und bekämpft werden. Die Förderung dient der Sicherung des Verbraucherschutzes sowie der Gesunderhaltung und Wirtschaftlichkeit der Tierbestände. öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 843.500,00 € 04202 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur nachhaltigen Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen (RL ehealthSax 2017/18) Erhöhung des Digitalisierungsgrades im Gesundheitswesen, Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung mit der Ausrichtung in die Regelfinanzierung überführt zu werden Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 10.000.000,00 € 04210 Einzelfallförderung (Erinnerungskultur, Stiftung "Hilfe für Familie, Mutter und Kind", Koord.stelle Hebammenversorgung, Hebammenexternat, Pflegekoord., Gesch.stelle Krebsregister, Koord.stelle Weiterbildungsverbünde, Landesinitiative Demenz, Landesverband Hospizarbeit, Ring pol. Jugend, Kompetenzzentren Traumaambulanzen, Invest.zuschüsse an Sächsische Tafeln) Einzelfallförderung Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kirche; Kommunen; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; öffentl.- rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 2.044.080,63 € Seite 19 von 32 SMS+SMGI Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 04410 Richtlinie des SMS zur Förderung von Alltagsbegleitern für Senioren vom 10. September 2013 Ziel der staatlichen Förderung ist es, geeignete Personen dafür zu gewinnen, sich als Alltagsbegleiter um betagte Menschen zu kümmern, die keine Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung beziehen. Dafür soll den Alltagsbegleitern eine Aufwandsentschädigung gewährt werden. Aufgabe der Alltagsbegleiter ist es, betagten Menschen im Alltag in der eigenen Häuslichkeit zur Seite zu stehen (zum Beispiel Unterstützung bei Einkäufen, kleine Hilfen im Haushalt, Begleitung zum Kirchgang), um sozialer Isolation vorzubeugen und den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu verlängern. Gefördert werden die Vorhaben von Projektträgern, die fünf oder mehr geeignete Personen (Alltagsbegleiter) engagieren und an zu Begleitende vermitteln. Kirche; Kommunen; Sonstige; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse 2.400.000,00 € 04490 Richtlinie des SMS zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (RL Teilhabe) vom 9. April 2009 Ziel der staatlichen Förderung der Teilhabe ist es, unter der Prämisse solidarischen Handelns gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Zur Verwirklichungeines selbstverantworteten und selbstbestimmten Lebens sollen offene Angebote individuell und flexibel gestaltet werden können. Integration und Teilhabe sind Leitlinien für die Förderung. Kirche; Kommunen; Personengemeinschaft; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 2.500.000,00 € 04510 Richtlinie des SMS zur Förderung der sozialen Arbeit und regionaler Pflegebudgets (FöRL Soziale Arbeit und regionale Pflegebudgets) vom 14. Mai 2018 Förderung der gemeinwohlorientierten Arbeit in den Bereichen Alten-, Behinderten- und Familienhilfe Kirche; Sonstige; Vereine/Verbände 3.149.800,00 € 2005 - 0 % 2005 - 1 % Keine, Bundeszuschuss erfolgte zur Beseitigung von Hochwasserschäden 04710 Richtlinie des SMS zur Gewährung finanzieller Zuwendungen für Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung im Freistaat Sachsen (RL Familienförderung) vom 28. April 2016 Beratung und Unterstützungsangebote für Familien Kirche; Kommunen; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 2.603.000,00 € 2005 - 0 % 2005 - 2 % Keine, Bundeszuschuss erfolgte zur Beseitigung von Hochwasserschäden Seite 20 von 32 SMS+SMGI Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 04731 Richtlinie des SMS zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) vom 21. Dezember 2015 Menschen mit Behinderungen oder von Behinderungen bedrohte Menschen und ihre Angehörigen benötigen sehr differenzierte begleitende und unterstützende Hilfen sowie eine entsprechende Förderung und Betreuung, damit sie selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können und behinderungsbedingte Benachteiligungen beseitigt werden. Der Freistaat Sachsen fördert den Neubau, die Sanierung und Moderniesierung sowie den Erhalt der für diese Aufgaben notwendigen Einrichtungen, Dienste und Angebote sowie die barrierefreie Gestaltung bestehender, öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen. Kirche; Kommunen; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Vereine/Verbände; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 10.781.000,00 € 04772 Förderung v. Pflegekoordinatoren in Landkreisen u. Kreisfreien Städten Kommunen 520.000,00 € 04821 Förderung des Rings politischer Jugend Sachsen e.V. (RPJ) Vereine/Verbände 209.400,00 € 04910 Richtlinie des SMS zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale) vom 20. Dezember 2012 Kommunen 12.400.000,00 € 04940 Richtlinie des SMS zur Förderung von ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen (FRL Hospiz) vom 17. April 2007 Die Förderung dient dem Erhalt und Ausbau von Angeboten im Bereich der ambulanten und stationären Hospizversorgung. Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Vereine/Verbände 900.000,00 € 04941 Organisation und Koordinierung der Arbeit der Geschäftsführung Optimierung der Organisation und Koordination der Arbeit der Geschäftsführung des Landesverbandes für Hospizarbeit und Palliativmedizin e. V. im Rahmen der hospizen und palliativen Begleitung und Versorgung betroffener schwerstkranker und sterbender Menschen. Vereine/Verbände 60.000,00 € 04960 Richtlinie des SMS zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (FRL Weiterentwicklung) vom 6. April 2010 Mit der FRL will der Freistaat Sachsen die Weiterentwicklung in der Jugendhilfe gemäß § 82 SGB VIII anregen und fördern. Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Kirche 6.980.300,00 € 04970 Richtlinie des SMS zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des überörtlichen Bedarfs (FRL überörtlicher Bedarf) vom 6. April 2010 Mit der FRL unterstützt der Freistaat Sachsen die Ausgestaltung bedarfsgerechter überörtlicher Angebote der Jugendhilfe. anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz im Freistaat Sachsen 4.595.000,00 € Seite 21 von 32 SMS+SMGI Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 04961 Richtlinie des SMS zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit) vom 14. Februar 2017 Ziel ist der Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen. Damit wird die Tätigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe gefördert, ein beitrag zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe geleistet und der gleichmäßige Ausbau der Angebote unterstützt. Landkreise, Kreisfreie Städte 15.000.000,00 € 04981 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten (Betreuungsangeboteverordnung – BetrAngVO) vom 16. Dezember 2015 Auf- und Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten, von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und -Strukturen sowie von Initiativen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe Kirche; Kommunen; Sonstige; Vereine/Verbände; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 750.000,00 € 05230 Förderung der Verbraucherarbeit Vereine/Verbände 2.950.000,00 € 05430 Projekt "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" bei der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) Vereine/Verbände 143.400,00 € 05702 Arbeitsmarktprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz "Wir machen das ! - Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung" - Richtlinie zur Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen Das Arbeitsmarktprogramm greift die Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention auf. Zuwendungszweck ist die Schaffung von Ausbildung- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen, die besonders Schwierigkeiten haben, auch unter Inanspruchnahme von Regelleistungen inklusiv am Arbeitsmarkt teilzuhaben sowie die Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen. Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 1.500.000,00 € 07353 Richtlinie des SMS zur Gewährung eines Zuschusses für Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft (RL Ausbildungszuschuss Altenpflege) vom 16. Juli 2015 3.500.000,00 € 07721 Richtlinie des SMS Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Unterbringungseinrichtungen (RL Soziale Betreuung Flüchtlinge) vom 8. Juli 2015 Soziale Betreuung von Migranten in den Landkreisen und Kommunen Kommunen; kommunale Zusammenschlüsse 12.000.000,00 € Seite 22 von 32 SMS+SMGI Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 07722 Richtlinie des SMS Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Richtlinie Integrative Maßnahmen) vom 20. Juni 2017 Kirche; Kommunen; Sonstige; Vereine/Verbände 31.000.000,00 € 07773 Richtlinie des SMS über die Gewährung von Zuschüssen zur Implementierung von Traumaambulanzen in Sachsen (Zuschüsse zur Implementierung von Traumaambulanzen in Sachsen) vom 30.04.2013 öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 75.000,00 € 07810 Richtlinie des SMS zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt (Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit) vom 9. März 2016 Einzelunternehmerin; Kirche; Kommunen; Sonstige; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, weiblich 5.447.800,00 € 08300 Richtlinie des SMS Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung von Projekten für das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen – FördRL WOS) vom 7. März 2017 Kirche; Kommunen; Sonstige; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse 3.706.800,00 € 09000 Richtlinie des SMS zur Förderung von Trägern anerkannter Stellen in der Verbraucher-insolvenzberatung (FRL Verbraucherinsolvenzberatung) vom 22. September 2010 Kommunen; Vereine/Verbände 2.540.000,00 € 09010 Richtlinie des SMS zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL „Wir für Sachsen“) vom 23. April 2018 Kirche; Kommunen; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 10.800.000,00 € 09050 Richtlinie des SMS zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen) vom 30. Juli 2008 Kirche; Kommunen; Sonstige; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse 14.548.700,00 € Seite 23 von 32 SMS+SMGI Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 09080 Verordnung des SMS über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellenf örderverordnung – SächsSchKGAGFördVO) vom 23. Dezember 2008 Gefördert werden Beratungsstellen nach § 3 SchKG und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach § 8 SchKG, die zur Sicherstellung eines ausreichenden pluralen Angebots wohnortnaher Beratungsstellen gemäß § 4 SchKG erforderlich sind. Kirche; Kommunen; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse; öffentl.- rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 7.100.000,00 € 08841 Richtlinie des SMS zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (RL-FwD) vom 1. Juli 2014 4.457.400,00 € Seite 24 von 32 SMUL Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller 03092 Richtlinie des SMUL für die Gewährung von Zuwendungen und Bürgschaften zur Rettung und Umstrukturierung land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen vom 13. Dezember 2016 Gewährung von Zuwendungen in Form von Darlehen zur Rettung und Umstrukturierung von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen sowie Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei im Freistaat Sachsen. Rettungsbeihilfen sowie vorübergehende Umstrukturierungshilfen in Form von Bürgschaften werden für Unternehmen, die nicht in Schwierigkeiten sind, die aber aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind, mit dem Ziel der vorübergehenden Stützung der Liquidität, der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität und der Erhaltung von Arbeitsplätzen übernommen. Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften 129.600,00 € 05562 Richtlinie des SMUL zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes (Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz – RL GH/2007) vom 31. Juli 2007 Auf Grundlage der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (GH/2007) werden Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes beziehungsweise Potenziales der Gewässer, zum Schutz vor Hochwasser unter Berücksichtigung der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Beseitigung von Hochwasserschäden gefördert. Kommunen; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 3.871.635,34 € 2007 - 71 %; 2008 - 11 %; 2009 - 49 %; 2010 - 65 %; 2011 - 78 %; 2012 - 97 %; 2013 - 58 %; 2014 - 37 %; 2015 - 6 % 2007 - 0 %; 2008 - 0 %; 2009 - 18 %; 2010 - 18 %; 2011 - 14 %; 2012 - 0 %; 2013 - 0 %; 2014 - 0 %; 2015 - 0 % - Auslaufen der EFRE-Förderperiode 2007-2013 - Höhe der Inanspruchnahme der EU- Mittel in der Förderperiode 2007-2013 - Absinken der EU-Mittel in der Förderperiode 2007-2013 keine 07082 Richtlinie des SMWA und des SMUL zur Förderung eines Meisterbonus – Teil SMUL Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für erfolgreiche Absolventen einer gewerblichtechnischen , land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Aufstiegsfortbildung. Mit dem Meisterbonus wird ein Anreiz geschaffen, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich 50.000,00 € 08170 Einzelfallförderung im Bereich Umwelt Einzelfallförderung Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kirche; Kommunen; Partei; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 77.900,00 € Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre Seite 25 von 32 SMUL Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 08640 Einzelfallförderung der Landesgartenschauen Einzelfallförderung Einzelunternehmer; Kommunen; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse 1.330.680,28 € 08772 Richtlinie des SMUL zur Förderung entstandener Umsatzsteuer im Rahmen des Schulprogramms der Europäischen Union (EU-Schulprogramm) (Förderrichtlinie Umsatzsteuerförderung – RL UStSchulpr/2017) vom 2. Juni 2017 Eine gesunde und ausgewogene Ernährungsweise sind für die Entwicklung und den Lernerfolg von Kindern unerlässlich. Mit dem EU-Schulprogramm bietet sich die Chance, Kindern in sächsischen Kinderkrippen und Kindergärten sowie Grund- und Förderschulen eine kostenlose Extra- Portion Obst, Gemüse und Milch anzubieten und dadurch gesunde Ernährung schmackhaft zu machen. Durch gemeinsames Essen und Trinken in der Gruppe bzw. Klasse können neue Erfahrungen gesammelt und die Akzeptanz für die Produkte verbessert werden. Die pädagogische Begleitung des Programmes in den Einrichtungen soll gleichzeitig das Wissen und die Kompetenzen der Kinder im Umgang mit den Produkten erweitern. Das EU-Schulprogramm in Sachsen richtet sich an Kinderkrippen und Kindergärten sowie Grund- und Förderschulen der Klassenstufen 1 bis 4 (Einrichtungen). Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Sonstige; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften 135.674,12 € Seite 26 von 32 SMUL Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 08791 Richtlinie des SMUL zur Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft (Förderrichtlinie Absatzförderung – RL AbsLE/2014) vom 15. Dezember 2014 Ziel der Absatzförderung von Produkten der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft ist die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Dies soll erreicht werden durch: – die kontinuierliche Anpassung der Landund Ernährungswirtschaft an die Erfordernisse eines zunehmend globaler werdenden Marktes, – die nachhaltige Absatzsicherung durch die Pflege und den Ausbau bestehender sowie die Erschließung neuer Absatzmärkte, – die Stärkung der Wettbewerbskraft der Unternehmen insbesondere durch fundierte Markterkundung, den Absatz von Qualitätsprodukten und den Ausbau von Kooperationen, – die Erhöhung der Nachfrage nach landund ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen durch Vermittlung qualitätsrelevanter Merkmale und Produktionsweisen an die Verbraucher und – die Ausweitung und Stärkung der Marktposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte, einschließlich der Produkte mit geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben. Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kommunen; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; kommunale Zusammenschlüsse; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 397.100,00 € Seite 27 von 32 SMUL Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 08803 RL d. SMUL z. Förderung v. besonderen Initiativen z. Entwicklung der Land- u. Forstwirtschaft, d. ländl. Raumes sowie d. Umwelt- u. Naturschutzes, z. Minderung der Belastung durch Umwelteinwirkungen, der Imkerei sowie v. Berufsbildungsmaßnahmen der Land-, Forst- u. Hauswirtschaft im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Besondere Initiativen – RL BesIn/2007), zuletzt geändert durch RL v. 29.09.2015 Die Unterstützung einer nachhaltig positiven Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft und des Umwelt- und Naturschutzes sowie die integrierte Entwicklung des ländlichen Raumes als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum sind wesentliche Ziele der sächsischen Politik. Damit soll zugleich ein Beitrag zur Stärkung einer dynamischen, wissensbasierten und nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung geleistet werden. Deshalb und zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in diesem Bereich unterstützt das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft die Aufgabenerfüllung von Einrichtungen und einzelne Maßnahmen (Projekte), die für die Land- und Forstwirtschaft, den Umweltund Naturschutz und den ländlichen Raum von besonderer Bedeutung und erheblichem Interesse des Freistaates Sachsen sind. Die Richtlinie dient der Schließung nicht beabsichtigter Förderlücken in eng begrenzten Fällen. Sonstige Förderprogramme des Freistaates Sachsen, des Bundes oder der Europäischen Union sowie Zuschüsse im Rahmen von Forschungsplänen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kirche; Kommunen; Personengemeinschaft; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 2.493.999,03 € 08815 Richtlinie des SMUL zur Gewährung von Zuwendungen bei Stilllegung der Milchproduktion (Förderrichtlinie Stilllegung Milchproduktion – RL SMP/2017) vom 28. März 2017 Förderung der vollständigen, endgültigen und unwiderruflichen Stilllegung der Milchproduktion in landwirtschaftlichen Unternehmen im Haupterwerb, mit dem Ziel, einen Beitrag zur Umstrukturierung im Milchsektor zu leisten. Die Zuwendung wird u. a. gewährt für den Wertverlust der Vermögenswerte, für die Kosten des Abbaus der Produktionskapazität und für die verbindlichen Sozialkosten. Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin 212.500,00 € Seite 28 von 32 SMWK Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller 00530 Richtlinien des SMWK für die Wirtschaftsführung der Studentenwerke öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 12.000.000,00 € 05241 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen der wettbewerblichen EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation (RL EuProNet)vom 7.März 2017 Ziel der Förderung ist die a) Stärkung der Beteiligung sächsischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Ausschreibungen im Rahmen wettbewerblicher EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation sowie Erhöhung der Erfolgsquote, b) Stärkung der Beteiligung sächsischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen an Netzwerkaktivitäten im Rahmen wettbewerblicher EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation, c) Stärkung der europäischen Sichtbarkeit Sachsens im Bereich Forschung und Innovation. Sonstige; Vereine/Verbände; öffentl.- rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 1.295.000,00 € 06510 Richtlinie des SMWK zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich Sonstige; Vereine/Verbände; öffentl.- rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 11.500.000,00 € 06730 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Vergabe von Sächsischen Landesstipendien (Sächsische Landesstipendienverordnung - SächsLStipVO) natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich 1.600.000,00 € 07590 Sächsisches Kulturraumgesetz (SächsKRG) Unterstützung von Struktur- und Investitionsmaßnahmen in regional bedeutsamen kulturellen Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 SächsKRG Kommunen; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Vereine/Verbände; Zweckverband; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 2.541.548,00 € 07630 Richtlinie des SMWK über die Vergabe von Stipendien zur Förderung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit (FördRL Wiedereinstieg) natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich 270.000,00 € Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre Seite 29 von 32 SMWK Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 07723 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Umsetzung inklusiver Maßnahmen Übergeordnetes Ziel ist die nachhaltige Verbesserung bzw. Optimierung von Bedingungen für Menschen mit Behinderungen an den genannten Einrichtungen. Priorität haben Maßnahmen zur verstärkten Sensibilisierung sowie zur Verbesserung der baulichen und kommunikativen Barrierefreiheit. Die Einrichtung barrierefreier Webseiten an allen landesfinanzierten Forschungseinrichtungen sowie die Schaffung einer barrierefreien Zugänglichkeit speziell durch solche Einrichtungen, an denen auch öffentliche Veranstaltungen sowie Lehrangebote stattfinden, ist umzusetzen. Dies schließt Maßnahmen zur barrierefreien Konzeption und Durchführung konkreter Veranstaltungen ein. Vereine/Verbände; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 1.000.000,00 € 07999 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Arbeit an Musikschulen und über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen (FörderRL Musikschulen/Kulturelle Bildung) Gefördert wird die Arbeit an Musikschulen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Kulturellen Bildung Kommunen; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Vereine/Verbände; Zweckverband 7.025.000,00 € 08071 Richtlinie des SMWK zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kirche; Kommunen; Partei; Personengemeinschaft; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 329.500,00 € Seite 30 von 32 SMWK Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 08072 Richtlinie des SMWK zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kirche; Kommunen; Partei; Personengemeinschaft; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 2.732.400,00 € 08073 Richtlinie des SMWK zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kirche; Kommunen; Partei; Personengemeinschaft; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 1.406.900,00 € 08074 Richtlinie des SMWK zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kirche; Kommunen; Partei; Personengemeinschaft; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 250.000,00 € 08075 Richtlinie des SMWK zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Kunst und Kultur - FördRL K/K), Teil Nichtstaatliche Museen Kirche; Kommunen; Sonstige; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse 701.300,00 € 08076 Richtlinie des SMWK zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kirche; Kommunen; Partei; Personengemeinschaft; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 164.200,00 € Seite 31 von 32 SMWK Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Mittelausstattung Frage 4 Frage 5 Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Richtlinie Anteil Kofi Vorjahre 08079 Einzelfallförderungen des SMWK für Sächsische Landesausstellungen Sonstige 1.062.900,00 € 08140 Internationale Beziehungen und europäische Zusammenarbeit - Einzelfallförderung Unternehmen der öffentlichen Hand; Vereine/Verbände; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 272.000,00 € 08220 Förderrichtlinie der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen vom 23. August 2004 [SächsABL Nr. 38/2004, A 325, zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 10. Juni 2015 (SächsABL Nr. 31/2015, A 402) mit Wirkung vom 31. Juli 2015] Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Freistaat Sachsen; Kirche; Kommunen; Personengemeinschaft; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 2.959.600,00 € 08310 Studienbegleitprogramm - STUBE Betreuung von Studenten aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Südosteuropa Sonstige 50.000,00 € Seite 32 von 32 Kleine Anfrage 6/13518 Anlage 2 (Datenstand 30.04.2018) Frage 4 Frage 5 Betrag Anteil Betrag Anteil Betrag Betrag SMI 07930 Richtlinie des SMI zur Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm zum „Begleiteten Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene“ (Förderrichtlinie Aussteigerprogramm – RL APro) vom 6. Oktober 2009 Nachhaltige Begleitung und Unterstützung von Mitgliedern demokratie-, menschenund rechtstaatsfeindlicher, gewaltbereiter Gruppierungen/Szenen beim Ausstieg aus dem Einflussbereich dieser Gruppierungen sowie bei der Distanzierung von entsprechenden Ideologien bzw. Ideologiefragmenten Sonstige; Vereine/Verbände; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 0,00 € 0,00% 55.814,21 € 16,35% 285.500,00 € 2009; 2010; 2011; 2012; 2013; 2014; 2015; 2016 Seit 2017 erweiterte Fördermöglichkeiten aus dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" für erweitertes Angebotsspektrum, insbes. Einbindung in die Koordinierungs- und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA) Folgen f. Freistaat: Abgleich mit Bundesvorgaben; als Zuwendungsempfänger von Bundesmitteln zusätzl. Antragstellg. beim Bund, Abforderungsverfahren + Verwendungsnachweis + Berichterstattung ggüb. Bund; Unsicherheit hinsichtl. Kontinuität f. Angebotserweiterung aufgrund Gewährg. der Bundeszuwendung ausschließl. f. Modellphase SMUL 05554 Richtlinie des SMUL zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft (Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft – RL SWW/2016) Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen der Abwasserbeseitigung, insbesondere um im ländlichen Raum die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und um durch verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand im Sinne der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/101/EU (ABl. L 311 vom 30. Oktober 2014, S. 32) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, beizutragen. Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kirche; Kommunen; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich 0,00 € 0,00% 900.000,00 € 5,42% 4.600.000,00 € 11.100.000,00 € 2016 Finanzielle Absicherung der erhöhten Inanspruchnahme durch die Zuwendungsempfänger Keine SMUL 05555 Richtlinie des SMUL zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft (Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft – RL SWW/2016) Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen der Abwasserbeseitigung, insbesondere um im ländlichen Raum die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und um durch verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand im Sinne der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/101/EU (ABl. L 311 vom 30. Oktober 2014, S. 32) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, beizutragen. Kommunen; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse 0,00 € 0,00% 600.000,00 € 13,33% 3.900.000,00 € 0,00 € 2016 Finanzielle Absicherung der erhöhten Inanspruchnahme durch die Zuwendungsempfänger Keine SMUL 08920 Richtlinie des SMUL zur Förderung von Vorhaben der Teichpflege und naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz – RL TWN/2015) vom 22. Juni 2015 Ziel ist die Förderung von Teichpflegemaßnahmen und extensiver Produktionsverfahren, die auf die Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche sowie auf den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie der biologischen Vielfalt ausgerichtet sind. Dabei werden der Naturschutz sowie die Erhaltung der Landschaft und traditioneller Merkmale der Aquakulturgebiete berücksichtigt. Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich 1.950.000,00 € 74,94% 0,00% 651.972,85 € 2015; 2016 Erschließung anderer Kofinanzierungsquellen Keine SMWK 07600 Förderrichtlinie des SMWK für Studienaufenthalte von Studenten aus den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas an den Hochschulen des Freistaates Sachsen (Förderrichtlinie Georgius-Agricola- Stipendien) natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich 0,00 € 0,00% 190.000,00 € 41,26% 270.500,00 € 2005; 2006; 2007; 2008; 2011; 2012 Sachnähe zum Hochschulpakt Artikel 1 Keine Sachliche Überlegungen zur Umstellung der Programmfinanzierung Folgen hinsichtl. Programmumfang, Neugestaltung/Änderung der Richtlinie oder des Antragsverfahrens für Freistaat und potentielle Antragsteller Ressort Richtlinie Mittelausstattung Jahre mit ausschließlicher Landesfinanzierung Nr. Bezeichnung Förderziel Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) EU Bund Land Sonstige Seite 1 von 1 06-13518 06-13518 Anlage 1 6-13518_Antwort Fragen 1+2 - Kopie.xlsx 6-13518_Antwort Fragen 1+2 - Kopie.xlsx 6-13518_Antwort Fragen 1+2 - Kopie.xlsx 6-13518_Antwort Fragen 1+2 - Kopie.xlsx 6-13518_Antwort Fragen 1+2 - Kopie.xlsx 06-13518 Anlage 2 2018-06-22T09:40:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes