SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler {DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13519 Thema: Beendigung von ausschließlich durch Landesmittel finanzierten Förderprogrammen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche ausschließlich mit Landesmitteln finanzierten Förderprogramme wurden im laufe dieser Legislatur beendet oder sind planmäßig ausgelaufen und wurden nicht verlängert bzw. neu aufgelegt? Frage 2: Welche sachlichen Überlegungen sprachen jeweils gegen eine Verlängerung bzw. Erneuerung des jeweiligen Förderprogramms ? Frage 3: Welche der beendeten Förderprogramme im Sinne der Fragestellung 1 wurden der Sache nach durch Programme mit gleichem oder ähnlichem Förderzweck ersetzt und welche Überlegungen führten zu dieser Neugestaltung der Förderung? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/22-H 1322/185/94- 2018/25121 Dresden, 21 . Juni 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de• www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www. smf. sachsen. de/eSignatur. html vermerkten Voraussetzunoen . STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 ergibt sich aus der Anlage 1. Die Antwort auf Frage 1 basiert auf einer Auswertung des Datenbestandes der landeseinheitlichen Fördermitteldatenbank des Freistaates Sachsen (FÖMISAX) zu Richtlinien, die ausschließlich aus Landesmitteln finanziert wurden und im Zeitraum 1. September 2014 bis 30. April 2018 außer Kraft getreten sind. Die Daten werden durch die jeweiligen Ressorts eigenverantwortlich gepflegt und wurden daher inhaltlich unverändert übernommen . Frage 4: Durch welche Programme wurden die ausgelaufenen Programme jeweis ersetzt? (Bitte unter Angabe des Förderzwecks, der Adressaten des Programms, der jeweiligen Gesamtsumme der im Programm zur Verfügung stehenden Mittel und der Finanzierungsstruktur des Förderprogramms - insbesondere mit Blick auf eine Kofinanzierung aus EU- und/ oder Bundesmitteln.) Die Beantwortung auf Frage 4 ergibt sich aus Anlage 2. Die Mittelausstattung beinhaltet die Gesamtsumme der aktuell im Programm zur Verfügung stehenden Mittel (Haushaltsjahr 2018 zuzüglich nicht abgeflossener Mittel aus Vorjahren). Mit freundlichen Grüßen /rf':~P Anlagen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Kleine Anfrage 6/13519 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Frage 2 Frage 3 SK 08871 Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Aktivitäten zur Erinnerung an den 25. Jahrestag der Friedlichen Revolution im Jahr 1989 (Förderrichtlinie 25 Jahre Friedliche Revolution) vom 11. April 2014 Ablauf des als Förderzweck definierten Gedenkzeitraumes Nein SK 08872 Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Aktivitäten zur Erinnerung an den 25. Jahrestag der Deutschen Einheit und der Wiedergründung des Freistaates Sachsen im Jahr 1990 (Förderrichtlinie 25 Jahre Deutsche Einheit und Freistaat Sachsen) vom 9. Februar 2015 Ablauf des als Förderzweck definierten Gedenkzeitraumes Nein SMI 00710 Richtlinie des SMI zur Sicherung von Wohneigentum (RL Eigentümersicherung) Umstellung der Wohnraumförderung - nach 2013 keine Anträge mehr Nein SMI 00760 Richtlinie des SMI zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden vom Hochwasser im August 2010 (RL Hochwasserschäden Wohngebäude 2010) Fördermittel waren Ende 2013 ausgezahlt. Nach 2013 keine Anträge mehr. Fördervorhaben waren abgeschlossen. Nein SMI 01354 Gemeinsame Richtlinie des SMI und des SMWA zur Gewährung von Hilfen für geschädigte Eigentümer von Wohngebäuden zur Beräumung von Unrat und Wiederherstellung der Bewohnbarkeit sowie für Unternehmen der Gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe Richtlinie wurde lediglich im Jahr 2014 in Anspruch genommen. Fördervorhaben waren nach 2014 abgeschlossen. Nein SMI 03771 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorfinanzierung von Ausgaben zur Beseitigung von Schäden an Grundstücken und Gebäuden vom Hochwasser im August 2010 (RL Vorfinanzierung Hochwasser 2010) Fördermittel waren Ende 2011 ausgezahlt. Nach 2011 keine Anträge mehr. Fördervorhaben waren abgeschlossen. Nein SMI 03773 Richtlinie des SMI zur Beseitigung von Schäden vom Hochwasser im August 2010, die nicht von Förderprogrammen abgedeckt werden (Auffangrichtlinie Hochwasserschäden 2010) vom 24. August 2010 Fördermittel waren Ende 2011 ausgezahlt. Nach 2011 keine Anträge mehr. Fördervorhaben waren abgeschlossen. Nein SMK 01621 Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur zusätzlichen finanziellen Unterstützung der freien Träger von Ersatzschulen (Förderrichtlinie freie Träger von Ersatzschulen – FöriSchFrTr) vom 20. Mai 2014 Die Förderung war als zusätzliche Unterstützung der Schulen in freier Trägerschaft bis zur Novellierung der SächsFrTrSchulG angelegt. Mit der Novellierung des SächsFrTrSchulG zum 1. August 2015 entfiel dieser Grund. Nein Richtlinie Ressort Nr. Bezeichnung Sachliche Gründe gegen Verlängerung/Erneuerung Ersetzung durch andere Förderprogramme Seite 1 von 3 Kleine Anfrage 6/13519 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Frage 2 Frage 3Richtlinie Ressort Nr. Bezeichnung Sachliche Gründe gegen Verlängerung/Erneuerung Ersetzung durch andere Förderprogramme SMK 04644 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verbesserung der Bildungschancen für Kinder durch pädagogische Unterstützung in Kindertageseinrichtungen (RL Bildungschancen) Ersetzung durch gesetzliche Maßnahmen und ESF-Förderung Die Förderung wurde auf andere Weise fortgeführt. Zum einen wird ab 2015 der Personalschlüssel an allen Kitas schrittweise verbessert. Zum anderen besteht in der aktuelle EU-Förderperiode 2014- 2020 erstmals die Möglichkeit, bestimmte Kitas mit zusätzlichem Personal zu unterstützen. SMS 04730 Richtlinie des SMS zur investiven Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Die Richtlinie musste aufgrund der langen Laufzeit überarbeitet/aktualisiert werden. Zum 01.01.2016 trat die Richtlinie des SMS zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) in Kraft (04731). SMS 07720 Richtlinie des SMI zur Förderung der Eingliederung von Spätaussiedlern (RL-Eingliederung) Erweiterung des Adressatenkreises und Definition neuer Fördertatbestände entsprechend der neuen Zuwanderungssituation Ersetzt durch Richtlinie Integrative Maßnahmen (07722). SMUL 03090 Richtlinie des SMUL für die Gewährung von Hilfen für in Not geratene landwirtschaftliche Unternehmen (Förderrichtlinie Liquiditätshilfen - RL LH/2009) Ersetzung der RL aufgrund Änderung im EU-Recht Ersetzung durch RL Rettungsbeihilfen 2015 (RL Nr. 03091), 2017 Ersetzung durch RL Rettungsbeihilfen 2017 (RL Nr. 03092) SMUL 03091 Richtlinie des SMUL für die Gewährung von Zuwendungen zur Rettung und Umstrukturierung land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen (Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen – RL RH/2015) vom 30. Juni 2015 Erweiterung der RL infolge der Milchkrise 2016 Ersetzung durch RL Rettungsbeihilfen 2017 (RL Nr. 03092) SMUL 05520 Sonstige wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Einzelfallentscheidung) Reduzierung Kleinstförderprogramme i. S. einer Deregulierung Fortführung auf der Grundlage der jeweiligen länderübergreifenden Finanzierungsvereinbarungen SMUL 05551 Richtlinie des SMUL zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft (Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft - RL SWW/2009) vom 4. Februar 2009 - Teil: Wasserversorgung, öffentlich Nichtinanspruchnahme der regulären Förderung nach Nr. 2.1 der RL SWW/2009 im Zeitraum 2009-2015 Fortführung durch Nr. 2.6 RL SWW/2016 im Elementarschadensfall (FÖMISAX- RL 05554) Seite 2 von 3 Kleine Anfrage 6/13519 Anlage 1 (Datenstand 30.04.2018) Frage 2 Frage 3Richtlinie Ressort Nr. Bezeichnung Sachliche Gründe gegen Verlängerung/Erneuerung Ersetzung durch andere Förderprogramme SMUL 08790 Richtlinie des SMUL zur Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft (Förderrichtlinie Absatzförderung – RL AbsLE/2008) vom 12. Januar 2008 Aktualisierung der RL aufgrund Änderung im EU-Recht Ersetzung der RL AbsLE/2008 (RL- Nr. 08790) durch RL AbsLE/2014 (RL-Nr- 08791); Anpassung an aktuelles Beihilferecht; Anpassung an aktuelle fachliche, förderrechtliche und praxisrelevante Aspekte SMUL 08801 Richtlinie des SMUL für die Förderung von besonderen Initiativen zur Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, des ländlichen Raumes sowie des Umwelt- und Naturschutzes, zur Minderung der Belastung durch Umwelteinwirkungen, der Imkerei sowie von Berufsbildungsmaßnahmen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Besondere Initiativen - RL BesIn/2007) SMUL 08810 Richtlinie des SMUL für die Gewährung von Hilfen bei existenzgefährdenden Krisen und Notständen in Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Binnenfischerei und Aquakultur (Förderrichtlinie Krisen und Notstände - RL KuN/2009) Ersetzung der RL aufgrund Änderung im EU-Recht Ersetzung durch RL Krisen und Notstände 2015 (RL Nr. 08814) SMWA 01160 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Einzelfällen im Bereich Verkehr, die nicht von Förderprogrammen abgedeckt werden Bei der RL handelte es sich um eine Einzelfallförderung. Aufgrund der sehr geringen Inanspruchnahme wurde sich gegen eine Verlängerung ausgesprochen. Nein SMWA 02025 Richtlinie des SMUL und des SMWA über die Gewährung von Fördermitteln für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Entwicklung innovativer Energietechniken und zum Klima- und Immissionsschutz im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz – RL EuK / 2007), Teil SMWA / Innovative dezentrale Stromerzeugung und -speicherung SMWA 06800 Förderrichtlinie des SMWA zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS) vom 29. Juli 2013, geändert durch die Richtlinie vom 19. September 2014 Dieses aus der Richtlinie Energie und Klimaschutz (EuK/2007) der vergangenen EFRE-Förderperiode 2007 – 2013 verbliebene Landesförderprogramm „Innovative dezentrale Stromerzeugung und - speicherung“ wurde durch ein neues vereinfachtes Landesförderprogramm " Richtlinie Speicher" ersetzt. Durch eine Vereinfachung des Förderverfahrens konnte eine Senkung der Verwaltungskosten je Förderfall gesenkt werden. Folgende Maßnahmen vereinfachen das Förderverfahren gegenüber dem derzeit abgelösten Förderprogramm: - Wegfall der Wirtschaftlichkeitsberechnung - Wegfall der Einholung von 3 Angeboten - Anwendung Vereinfachtes Verwendungsnachweisverfahren - Pauschalförderung Neben der Förderung von Stromspeichern und Modellvorhaben dazu, können nun auch Nachrüstsätze für Stromspeicher gefördert werden. In Kombination mit einem Speicher oder Nachrüstsatz, ist die Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ebenfalls möglich. RL ersetzt durch RL 06801 (Neufassung) Änderung der RL in RL Nr. 08803; Anpassung an aktuelles Beihilferecht, Anpassung an aktuelle fachliche, förderrechtliche und praxisrelevante Aspekte Seite 3 von 3 Kleine Anfrage 6/13519 Anlage 2 (Datenstand 30.04.2018) Land Bund EU Sonstige 02025 Richtlinie des SMUL und des SMWA über die Gewährung von Fördermitteln für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Entwicklung innovativer Energietechniken und zum Klima- und Immissionsschutz im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz – RL EuK / 2007), Teil SMWA / Innovative dezentrale Stromerzeugung und -speicherung 06811 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Zuwendungen zur Speicherung von Energie (Richtlinie Speicher) Die Förderung im Programm Dezentrale Stromspeicher und Modellvorhaben dient der begleitenden Markteinführung von Stromspeichern, gekoppelt an eine Photovoltaikanlage sowie der Anregung von Modellvorhaben im Bereich Stromspeicher. Einzelunternehmer; Einzelunternehmerin; Kommunen; Personengemeinschaft; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Unternehmen/Personengesellschaften; Vereine/Verbände; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse; natürliche Person, männlich; natürliche Person, weiblich; öffentl.- rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 3.000.000,00 € 3.000.000,00 € - € - € - € 06800 Förderrichtlinie des SMWA zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS) vom 29. Juli 2013, geändert durch die Richtlinie vom 19. September 2014 06801 Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen - RL DiOS) vom 20. Mai 2016 Unterstützung des NGA-Breitbandausbaus in Sachsen Kommunen; Zweckverband; kommunale Zusammenschlüsse 139.830.742,27 € 139.830.742,27 € - € - € - € 07720 Richtlinie des SMI zur Förderung der Eingliederung von Spätaussiedlern (RL-Eingliederung) 07722 Richtlinie des SMS Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Richtlinie Integrative Maßnahmen) vom 20. Juni 2017 Verbesserung der Integration und gleichberechtigten Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der von zunehmender Vielfalt geprägten sächsischen Gesellschaft. Die Förderung folgt dem Grundverständnis, dass Integration ein gesamtgesellschaftlicher Prozess ist und dass Personen mit und ohne Migrationshintergrund gefordert sind, diesen Prozess aktiv und gemeinsam zu gestalten. Kirche; Kommunen; Sonstige; Vereine/Verbände 31.000.000,00 € 31.000.000,00 € - € - € - € 04730 Richtlinie des SMS zur investiven Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 04731 Richtlinie des SMS zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) vom 21. Dezember 2015 Menschen mit Behinderungen oder von Behinderungen bedrohte Menschen und ihre Angehörigen benötigen sehr differenzierte begleitende und unterstützende Hilfen sowie eine entsprechende Förderung und Betreuung, damit sie selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können und behinderungsbedingte Benachteiligungen beseitigt werden. Der Freistaat Sachsen fördert den Neubau, die Sanierung und Moderniesierung sowie den Erhalt der für diese Aufgaben notwendigen Einrichtungen, Dienste und Angebote sowie die barrierefreie Gestaltung bestehender, öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen. Kirche; Kommunen; Sonstige; Unternehmen der öffentlichen Hand; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Vereine/Verbände; öffentl.-rechtl. Anstalt, Stiftung, Körperschaften 10.781.000,00 € 10.781.000,00 € - € - € - € 03090 Richtlinie des SMUL für die Gewährung von Hilfen für in Not geratene landwirtschaftliche Unternehmen (Förderrichtlinie Liquiditätshilfen - RL LH/2009) 03091 Richtlinie des SMUL für die Gewährung von Zuwendungen zur Rettung und Umstrukturierung land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen (Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen – RL RH/2015) vom 30. Juni 2015 - € - € Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) Insgesamt davon Anteil 129.600,00 € - € 03092 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen und Bürgschaften zur Rettung und Umstrukturierung landund forstwirtschaftlicher Unternehmen vom 13. Dezember 2016 (SächsABl. 2017 S. 25) Gewährung von Zuwendungen in Form von Darlehen zur Rettung und Umstrukturierung von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen sowie Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei im Freistaat Sachsen. Rettungsbeihilfen sowie vorübergehende Umstrukturierungshilfen in Form von Bürgschaften werden für Unternehmen, die nicht in Schwierigkeiten sind, die aber aufgrund außergewöhn-licher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind, mit dem Ziel der vorübergehenden Stützung der Liquidität, der Wiederherstellung der lang-fristigen Rentabilität und der Erhaltung von Arbeitsplätzen übernommen. Unternehmen/Personengesellschaften; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Einzelunternehmerin; Einzelunternehmer 129.600,00 € abgelöste Richtlinie (neue) Richtlinie Mittelausstattung Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Förderziel/Förderzweck Seite 1 von 2 Kleine Anfrage 6/13519 Anlage 2 (Datenstand 30.04.2018) Land Bund EU Sonstige Adressat (Rechtsformen der Leistungsempfänger) Insgesamt davon Anteil abgelöste Richtlinie (neue) Richtlinie Mittelausstattung Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Förderziel/Förderzweck 05551 Richtlinie des SMUL zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft (Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft - RL SWW/2009) vom 4. Februar 2009 - Teil: Wasserversorgung, öffentlich 05554 Richtlinie des SMUL zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft (Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft – RL SWW/2016) (SächsABl. S. 1810) Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen der Abwasserbeseitigung, insbesondere um im ländlichen Raum die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und um durch verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand im Sinne der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/101/EU (ABl. L 311 vom 30. Oktober 2014, S. 32) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, beizutragen. natürliche Person, weiblich; natürliche Person, männlich; Kirche; Kommunen; Zweckverband; Vereine/Verbände; Unternehmen/Personengesellschaften; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Einzelunternehmerin; Einzelunternehmer; kommunale Zusammenschlüsse 4.617.400,00 € 550.000,00 € 600.000,00 € - € 3.467.400,00 € 08790 Richtlinie des SMUL zur Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft (Förderrichtlinie Absatzförderung – RL AbsLE/2008) vom 12. Januar 2008 08791 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft vom 15. Dezember 2014 (SächsABl.SDr. 2015 S. S 2) Ziel der Absatzförderung von Produkten der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft ist die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft durch gezielte Förderung des Produktabsatzes, Pflege und Ausbau bestehender sowie nachhaltige Erschließung neuer Absatzmärkte, fundierte Markterkundung, Produktion von Qualitätserzeugnissen sowie Ausbau von Kooperationen. Sonstige, Kommunen, öffentlich-rechtliche Anstalten/Stiftungen/Körperschaften, Vereine/ Verbände, Unternehmen/Personengesellschaften, Unternehmen/Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmerin, Einzelunternehmer, Unternehmen der öffentlichen Hand, kommunale Zusammenschlüsse. 297.400,00 € 297.400,00 € - € - € - € 08801 Richtlinie des SMUL für die Förderung von besonderen Initiativen zur Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, des ländlichen Raumes sowie des Umwelt- und Naturschutzes, zur Minderung der Belastung durch Umwelteinwirkungen, der Imkerei sowie von Berufsbildungsmaßnahmen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Besondere Initiativen - RL BesIn/2007) 08803 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von besonderen Initiativen zur Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, des ländlichen Raumes sowie des Umwelt- und Naturschutzes, zur Minderung der Belastung durch Umwelteinwirkungen, der Imkerei sowie von Berufsbildungsmaßnahmen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft im Freistaat Sachsen vom 1. August 2007 (SächsABl. S. 1168), die zuletzt durch die Richtlinie vom 29. September 2015 (SächsABl. S. 1452) geändert worden ist, ergänzt durch der Verwaltungsvorschrift vom 22. April 2013 (SächsABl. S. 533) Die Unterstützung einer nachhaltig positiven Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft und des Umwelt- und Naturschutzes sowie die integrierte Entwicklung des ländlichen Raumes als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum sind wesentliche Ziele der sächsischen Politik. Damit soll zugleich ein Beitrag zur Stärkung einer dynamischen, wissensbasierten und nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung geleistet werden. Deshalb und zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in diesem Bereich unterstützt das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft die Aufgabenerfüllung von Einrichtungen und einzelne Maßnahmen (Projekte), die für die Land- und Forstwirtschaft, den Umwelt- und Naturschutz und den ländlichen Raum von besonderer Bedeutung und erheblichem Interesse des Freistaates Sachsen sind. Die Richtlinie dient der Schließung nicht beabsichtigter Förderlücken in eng begrenzten Fällen. Sonstige Förderprogramme des Freistaates Sachsen, des Bundes oder der Europäischen Union sowie Zuschüsse im Rahmen von Forschungsplänen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. natürliche Person, weiblich; natürliche Person, männlich; Kirche; Sonstige; Personengemeinschaft; Kommunen; Zweckverband; öffentlich-rechtlich Anstalt, Stiftung, Körperschaften; Vereine/Verbände; Unternehmen/Personengesellschaften; Unternehmen/ Kapitalgesellschaften; Einzelunternehmerin; Einzelunternehmer; Unternehmen der öffentlichen Hand; kommunale Zusammenschlüsse 2.240.400,00 € 2.240.400,00 € - € - € - € 08810 Richtlinie des SMUL für die Gewährung von Hilfen bei existenzgefährdenden Krisen und Notständen in Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Binnenfischerei und Aquakultur (Förderrichtlinie Krisen und Notstände - RL KuN/2009) 08814 Förderrichtlinie Krisen und Notstände – RL KuN/2015 Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden, die unmittelbar durch eine Naturkatastrophe, einer Naturkatastrophe gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse oder durch Tierseuchen oder Schädlingsbefall verursacht wurden. Unternehmen/Personengesellschaften; Unternehmen/Kapitalgesellschaften; Einzelunternehmerin; Einzelunternehmer - € - € - € Landesmittel, Zuweisung erfolgt nach Bedarf Seite 2 von 2 06-13519 06-13519 Anlage 1 06-13519 Anlage 2 2018-06-22T09:40:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes