STAATSMINISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Maier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13520 Thema: LKW -Kontrollen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war die Anzahl der in den letzten 10 Jahren in Sachsen kontrollierten LKW bzw. sog. kontrollierter „Beförderungseinheiten"? (bitte einzeln nach Jahren und nach ausführenden Behörden auflisten) Frage 2: Was wurde bei den entsprechenden Kontrollen überprüft, welche Verstöße wurden dabei festgestellt und wie wurden die festgestellten Verstöße jeweils geahndet und in wie vielen Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt? (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln) Frage 3: Wie hat sich der jeweilige Anteil an den Verstößen von LKWs mit Zulassung im a) Inland, im b) EU -Ausland und im c) Nicht -EU Ausland entwickelt und welche Erkenntnisse liegen bzgl. Anzahl, Qualität und Ergebnissen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei LKW- Kontrollen vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Hinsichtlich der Anzahl kontrollierter Lkw sowie der dabei festgestellten Verstöße in den letzten zehn Jahren wird auf die Anlage verwiesen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass es sich bei den Angaben um die Kontrollen der sächsischen Polizei handelt. Zu den in eigener Zuständigkeit durchgeführten Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr, der Bundespolizei und des Zolls können keine Angaben getätigt werden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/53/67 Dresden, 21. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit führen die sächsischen Polizeidienststellen mit Grenzbezug seit mehreren Jahren regelmäßig mit der polnischen und tschechischen Polizei gemeinsame Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs auf den Hoheitsgebieten aller Beteiligten durch. Hinsichtlich der Qualität der Kontrollen wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Bezüglich der Anzahl gemeinsamer Kontrollen wird auf die folgende Übersicht verwiesen . Die Ergebnisse dieser Kontrollen sowie von Kontrollen, welche im Rahmen gemeinsamer Streifen erfolgen, werden nicht gesondert erfasst und sind in den als Anlage beigefügten Statistiken enthalten. Anzahl gemeinsamer Kontrollen im Jahr Polizeidirektion Chemnitz Polizeidirektion Dresden Polizeidirektion Görlitz Polizeidirektion Zwickau 2008 2 2009 39 1 2010 51 1 2011 51 2012 30 1 2013 27 15 5 2014 26 12 10 2015 30 12 13 2016 29 11 13 3 2017 34 18 13 18 2018 131 52 53 74 Frage 4: Welche Gründe sieht die Staatsregierung in der Entwicklung bei den folgenden Verstößen und welche Maßnahmen hat die Staatsregierung in den vergangenen Jahren diesbezüglich ergriffen bzw. beabsichtigt sie zu ergreifen? a) Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten b) Verstöße gegen technische Vorgaben c) ungenügend gesicherte Ladung / Überladung d) Geschwindigkeitsüberschreitungen e) Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch 1 Stand 29. Mai 2018 2 Stand 31. Mai 2018 3 Stand 9. Juni 2018 4 Stand 6. Juni 2018 Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 5: Inwieweit beabsichtigt die Staatsregierung die Anzahl von Kontrollen zu intensivieren ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs bildet nach wie vor einen Schwerpunkt polizeilicher Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und damit auch polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit. Für diese Kontrollen steht in den sächsischen Polizeidienststellen speziell ausgebildetes Personal mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen zur Verfügung. Bei den Kontrollen wird neben der Einhaltung allgemeiner Verkehrsvorschriften, wie zulässige Höchstgeschwindigkeit, Mindestabstand und angeordnete Verkehrsbeschränkungen , besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie den technischen Zustand der Fahrzeuge und die Ladungssicherung gerichtet. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die Kontrollen nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchgeführt werden können. Hinsichtlich der Gründe bei der Entwicklung bestimmter Verstöße wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Neffe nd liche 7J t Priof.1Dr.‘RolandWölrer Grüßen Anlage Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-06-21T10:32:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes