STAATS1VI1N1STER1UNI DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/13522 Thema: Personalentwicklung der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Im Folgenden ist vom ,soll verfügen' die Rede. Gemeint ist damit nicht eine Sollstärke nach Planstellen, sondern eine mit Stand heute absehbare „kommende Iststärke" -vorbehaltlich weiterer vorzeitiger Abgänge und abweichender Entscheidungen des Gesetzgebers bzgl. kommender Einstellungszahlen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über wie viele Beamte in der Laufbahngruppe 1 soll die sächsische Polizei zum Ende des Jahres 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 jeweils verfügen? Eine Prognose der Anzahl der Beamten in der Laufbahngruppe 1 der sächsischen Polizei im Sinne der Fragestellung und Vorbemerkung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 2018 2019 2020 2021 2022 6.836 7.084 7.434 7.662 8.119 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/53/70 Dresden, 21. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 2: Über wie viele Beamte in der Laufbahngruppe 2 soll die sächsische Polizei zum Ende des Jahres 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 jeweils verfügen? Eine Prognose der Anzahl der Beamten in der Laufbahngruppe 2 der sächsischen Polizei im Sinne der Fragestellung und Vorbemerkung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 2018 2019 2020 2021 2022 4.339 4.294 4.347 4.411 4.486 Frage 3: Über wie viele Wachpolizisten soll die sächsische Polizei zum Ende des Jahres 2018, 2019 und 2020 jeweils verfügen? Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Sächsisches Wachpolizeidienstgesetz können geeignete Angehörige der Wachpolizei nach erfolgreicher Absolvierung einer mindestens einjährigen Dienstzeit in der Wachpolizei und bei entsprechender Eignung als Anwärter in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1.2 Polizei übernommen werden. Die hierfür erforderlichen Eignungseinschätzungen sind jeweils bis zum 1. Oktober eines Jahres abzuschließen. Die Zahl der aktiven Wachpolizisten hängt maßgeblich davon ab, wie viele geeignete Wachpolizisten als Anwärter in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1.2 Polizei übernommen werden. Eine Prognose ist daher aktuell nicht möglich. Frage 4: Wie viele Anwärter in der Laufbahngruppe 1.2 (LG 1.2) sollen in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 jeweils eingestellt werden? Frage 5: Wie viele Anwärter in der Laufbahngruppe 2.1 (LG 2.1) sollen in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 jeweils eingestellt werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Entsprechend dem aktuellen Haushaltsplan wird mit folgendem Einstellungskorridor geplant: 2018 2019 2020 2021 2022 Laufbahngruppe 1.2 550 550 550 450 450 Laufbahngruppe 2.1 150 150 150 150 150 ‘2u M p ndlichen rüßen Pro Dr. Roland 1höller Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-06-21T10:37:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes