STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/13523 Thema: Gefälschte Führerscheine als illegale Ausweispapiere Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Laut einem Artikel der Wochenzeitung ,Junge Freiheit' vom 2. Mai 2018 (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/zuwanderer-nutzengefaelschte -fuehrerscheine-zur-identitaetsverschleierung/) nutzen in Nordrhein-Westfalen immer mehr Einwanderer gefälschte Führerscheine , um ihre Identität zu verschleiern. Nach einem Bericht der Neuen Westfälischen habe die Polizei im Vorjahr 24 Prozent mehr Fälle verzeichnet, bei denen Asylbewerber und andere Zuwanderer falsche Führerscheine verwendeten. Die gefälschten Führerscheine würden eingesetzt, um eine Staatsangehörigkeit vorzutäuschen oder um Straftaten zu begehen. Führerscheinfälschungen könnten nur mit entsprechenden Prüfgeräten festgestellt werden. Selbst die Fahrerlaubnisbehörden verfügten aber häufig nicht über die Geräte." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele gefälschte Führerscheine hat die sächsische Polizei in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils entdeckt? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/53/69 Dresden, 21. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: In wie vielen Fällen besaßen die Personen, bei denen die gefälschten Führerscheine entdeckt wurden, eine ausländische Staatsangehörigkeit? Frage 3: In wie vielen der Fälle zu 2. handelte es sich eine Person in einem laufenden Asylanerkennungsverfahren? Frage 4: In wie vielen der Fälle zu 3. handelte es sich um einen anerkannten Asylbewerber ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die angefragten Daten werden statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten 9.647 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gemäß § 267 Strafgesetzbuch dahingehend überprüft werden, ob es sich bei den Dokumenten um gefälschte Führerscheine handelt. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies über 2.400 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter über 60 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES EVNERN 1•11Mil M M . ,f f l 121 Frage 5: Wie viele Prüfgeräte zur Entdeckung von Führerscheinfälschungen gibt es im Freistaat Sachsen insgesamt und bei welchen Behörden sind sie im Einsatz? Im Freistaat Sachsen sind insgesamt neun Prüfgeräte im Sinne der Fragestellung bei den Fahrerlaubnisbehörden der Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie der Landratsämter Erzgebirgskreis, Nordsachsen und Görlitz, Außenstelle Zittau im Einsatz. ndlichen Grüßen :rd --v4f. D Rolanel' Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-06-21T10:34:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes