STAATSMINISTERIUM DES INNERN Ui."""i Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8746 Dresden, e . Mai 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1353 Thema: „Initiative gegen Diebstahl in Rothenburg und Umgebung“ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die ,Freie Presse1 berichtete am 30. März 2015 unter der Überschrift ,Sachsen gehen in einigen Orten auf eigene Faust auf Streife1: .Binnen weniger Wochen schlugen Diebe und Einbrecher gleich 34 Mal in dem beschaulichen Städtchen [Rothenburg] an der polnischen Grenze zu. Im Schutz der Dunkelheit hatten sie es auf Autos, Fahrräder, Schrott, Werkzeug und Gartengeräte abgesehen. Einige junge Rothenburger wollten dem aber nicht länger tatenlos Zusehen - und gründeten eine Bürgerinitiative. Deren Mitstreiter gingen jede Nacht selbst auf Streife. Verdächtiges meldeten sie der Polizei. ,Das hat gut geklappt1, bilanziert Bürgermeisterin Heike Böhm (SPD).1 (S.2)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bestehen oder bestanden Kontakte zwischen der sächsischen Polizei und der oben genannten „Initiative gegen Diebstahl in Rothenburg und Umgebung“? (Bitte aufgeschlüsselt nach Datum, Art und Grund des Kontaktes!) Frage 2: Bestehen oder bestanden Kontakte zwischen der sächsischen Polizei und ähnlichen Initiativen in Sachsen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Datum, Initiative, Art und Grund des Kontaktes!) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERHJM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Kontakte mit der „Initiative gegen Diebstahl in Rothenburg und Umgebung“ im Sinne der Fragestellung gab es am 14. Januar 2015 anlässlich einer Informationsveranstaltung der Polizeidirektion Görlitz und der Stadt Rothenburg/O.L. zur Kriminalitätslage in Rothenburg und Umgebung sowie am 25. Februar 2015 im Rahmen eines Sicherheitsstammtisches der Polizeidirektion Görlitz gemeinsam mit der Initiative, der Bundespolizeidirektion Pirna und der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH). Darüber hinaus steht der örtliche Bürgerpolizist mit Bürgern und Bürgerinnen aus Rothenburg/O.L. in Kontakt, unabhängig davon ob es sich um Mitglieder der Initiative handelt oder nicht. Kontakte mit der „Bürgerinitiative Holzhausen“ im Sinne der Fragestellung fanden im März 2015 zwischen der Polizeidirektion Leipzig und einem Verantwortlichen der Initiative durch mehrere persönliche und telefonische Gespräche statt. Mögliche weitere Kontakte im Sinne der Fragestellung zwischen der Polizei und Mitgliedern der oben genannten Initiativen sowie zu Mitgliedern möglicher weiterer Initiativen werden statistisch nicht erfasst. Insofern liegen der Sächsischen Staatsregierung dazu keine weiteren Erkenntnisse vor. Die vollständige Beantwortung der Fragen würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommender Einsatzunterlagen und polizeilicher Aufzeichnungen erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Unterlagen im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Frage 3: Wie viele Mitteilungen erhielt die sächsische Polizei von der Bürgerinitiative in Rothenburg und konnten dadurch Straftaten aufgeklärt bzw. verhindert werden? Seit Bestehen der Initiative erhielten der örtlich zuständige Bürgerpolizist wie auch die Beamten des Streifendienstes des Polizeireviers Görlitz in unregelmäßigen Abständen telefonisch oder im persönlichen Gespräch Hinweise zu relevanten Feststellungen, die zur Aufklärung oder zur Verhinderung von Straftaten geeignet waren. Dies wird statistisch nicht erfasst. Insofern liegen der Sächsischen Staatsregierung dazu keine weiteren Erkenntnisse vor. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommender Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Verfahren im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Frage 4: Welche Kenntnisse hat die sächsische Staatsregierung über vergleichbare oder ähnliche Bürgerinitiativen in Gemeinden des Freistaates? (Bitte aufgeschlüsselt nach Ort und Name der Initiative!) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Drs. 6/1250 verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSTVUlSilSTEEllJTVl DES TlMIMERTsl ..I Freistaat Hl SACHSEN Frage 5: Handelt es sich bei der genannten Bürgerinitiative in Rothenburg bzw. den unter Frage vier erfragten Bürgerinitiativen um „Bürgerwehren“ im Sinne der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die vierte Frage der Kleinen Anfrage „Bürgerwehren in Sachsen“ (Drs. 971) und wenn ja, warum? Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Frage 1, erster Absatz, und Frage 3 der Drsf 6/1250 verwiesen. MitSfreiridlichen Grüßen Seite 3 von 3