Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 291 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm (AfD) Drs.-Nr.: 6/13535 STAATSMINISTERIUM FÜ R WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus der ÖPNV Strategiekommission in Sachsen? Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Im Dezember 2017 beendete die ÖPNV Strategiekommission ihre Arbeit . Im Abschlussbericht sind mehrere Handlungsempfehlungen verankert , um den Nahverkehr in Sachsen attraktiver zu gestalten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann soll die empfohlene Koordinierungsstelle ihre Arbeit aufnehmen? Frage 3: Wann kann in Sachsen mit einem Dachtarif zu den bestehenden Tarifen gerechnet werden? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Im Rahmen des Regierungsprogramms „Zukunftspakt Sachsen" hat sich die Staatsregierung noch einmal klar und deutlich zur raschen Umsetzung der in Rede stehenden Projekte bekannt. Sie ist bereit, hierfür neben politischer und organisatorischer Unterstützung auch zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen . Mit dem Ziel der Umsetzung vordringlicher Handlungsempfehlungen der ÖPNV-Strategiekommission finden seit Januar 2018 auf politischer und Arbeitsebene Gespräche zwischen dem SMWA und Vertretern der kommunalen Spitzen- und ÖPNV-Zweckverbände statt. Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/42/46 Dresden , l 8. JUNI 2018 r- Zertifikat !,Clt J006 audlt bcrufundfamHlc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7 . 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSM1NlSTER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UN D VERKE HR Die Zeitspanne, die für die korrespondierenden Einigungs-, Vorbereitungs- und Umsetzungsverfahren benötigt wird , ist vor dem Hintergrund der Vielzahl der beteiligten Akteure und der damit einhergehenden Zielkonflikte zwischen selbigen nicht hinreichend präzise einschätzbar. Frage 2: Welche Abstimmungen fanden zwischen dem Land Sachsen und den kommunalen Zweckverbänden in Hinsicht auf einheitliche Tarif- und Beförderungsbestimmungen statt und zu welchen konkreten Ergebnissen sind sie gekommen? Harmonisierung Beförderungsbedingungen Im Mai/Juni 2017 wurden bei den zuständigen Genehmigungsbehörden (Landesamt für Straßenbau und Verkehr für den straßengebundenen ÖPNV und SMWA für den schienengebundenen ÖPNV) Anträge auf Zustimmung zum Tarif bzw. zur Genehmigung von Beförderungsbedingungen eingereicht. Bestandteil des Tarifantrages war der Teil A „Einheitliche Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, WO, VW und ZVON", der von den genannten Verkehrsverbünden gemeinsam erarbeitet und abgestimmt wurde. Da einzelne Bestimmungen der beantragten Beförderungsbedingungen den rechtlichen Rahmenbedingungen widersprachen , zogen die Verkehrsverbünde ihren Antrag zur Genehmigung von Teil A des Antrages zurück, um ihn rechtskonform zu überarbeiten. Derzeit befinden sich die Verkehrsverbünde zusammen mit den Genehmigungsbehörden in der finalen Endabstimmung zu den landesweit einheitlichen Beförderungsbestimmungen . Ziel ist es, diese ab August 2018 anwenden zu können . Harmonisierung Tarifbestimmungen Der Abschlussbericht der ÖPNV-Strategiekommission führt aus, dass die fünf verbundraumspezifischen Tarifbestimmungen die jeweiligen regionalen Anforderungen (z. B. hinsichtlich Bevölkerungsdichte, Nachfragestruktur und Kaufkraft) reflektieren und damit den innerhalb der Verkehrsverbünde stattfindenden ÖPNV-Fahrten, die den Großteil aller ÖPNV-Fahrten im Freistaat Sachsen ausmachen, gerecht werden . Die ÖPNV-Strategiekommission kommt darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Vereinheitlichung der verkehrsverbundspezifischen Tarifbestimmungen aufgrund besagter regionaler Unterschiede nicht bzw. nur unter sehr großen Anstrengungen möglich scheint. Die Verkehrsverbünde waren sich im Rahmen der ÖPNV- Strategiekommission jedoch darin einig , für den angestrebten Sachsen-Tarif landesweit geltende Tarifbestimmungen zu entwickeln . Diese könnten u. U. auf die verkehrsverbundspezifischen Tarifbestimmungen rückwirken . Frage 4: Welche Projekte der Zweckverbände zur Angebotsverbesserung sind in Planung und ab wann kann mit deren Umsetzung gerechnet werden? Frage 5: Ist eine Erweiterung des Muldentalprojekts für andere Regionen im ländlichen Raum vorgesehen, falls ja, in welchen Regionen? Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: STAATSMlNlSTERlUM FÜ R WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Gemäß sächsischem ÖPNV-Gesetz obliegen Organisation , Planung und Ausgestaltung des ÖPNV den kommunalen Aufgabenträgern und deren Zusammenschlüssen. Über qualitative und quantitative Veränderungen im ÖPNV-Angebot entscheiden die relevanten politischen Gremien der kommunalen Aufgabenträger. Vor diesem Hintergrund liegen der Staatsregierung keine hinreichend detaillierten und autorisierten Informationen im Sinne der Fragestellungen vor. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-06-18T16:04:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes