STÄÄTSTVflTMlSTE'RIUM des mmm mtf—n Freistaat |p SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) LS-0141.51 Dresden, . Mai 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1354 Thema: Bedienstete von US-Behörden auch in Sachsen tätig? - Verweigerung der Einreise sächsischer Bürger/innen in die USA Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Spätestens seit Januar 2010 gelten für die USA besondere Einreisebestimmungen, nach denen nur in die USA einreisen darf, wer sich vor seiner Reise via Internet beim Heimatschutzministerium eingetragen hat und dem nach Auswertung seiner Daten die Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff nicht verweigert wird. Zudem war einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu entnehmen, dass von den insgesamt 394 in der EU und ihren Mitgliedstaaten für das Ministerium für Heimatschutz der Vereinigten Staaten (Department of Homeland Security, DHS) arbeitenden Angestellten gegenwärtig 75 Bedienstete des DHS in Deutschland tätig sind. Das US-Heimatschutzministerium (DHS) hat dazu an vielen europäischen Flughäfen Personal abgestellt, um insbesondere auch direkt Flugverbote für Reisen in die USA zu verhängen, indem sie den Fluggesellschaften diesbezügliche .Empfehlungen1 für ein Flugverbot ausspricht, bei deren Nichtbefolgung der Fluggesellschaft jedoch ein Überflug- oder Landeverbot für die USA droht.“ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich desinnem die Kleine Anfrage wie folgt: wiiheim-Buck-str. 2 * 01097 Dresden Vorbemerkung: Bereits aus den vorangestellten Ausführungen wird ersichtlich, dass für den Sachverhalt originär die Bundesregierung zuständig ist. Frage 1: In wie vielen Fällen wurde nach den diesbezüglichen Erkenntnissen der Staatsregierung sächsischen Bürgerinnen und Bürgern, die in die Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM des mmm Freistaat SACHSEN USA einreisen wollten, in der Zeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31.12.2014 durch Behörden der USA die Einreise in die USA verweigert bzw. durch diese Behörden ein Flugverbot bewirkt? (Bitte die jeweilige Anzahl der Einreiseverweigerun-gen/Flugverbote in Jahresscheiben für die Jahre 2010 bis 2014 darstelien.) Der Staatsregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Welche sächsischen Behörden oder Behörden anderer Länder und des Bundes werden von der in Frage 1 genannten Verweigerung der Einreise bzw. vom verhängten Flugverbot unterrichtet und welche Arten von personenbezogenen Daten werden dabei an die jeweiligen Behörden in Sachsen übermittelt? Welche Maßnahmen werden bzw. wurden durch sächsische Behörden nach der Unterrichtung/Information bzw. Datenübermittlung über die in Frage 1 genannten Verweigerungen der Einreise bzw. bewirkten Flugverbote in Bezug auf die betroffenen Personen veranlasst? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Eine Unterrichtung sächsischer Behörden im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Frage 4: An welchen Stellen in Sachsen sind derzeit Bedienstete des Ministeriums für Heimatschutz der Vereinigten Staaten (DHS) ansässig oder eingesetzt? Frage 5: Welche konkreten Rechte und möglicherweise Befugnisse stehen diesen Bediensteten des DHS auf der Grundlage welcher konkreten gesetzlichen Vorschrift bei deren Tätigkeit in Sachsen zu? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: len keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 2: Frage 3: Seite 2 von 2