STAATSM1N1STERRJM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13544 Thema: Neue extremistische Gruppierungen in Sachsen, Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13164 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit der Kleinen Anfrage ,Neue extremistische Gruppierungen in Sachsen' wurde Auskunft über Neugründungen von extremistischen Gruppierungen bzw. von bereits bestehenden Gruppierungen, die erstmals oder wieder extremistische Ausrichtungen aufwiesen, begehrt . Dass es sich hierbei nur um solche Gruppierungen handeln kann, die beobachtet werden, wurde vorausgesetzt. Insofern wurden die Fragen von der Staatsregierung missverstanden, die antwortete, dass ,keine Erkenntnisse über extremistische Gruppierungen in Sachsen vorliegen, die nicht Gegenstand einer Beobachtung durch das LfV Sachsen sind'. Ggf. war die Fragestellung nicht eindeutig, sie wird demgemäß präzisiert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die sächsische Staatsregierung von in den Jahren 2015 bis 2018 neu gegründeten extremistischen Gruppierungen des Links- und Rechtsextremismus, des religiösen Extremismus sowie des politischen Ausländerextremismus bzw. von solchen Gruppierungen , die zwar schon (länger) bestanden aber erstmals oder wieder extremistische Ausrichtungen in dem oben genannten Zeitraum aufwiesen ? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3353 Dresden, 22. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Im Sinne der Frage zu 1. wird insbesondere Auskunft begehrt: Um welche Gruppierungen handelt es sich? Wie viele Mitglieder haben diese Gruppierungen? In welchen Orten des Freistaats Sachsen sind diese seit wann aktiv? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf die Anlage (Tabelle) wird verwiesen. Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (UV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des UV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen , die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Für den Fall, dass neue Gruppierungen im Sinne der Frage 1. entstanden bzw. schon länger bestehende Gruppierungen erstmals oder wieder extremistische Ausrichtungen aufwiesen: Welche konkreten Maßnahmen (politisch, polizeilich, rechtlich) wurden seitens des Freistaates Sachsen ergriffen, um die verfassungsfeindlichen Ausrichtungen dieser Gruppierungen zurückzudrängen? Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Großen Anfragen Drs.-Nr. 6/8133 zum Thema „Bekämpfung Links-, Rechtsextremismus und Islamismus" und Drs.-Nr. 6/12221 zum Thema „Extrem rechtes und rassistisches ,Protest -Geschehen im Freistaat Sachsen in den Jahren 2016 und 2017" verwiesen. it trdundlichen 4.1L Pto9 Dr. Roland Wöller rüßen Anlage Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/13544 Name der Gruppierung Mitglieder/ Regionale Seit wann wurden Art der Aktivitäten Personenpotenzial Zuordnung Aktivitäten festgestellt Rechtsextremismus „Anti-Antifa" im unteren Region Dresden 2017 Beteiligung an Demonstrationen zweistelligen (Zuordnung zum Bereich Beobachtungsobjekt erfolgte im Jahr 2018) „Aryan Brotherhood ca. 30 Region Bautzen 2015 Durchführung von Treffen und Beteiligung an Eastside" (Gründung bereits im Jahr Veranstaltungen 2011 - extremistische Aktivitäten seit dem Jahr 2015 bekannt) „Black Devils" ca. 25 Region 2017 Durchführung von Veranstaltungen (Konzerte) Hoyerswerda (Gründung bereits im Jahr Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf 2001 - extremistische die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/13188 verwiesen. Aktivitäten seit dem Jahr 2017 bekannt) „Bürgerwehr Freital ca. 20 Region Freital 2015 Begehung von Straftaten und Beteiligung an FTL/360" Konzerten und Demonstrationen Seite 1 von 6 „Erzlichter” mind. sechs Erzgebirgskreis 2017 Schmierereien, Grabpflegeaktion Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/11413 verwiesen. „Freie Aktivisten Dresden" einzelne Region Dresden 2015 Die Gruppenbezeichnung wurde über Facebook hinaus kaum verwendet. „Freie Kameradschaft im unteren Region Dresden 2015 Begehung von Straftaten und Beteiligung an Dresden"(FKD) zweistelligen Demonstrationen Bereich „Freie Kräfte ca. zehn Landkreise 2016 u. a. Beteiligung an Demonstrationen und Mittel/Ostsachsen" Bautzen und Gedenkaktionen Görlitz „Freigeist" im unteren Erzgebirgskreis Gründung des Freigeist Durchführung von Demonstrationen und zweistelligen e. V. im März 2016 Veranstaltungen Bereich Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/6532 verwiesen. „Wir für Leipzig" im unteren Leipzig 2016 Beteiligung an Demonstrationen, Durchführung zweistelligen von Veranstaltungen und Gedenkaktionen Bereich Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/6289, 6/9479 und 6/11407 verwiesen. Seite 2 von 6 „Identitäre Bewegung ca. 40 sachsenweit seit 2016 Durchführung von Kampagnen mit Deutschland — aktiv durch die Beobachtungsobjekt des LfV öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten, darunter Regionalgruppe Sachsen” nach eigenen Sachsen Mahnwachen, Banneraktionen, Flugblatt- und Angaben (Gründung der IB Sprühaktionen, Beteiligung an bestehenden Deutschland im Oktober Demonstrationen Ortsgruppen in 2012, seit 2014 Es wird auf die Antworten der Staatsregierung Bautzen, Dresden, eingetragener Verein) auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/5903, Erzgebirge, 6/6295, 6/6628, 6/6951, 6/7201, 6/7776, Freiberg, 6/8340, 6/8705, 6/9139, 6/9479, 6/9728, Leipzig und 6/10042, 6/10317, 6/10570, 6/10938, 6/11164, Zwickau 6/11407, 6/11699, 6/12293, 6/12601, 6/12942 und 6/13274 verwiesen. „Kopfsteinpflaster" mind. zehn Chemnitz 2016 Planung und Durchführung von Veranstaltung und Sachbeschädigungen (Schmierereien) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/5902 verwiesen. „Kollektiv Oberlausitz" einzelne Weißwasser 2017 Beteiligung an Demonstrationen, Durchführung von Veranstaltungen „Ohrensessel" im unteren Großraum 2014 Durchführung von Veranstaltungen zweistelligen Leipzig (Zuordnung zum Bereich Beobachtungsobjekt erfolgte im Jahr 2015) Seite 3 von 6 „Peckerwood Brotherhood” ca. 15 Region Pirna 2017 Beteiligung an Veranstaltungen, Durchführung von Treffen Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/12405 verwiesen. „Weißer Rabe" ca. 20 sachsenweit 2016 Durchführung von Treffen und einzelnen aktiv, Propagandaaktionen Schwerpunkte in Leipzig, Es wird auf die Antworten der Staatsregierung Dresden und auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/11807, Großraum 6/7195 und 6/7054 verwiesen. Chemnitz Hinsichtlich der seit 2015 im Freistaat Sachsen beobachteten rechtsextremistischen Musikgruppen und Vertriebe wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/3701, 6/7856 und 6/11803 („Strukturen der extremen Rechten in Sachsen") sowie Drs.-Nr. 6/11318 („Neonazistische Versände in Sachsen") verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Darstellungen zu den einzelnen Gruppierungen in den Sächsischen Verfassungsschutzberichten 2015 bis 2017 verwiesen. Seite 4 von 6 Linksextremismus „Revolution" ca. zehn Leipzig, 2015 Veröffentlichungen, öffentlichkeitswirksame Dresden Aktivitäten (vgl. Verfassungsschutzberichte 2015 bis 2017) Linksextremistische Musikszene Band „Sozialer Fehltritt" jeweils Chemnitz jeweils 2015 Veröffentlichung von Musikerzeugnissen und Band „Kummerland" Einzelpersonen Erzgebirgskreis Konzertauftritte (vgl. Band „Dr. Ulrich Erzgebirgskreis Verfassungsschutzberichte 2015 bis 2017) Undeutsch" Band „One Step Ahead" Landkreis jeweils 2018 Zwickau Band „Fontanelle" Leipzig Band „Endstation Chaos" Erzgebirgskreis Band „Flag Smasher" Leipzig Gruppe „RASH Leipzig" Leipzig Band „Kommando Leipzig Kronstadt" „New Kids Antifa Leipzig" Autonome 2016 Veröffentlichungen Szene Leipzig „Tabula Rasa" Autonome 2017 Veröffentlichungen Szene Dresden Seite 5 von 6 Ausländerextremismus „Dresdner Verein deutsch ca. 120 Dresden 2015 vgl. Verfassungsschutzberichte 2015 bis 2017 kurdischer Begegnungen (Stand 2015) e. V." „UTA Frauenrat Dresden nicht bekannt Dresden 2016 vgl. Verfassungsschutzbericht 2017 e. V." „Ciwanön Azad Dresden" nicht bekannt Dresden 2015 vgl. Verfassungsschutzberichte 2015 bis 2017 Religiöser Extremismus „Sächsische nicht bekannt Sachsen, 2016 vgl. Verfassungsschutzbericht 2017 Begegnungsstätte Brandenburg, gemeinnützige Baden- Unternehmensgesellschaft" Württemberg (SBS gUG) Seite 6 von 6 2018-06-22T09:45:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes