STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin sächsisches Staatsministerium für kultus Ihr Zeichen Postfach 10 0910(01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 11-0141.50-60/1355/2 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1355 Thema: Kosten pro Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Für die Einschätzung der Verfassungsmäßigkeit des in Drs 6/1246 vorliegenden Gesetzentwurfes des SächsFrTrSchuIG sowie für den Umgang mit der Kritik an diesem Entwurf ist die Kenntnis der aktuellen Kosten pro Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Freistaat Sachsen nicht unerheblich.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Personal kosten je Schüler an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, allgemeinbildenden Förderschulen (nach Förderart getrennt) und berufsbildenden Schulen in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14? Die Höhe der Personalausgaben je Schüler wird vom SMK nicht berechnet und liegt daher nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs. 6/1301 verwiesen. Frage 2: Wie hoch waren die Sachkosten je Schüler an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, allgemeinbildenden Förderschulen (nach Förderart getrennt) und berufsbildenden Schulen in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 (soweit für dieses Schuljahr Daten vorliegen)? Die Höhe der Sachausgaben je Schüler wird vom SMK nicht für Schuljahre, sondern für Haushaltsjahre ermittelt, ausgewertete Daten liegen bis zum Haushaltsjahr 2012 vor. Die Sachausgaben setzen sich zusammen aus einem von den Kommunen und einem vom Land finanzierten Anteil. Auf Seiten der Kommunen wird der entsprechende Wert aus der kommunalen Jahresrechnungsstatistik ermittelt. Für die Berechnung der Investitionen werden Seite 1 von 5 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS dabei ausschließlich die Nettoinvestitionen der Kommunen berücksichtigt, Einnahmen aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln werden mit den Ausgaben verrechnet. Für die Sachausgaben des Landes werden der Haushaltsplan des SMK, die Ausgaben des Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie die Ausgaben der Unfallversicherung für Lehrkräfte zur Berechnung herangezogen. Im Haushaltsjahr 2012 beliefen sich die aus dieser Berechnung resultierenden Sachausgaben je Schüler (laufende Sachausgaben und Investitionen) an den einzelnen Schularten auf folgende Werte: Schulart Sachausgaben und Investitionen 2012 Grundschulen 1.621 € Mittel-/Oberschulen 1.675 € Gymnasien 1.327 € Schulen für Blinde und Sehbehinderte 3.778 € Schulen für Hörgeschädigte 5.244 € Schulen für geistig Behinderte 4.516 € Schulen für Körperbehinderte 4.472 € Schulen zur Lernförderung 1.860 € Sprachheilschulen 1.779 € Schulen für Erziehungshilfe 2.800 € Berufsbildende Schulen 1.413 € Berufsbildende Förderschulen 1.487 € Unter anderem aufgrund sich verändernder Schülerzahlen und abhängig vom Investitionsverhalten der öffentlichen Schulträger schwanken die Beträge pro Schüler über die Jahre zum Teil erheblich. Deshalb kann ein aussagekräftiger Wert der Höhe der Sachausgaben nur im Durchschnitt mehrerer Jahre ermittelt werden. Bei den Förderschulen wird dies besonders deutlich, da es für die einzelnen Förderbereiche jeweils nur sehr wenige Schulen gibt. Tätigt eine dieser Schulen eine Investition oder eine größere Anschaffung, führt dies zu einem deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Sachausgaben für die gesamte Schulart im betreffenden Jahr. Frage 3: Woraus resultieren ggf. Abweichungen zu den vom Statistischen Bundesamt im letzten Bericht „B'ldungsausgaben“ für das Jahr 2012 veröffentlichten Daten? Das Statistische Bundesamt legt seiner Berechnung die tatsächlich getätigten Ausgaben im Schulbereich zugrunde, es werden somit ausschließlich Ist-Werte genutzt. Die verwendeten Daten werden der staatlichen Finanzstatistik sowie der Schulstatistik entnommen. Eines der Hauptanliegen bei der Berechnung der Höhe der Ausgaben je Schüler besteht darin, den ermittelten Wert in internationalen Vergleichen der Bildungsausgaben verwenden zu können und die Ergebnisse somit zwischen den Bundesländern vergleichbar zu machen. Seite 2 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Bei den Berechnungen, die dem Entwurf des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft zugrunde liegen, werden sowohl Soll-Werte als auch Zahlen der staatlichen Finanzstatistik herangezogen. Der Ansatz des Gesetzentwurfes zielt nicht darauf ab, die tatsächlich getätigten Ausgaben je Schüler zu ermitteln. Stattdessen soll ein Betrag pro Schüler bestimmt werden, mit dem der Betrieb einer Schule möglich ist. Bereits aus der Herangehensweise beider Berechnungsmethoden wird deutlich, dass die unterschiedlichen Ergebnisse teilweise aus den verschiedenen Zielsetzungen resultieren. Folgende Tabelle stellt die prognostizierten Schülerausgabensätze auf Basis des Gesetzentwurfs für das Schuljahr 2015/2016 den im Bericht „Bildungsausgaben 2012“ veröffentlichten Werten für die Schularten Grundschule, Oberschule sowie Gymnasium gegenüber. Grundschule Oberschule Gymnasium Schülerausgabensatz des Gesetzentwurfs für Personalausgaben ca. 2.421 € ca. 3.608 € ca. 4.468 € Schülerausgabensatz des Gesetzentwurfs für laufende Sachausgaben und Investitionen 1.349 € 1.442 € 1.422 € Schülerausgabensatz des Gesetzentwurfs gesamt ca. 3.770 € ca. 5.050 € ca. 5.890 € Ausgaben je Schüler laut Bildungsfinanzbericht des Statistischen Bundesamtes 2015 (auf Basis von Daten des Haushaltsjahres 2012) 5.400 € 7.600 € 7.800 € Differenz: ca. 1.630 € ca. 2.550 € ca. 1.910 € Für die Differenz sind hauptsächlich folgende Gründe verantwortlich: Auslastung der Schulen/Vorhalten eines flächendeckenden öffentlichen Schulnetzes Bei der Berechnung des Schülerausgabensatzes auf Basis des Gesetzentwurfs wird die Auslastung der Schulen einbezogen bzw. werden für die Anzahl der Schüler je Klasse die Klassenrichtwerte der Schulnetzplanungsverordnung oder der Zuschussverordnung zugrunde gelegt. Somit unterliegt der resultierende Wert der Annahme, dass die Klassengrößen dem Klassenrichtwert der jeweiligen Schulart entsprechen. In der Realität erreichen jedoch vor allem im ländlichen Raum nicht sämtliche Klassen in allen Schulen diese Auslastung. Eine geringere Auslastung erhöht jedoch die rechnerischen Ausgaben je Schüler, da beispielsweise die Anzahl der benötigten Lehrer oder die Ausgaben für die Instandhaltung eines Schulgebäudes unabhängig von der Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Schülerzahl einer Klasse sind. Da die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes auf Ist-Werten und damit der tatsächlichen Auslastung der Schulen beruhen, werden höhere Ausgaben je Schüler ausgewiesen. Da der Freistaat Sachsen zum Vorhalten eines flächendeckenden Schulnetzes verpflichtet ist, müssen auch nicht vollständig ausgelastete Schulen und Klassen betrieben werden. Freie Schulträger sind hingegen nicht dazu verpflichtet, kleinere Klassen einzurichten. Altersteilzeitregelungen Um die Anzahl der Lehrer an die verringerte Schülerzahl anzupassen, existierte in den Jahren 2004 - 2009 für Lehrer die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag mit Altersteilzeitregelung abzuschließen. (Die Laufzeit dieser Verträge reicht teilweise bis ins Jahr 2016.) Über die gesamte Laufzeit eines solchen Vertrages arbeitet ein Lehrer durchschnittlich 50 % gegenüber seiner vorherigen Arbeitszeit, erhält jedoch ca. 75 % seines vorherigen Bruttoentgelts. Folglich wird eine höhere Arbeitsleistung durch Lehrer bezahlt, als tatsächlich geleistet wird. Die Altersteilzeitregelungen führen damit zu einem Anstieg der tatsächlichen Ausgaben für Lehrer und erhöhen die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Ausgaben je Schüler. Die im Gesetzentwurf genutzte Sollkostenformel ermittelt die Personalausgaben je Schüler hingegen mittels der Anzahl benötigter Lehrer und wird durch diese Regelung nicht beeinflusst. Da es sich bei den Altersteilzeitregelungen um die Reaktion auf eine spezielle Situation der öffentlichen Schulen handelt, müssen die dafür anfallenden Ausgaben für freie Schulträger nicht berücksichtigt werden. Schulverwaltung und Lehrerausbildung Der Schülerausgabensatz des Gesetzentwurfs berücksichtigt im Bereich der Personalausgaben ausschließlich die Ausgaben für unterrichtende und damit im Schuldienst tätige Lehrer. In die Berechnung der Personalausgaben nicht einbezogen werden hingegen Ausgaben für die allgemeine Schulaufsicht des Landes sowie Ausgaben für Lehrer im Vorbereitungsdienst, d. h. Referendare. Die Gründe für dieses Vorgehen bestehen einerseits darin, dass die genannten Leistungen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft gleichermaßen zugutekommen (Schulaufsicht, Referendarausbildung) und damit in den Zuschüssen an die Schulen in freier Trägerschaft nicht nochmals berücksichtigt werden. Weitere Teile dieser Leistungen werden darüber hinaus über den Teilhabeanspruch abgebildet (z. B. Fortbildung, Schulpsychologen) und folglich ebenfalls nicht in die Zuschüsse eingerechnet. Das Statistische Bundesamt bezieht diese Ausgaben hingegen in seine Rechnung ein, sodass die ermittelten Ausgaben höher ausfallen als der im Gesetzentwurf errechnete Wert. Bilden von Durchschnittswerten Um den mittleren Schülerausgabensatz für Sachausgaben zu ermitteln, werden im Gesetzentwurf Durchschnittswerte der laufenden Sachausgaben über drei Jahre bzw. der Investitionen über zehn Jahre gebildet. Das Statistische Bundesamt nutzt für die Berechnungen des aktuellen Berichtes „Bildungsausgaben“ hingegen ausschließlich die Daten des Jahres 2012. Insbesondere im Fall der Investitionen führt die Durchschnittsbildung dazu, dass im Gesetzentwurf geringere Ausgaben resultieren, da die Investitionsausgaben in 2012 sehr hoch ausfielen - sie betrugen im Durchschnitt über alle Schularten 600 € gegenüber einem Bundesdurchschnitt von 400 €. Diese sehr hohen Ausgaben stellen jedoch statistische Ausreißer und nicht die durchschnittlichen jährlichen Investitionen je Schüler dar. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Nettoinvestitionen Der Schülerausgabensatz des Gesetzentwurfs berücksichtigt im Bereich der Investitionen ausschließlich die Nettoinvestitionen der Kommunen, wohingegen in die DESTA-TIS-Daten auch Zuschüsse aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln einfließen. Da die Vergabe dieser Zuschüsse jedoch trägeroffen gestaltet ist und damit auch den Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung steht, werden sie für den Schülerausgabensatz des Gesetzentwurfs nicht nochmals berücksichtigt. Mit diesen Gründen können ca. 80 % der Differenz in den Ausgaben je Schüler zwischen dem Gesetzentwurf und den DESTATIS-Daten erklärt werden. Die restliche Differenz entsteht durch Unterschiede in der Berechnungsmethodik, die Absenkung der Personalausgaben im Schülerausgabensatz des Gesetzentwurfs mit dem Faktor 0,9 sowie weitere Unterschiede in der Berücksichtigung einzelner Ausgabenposten, welche sich weniger stark auswirken als die erläuterten. Die unterschiedliche Höhe der Schülerausgabensätze beider Berechnungsmethoden kann somit durch die verschiedene Zielsetzung beider Ansätze, durch Unterschiede in den verwendeten Daten sowie Verwendung von Soll- gegenüber Ist-Werten erklärt werden. Aufgrund dieser Divergenzen sind die Berechnungen insgesamt nur teilweise vergleichbar. Mit freundlichen Grüßen 4T