STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat S ACH SEM Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FOR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/136-2018 Dresden, Juni 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban (AfD) Drs.-Nr.: 6/13553 Thema; Eingriff in akademische Selbstbestimmung durch Ministerin Stange Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit Postausgang 07. September 2015 wandte sich die Wissenschafts ministerin Eva-Maria Stange an die Rektorin der Universität Leipzig mit einem Schreiben folgenden Wortlauts: Magnifizenz, in den letzten Tagen und Wochen sind von Gewaltbereitschaft und offe ner Ablehnung geprägte Äußerungen und Handlungen gegen die Auf nahme von Flüchtlingen in Sachsen auf erschreckende Weise sichtbar geworden. In dieser Situation halte ich es für unverzichtbar zu zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung dieses Landes anders denkt und anders handelt. Unsere Hochschulen sind ohne internationale Vernetzung und Partner schaft nicht denkbar. Unser Wissenschaftsstandort ist geradezu auf eine positive Ausstrahlung angewiesen. Nur so kann es uns gelingen internationale [siel] Studierende für ein Studium in Sachsen zu begeis tern und weltweit renommierte Wissenschaftler für die Lehre und For schung in Sachsen zu gewinnen. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens tragen in besonderer Weise Verantwortung dafür, Zeichen zu setzen und Signale für Weltoffenheit und Toleranz zu senden. Ich möchte Sie daher als Staatsministerin und auch persönlich bitten, Ihre Autorität Ihr Ansehen und Ihre Vernetzung zu nutzen, um zu demonstrieren, dass dieses Land bereit und willens ist, Flüchtlingen umfassend zu helfen und die Würde eines jeden Men schen zu achten. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, an Sie sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Hochschule heranzutreten und die Bitte zu äußern, sich in diesem Sinne in den gesellschaftlichen Dis kurs und die zu bewältigenden Aufgaben einzubringen. Gleichzeitig möchte ich mich bedanken für die Offenheit und Unterstützung bei der Aufnahme von Flüchtlingen in den Einrichtungen einzelner Hochschu len in den vergangenen Wochen. Mit freundlichen Grüßen..." Zertifikat seit 2007 audit berufundfamiiie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisrti signierte sowie für verschlüsselte elektronisrtie Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine An frage wie folgt: Frage 1: Ist dieses Schreiben, das uns als Originalkopie vorliegt, tatsächlich an die Rektorin abgesandt worden oder handelt es sich um eine Fälschung, und mit wel chen Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung gegen diese Fälschung vorzuge hen? Frage 2: Sind gleichlautende oder ähnlich formulierte Schreiben an andere säch sische Hochschulen versandt worden, und wenn ja: unter welchem Datum an wel che Hochschule? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Schreiben wurde zeitgleich an alle Rektorate der staatlichen Hochschulen im Frei staat Sachsen am 8. September 2015 versandt. Frage 3: Gab es seitens der Rektorin oder sonst angeschriebenen Rektoren/ Di rektoren/ Präsidenten etc. eine Antwort; und wenn Ja, welchen Inhalts? Es liegen keine Antwortschreiben der Hochschulen vor. Frage 4: Wenn die Antwort auf Frage 1. „Ja" lautet: Wie begründet die Staatsregie rung Ihre Rechtsauffassung, dass die Bitten vor allem Im 3. und 4. Absatz den Prinzipien der akademischen Selbstbestimmung, der weltanschaulichen Neutrali tät und des Respekts vor der Wissenschaftsfreiheit nicht widersprechen? Frage 5: Inwiefern Ist unter dem Rubrum der „Weltoffenheit" die Grenzöffnung für Hunderttausende wissenschaftlich nicht renommierte. In übergroßer Mehrheit nicht studierfähige Flüchtlinge dem „Gewinn weltweit renommierter Wissenschaft ler für die Lehre und Forschung" oder der „Begeisterung Internationaler Studie render für ein Studium in Sachsen" förderlich? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Ausführungen der angesprochenen beiden Absätze werden in der Frage in einer sinnentstellenden Weise verknüpft. In den überregionalen Medien häuften sich angesichts der fremdenfeindlichen Aus schreitungen in Heidenau und gewaltsamen Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte an an deren Orten des Freistaates Sachsen Berichterstattungen, die insgesamt geeignet wa ren, das Bild Sachsens in den überregionalen Medien und der internationalen Öffentlich keit nachhaltig zu beschädigen. Da die Hochschulen in Sachsen in zahlreichen internationalen Forschungs- und Lehr kooperationen verbunden sind und diese Vernetzung auch wissenschaftspolitisch erstre benswert ist, darf bei internationalen Wissenschaftlern und Studierenden nicht der Ein druck entstehen, ausländische Studierende und Wissenschaftler seien im Freistaat Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Sachsen gefährdet. Die internationale Vernetzung ruht folglich auf einer entsprechenden Weltoffenheit und interkulturellen Kompetenz der Einrichtungen. Die fremdenfeindlichen und zum Teil rassistisch motivierten Handlungen des Jahres 2015 haben das Potenzial gehabt, die Internationalisierungsstrategien der Hochschulen zu beeinflussen und auf das Ansehen sowohl des Hochschulstandortes wie auf die ein zelnen Hochschulen zu wirken. In diesem Kontext war es geboten, auf die generelle Ver fassungsnorm des Art. 1 GG zu verweisen, der die Achtung der Menschenwürde jedes einzelnen Menschen garantiert und diese nicht nur auf die deutschen Staatsbürger be schränkt. Auf diese normative Grundlage hinzuweisen ist weder ein Eingriff in die Wis senschaftsfreiheit, noch der akademischen Selbstverwaltung, zumal die Hochschulen im bestehenden Rechtsrahmen eigenständig bestimmen, ob und wenn ja, welchen Hand lungsbedarf sie im Kontext des Zusammenwirkens von Wissenschaft und Gesellschaft sehen. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass das Schreiben entgegen der Unterstellung der Anfrage keine Aussagen über mögliche Qualifikationsniveaus von Geflüchteten aus dem Jahr 2015 trifft. Dass Hochschulen Studieninteressierte nur bei Vorlage entsprechender Studienvoraussetzungen immatrikulieren oder Qualifikationen anstellen dürfen, ist eine Selbstverständlichkeit und allgemeine Rechtslage. Vielmehr wird darauf hingewiesen, im Kontext der damals aktuellen Geschehnisse möglichen negativen Wirkungen (weiterhin) entgegenzutreten und eine Schädigung des internationalen Rufs sächsischer Hochschu len zu verhindern. Darüber hinaus dankt das Schreiben für die Offenheit und das Engagement der Hoch schulen. Die Mitarbeitenden und die Studierenden der sächsischen Hochschulen haben auf vielfältige Weise zur Bewältigung der damaligen Herausforderung beigetragen und sind zum Teil auch heute noch engagiert. Sie haben damit den Ruf des Wissenschafts standortes Sachsen geschützt und die Internationalität ihrer Hochschulen mit Leben er füllt. Dafür gebührt ihnen aus Sicht der Staatsregierung Dank und Anerkennung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2018-06-18T14:03:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes