STAATSMINISTER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner (Fraktion DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13554 Thema: Stand der Entwicklung und Einführung eines landeseinheitlichen Instrumentes der individuellen Bedarfsermittlung gemäß § 142 SGB XII Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Verfahren zur individuellen Bedarfsermittlung wurde für Sachsen aufgrund welcher Abwägungen grundsätzlich ausgewählt und welche Verfahren wurden im Zuge der Abwägung aus welchen Gründen verworfen? Um zu einer fundierten Einschätzung zu gelangen, welches Bedarfsermittlungsinstrument für Sachsen geeignet sein könnte, wurde die Technische Universität (TU) Dresden mit einer Begutachtung und Bewertung (Evaluation) der aktuell verfügbaren Instrumente beauftragt. Ziel war es, ein Bedarfsermittlungsinstrument zu identifizieren, welches alle Behinderungsarten, Altersstufen und auch alle Leistungsbereiche einbezieht. Die lnstrumente und das dazugehörige Begleitmaterial wurden durch die TU Dresden unter Bezugnahme nachstehender Kriterien: - Instrument liegt in deutscher Sprache vor, - Berücksichtigung der ICF-Aspekte Aktivität und Teilhabe, - Evidenz einer wissenschaftlichen Grundlage bei der Entwicklung, Erprobung und Evaluation, - umfängliche Berücksichtigung der in § 118 Abs. 1 SGB IX n.F. genannten Lebensbereiche bewertet. Die Staateministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen lhre Nachrlcht vom Aktenzelchen (bee bel Antwort angeben) 43-0141.51-18/477 Dresden, duni .2018 STAATSM1N1STER1UM FOR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Für die Bewertung der ausgewählten Bedarfsermittlungsinstrumente wurde die Sammlung an Anforderungen für lnstrumente zur Ermittlung des Hilfebedarfs vom Deutschen Verein für Öffentliche und private Fürsorge e. V., weitere wissenschaftlichen Gütekriterien und zusätzlich die Stellungnahmen der Mitglieder der Arbeitsgruppe zur landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes einbezogen. Nachstehende Tabelle zeigt die Kriterien der Bewertung. Bereich Kriterium Klienten-Orientierung - Personenzentrierung - Mitwirkung der Klienten/ Klientinnen - Lebenslagenorientierung - Lebensbereichsorientierung - Ressourcenorientierung - Zielorientierung Anwender-Orientierung — Prakti- - Einführung kabilität und Handhabbarkeit des - Durchführung lnstrumentes - Auswertung - Integratives Verfahren - Bedarfsermittlung integriert Teilhabeplanung und Leistungsfeststellung - Anpassungsfähigkeit - EDV/ Papier - Zeitdauer von Einführung bis Anwendung/ Umsetzung Wissenschaftliche Fundierung - Orientierung an wissenschaftlichen Gütekriterien - Evaluation und Qualitätssicherung - Methodik - Transparenz des Verfahrens Kosten - Anschaffungskosten - lmplementierungskosten - Unterhaltskosten - Personalkosten Ausgehend von den Ergebnissen der Bewertungen wurden die lnstrumente Integrierter Teilhabeplan (ITP)des Institutes für Personenzentrierte Hilfen GmbH, Teilhabe 2015 des Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Nordrhein-Westfalen, Individueller Teilhabeplan (THP) aus Rheinland-Pfalz sowie der lndividuelle Hilfeplan (IHP 3.1) des Landschaftsverbandes Rheinland in Nordrhein-Westfalen in die abschließende Bewertung einbezogen . Im Ergebnis der Begutachtung und Bewertung wurde der ITP als zu erprobendes Bedarfsermittlungsinstrument ausgewählt. Ausschlaggebend für die Auswahl des ITP ist neben der wissenschaftlichen Fundierung des lnstrumentes die nutzerfreundliche Anwender - und Klienten-Orientierung. Ebenso überzeugten Aspekte der Barrierefreiheit sowie die umfangreichen Begleitmaterialien des ITP. Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM FOR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Welche Weiterentwicklungen bzw. Anpassungen erfolgten am ausgewählten Verfahren vor Beginn der Erprobung? Die Erprobungsphase in Sachsen wird mit dem Grundlagenmodell ITP in der Version 3.1 durchgeführt. Vom Grundlagenmodell ausgehend wird eine Anpassung des Instruments im Rahmen der Erprobung und Evaluation angestrebt. Frage 3: Welche Einschätzungen zum Verfahren kann die Staatsregierung aufgrund der Erprobungsverfahren der Stadt Dresden, des Erzgebirgskreises und des Landkreises Nordsachsen sowle des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen bereits treffen? Die Erprobung des ITP ist noch nicht abgeschlossen. Insofern kann keine Einschätzung erfolgen. Frage 4: Wie ist der detaillierte Zeitplan der landesweiten Einführung des Instrumentes ? In Abhängigkeit mit dem Verlauf der Erprobung und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ist geplant, das Bedarfsermittlungsinstrument ITP im ersten Quartal 2019 landesweit für die Träger der Sozialhilfe bereitzustellen. Frage 5: Me 1st die zentrale Steuerungsgruppe zur Einführung des lnstrumentes zusammengesetzt und wie ist die Arbeit organIslert? In der zentralen Steuerungsgruppe sind Vertreter der Verbände/ Einrichtungen: - Sächsischer Landkreistag, - Sächsischer Städte- und Gemeindetag, - Kommunaler Sozialverband Sachsen, - Erprobungsregion Stadt Dresden, - Erprobungsregion Landkreis Nordsachsen, - Erprobungsregion Landkreis Erzgebirgskreis, - Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen, - Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, - Private Anbieter, - Kommission nach § 79 Zwölftes Buch Sozialgesetz (SGB XII), - Institut für Personenzentriete Hilfen GmbH zur Prozessbegleitung, - Beauftragter der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen . Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Organisation und die Leitung der Zentralen Steuerungsgruppe obliegt dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. In Abhängigkeit mit dem Erprobungsverlauf werden Sitzungstermine in der Zentralen Steuerungsgruppe abgestimmt und die Tagesordnung der Sitzungen mit der Einladung übermittelt. Mit freundlichen Grüßen Barbara Klebsc Seite 4 von 4 2018-06-18T15:57:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes