SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13557 Thema: Planungssicherheit für kommunale Ebene - Schulnetzplanung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden die aktuell gültigen Schulnetzplanungen vom Staatsministerium für Kultus genehmigt und aus welchen Jahren stammen die Daten, auf denen diese Planungen basieren? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Die Angaben entnehmen Sie bitte der Anlage zur Frage 1. Die den Planungen zugrunde liegenden Daten lassen sich auf einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren vor der jeweiligen Beschlussfassung eingrenzen. Frage 2: Für wann steht die nächste Aktualisierung der Schulnetzplanungen an? Terminliehe Vorgaben zur Anpassung der Schulnetzplanung ergeben sich aus § 16 der Sächsischen Schulnetzplanungsverordnung vom 10. Juli 2017 (SächsGVBI. S. 395) . Von der Möglichkeit, die Frist zur Einreichung des Schulnetzplanes um ein Jahr zu verlängern, haben bislang drei Träger der Schulnetzplanung Gebrauch gemacht. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage zur Frage 2. Frage 3: Welchen Schulen sollte seit dem Schuljahr 2010/11 bis 2016/17 die Mitwirkung entzogen werden und wann wurde welchen Schulen seit dem Schuljahr 2010/11 bis 2016/17 die Mitwirkung entzogen? (Bitte unterteilen nach Kommune, Schulart und Schuljahr.) Eingeleitete, aber nicht abgeschlossene Verfahren zum Entzug der Mitwirkung sind statistisch nicht erfasst. Die Mitwirkungsentzüge seit dem Schuljahr 2010/2011 mit den von Ihnen erbetenen Ordnungskriterien entnehmen Sie der Anlage zur Frage 3. Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 28. Mai 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/13/59 Dresden. ~~- Juni2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii -Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Frage 4: ln welchen Kommunen müssen seit dem Schuljahr 2015/16 bis 2021/22 zusätzliche Klassen eingerichtet werden? (Bitte unterteilen nach Kommune, Schulart, Anzahl der Klassen und Schuljahr.) Die zusätzlichen Klassenbildungen ab dem Schuljahr 2015/2016 Ueweils im Vergleich zum Vorjahr) werden mit den von Ihnen erbetenen Ordnungskriterien in der Anlage zur Frage 4 dargestellt. Über zusätzliche Klassenbildungen, die ab dem Schuljahr 2019/2020 nötig werden, kann auf Grund der Unwägbarkeiten z.B. bei der Wahl der Bildungswege durch die Eitern, der Zahl der zu berücksichtigenden Inklusionställe und nicht zuletzt der kleinräumigen Wanderungssaldi in der geforderten Detailliertheit keine Aussage getroffen werden . Für den gesamten Freistaat wird das Statistische Landesamt gem. § 63b Abs. 5 SächsSchuiG bis Ende des Jahres eine Schüler- und Absolventenprognose vorlegen. Frage 5: ln welchen Kommunen müssen seit dem Schuljahr 2015/16 bis 2021/22 zusätzliche Schulen bereitgestellt werden? (Bitte unterteilen nach Kommune, Schulart und Schuljahr.) Eine Aufstellung der zusätzlichen Schulen ab dem Schuljahr 2015/2016 bis 2018/2019 entnehmen Sie bitte der Anlage zur Frage 5. Die Angaben ab dem Schuljahr 2019/2020 spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wider. Auf Grund der kommunalen Selbstverwaltung und der Erfüllung der Aufgabe als Schulträger als weisungsfreie Pflichtaufgabe nutzen die Schulträger vielfältige Möglichkeiten, diese Aufgaben zu erledigen . Eine absehbar notwendige Schulanzahl kann deshalb nicht quantifiziert werden . Insbesondere für die Stadt Leipzig und ihr Umland sind aber weitere Schulgründungen zu erwarten. ln abgeschwächter Form gilt dies auch für die anderen Oberzentren sowie Mittelzentren im Verdichtungsraum. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-06-21T10:37:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes