SÄCHSìSCHE STAATSKANZLEI SACHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/13561 Thema: Neuregelung der Vergabe von Studiokapazitäten durch den MDR Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nach Medienberichten strebt die derzeitige lntendantin des MDR an, die Vergabe von Studiokapazitäten an ausländische Sender neu zu regeln. Grund für die Neuregelung ist die Zuschaltung des AfD- Politikers Maximilian Krah aus dem MDR-Landesfunkhaus zum russischen Sender Russia Today (RT) nach Moskau. Der MDR Rundfunkrat Sören Herbst (Grüne) soll der MDR-lntendantin daraufhin einen Brief geschrieben haben, in dem er geäußert haben soll, es sei völlig inakzeptabel, dass eine Anstalt des Offentlichen Rechts wie der MDR eine derartige Dienstleistung für Russia Today erbringe. Nicht nur den Beitragszahlern, sondern auch den beim MDR beschäftigten Journalisten sei es nicht zuzumuten, einen Propagandakanal wie RT mit dem MDR in Berührung zu bringen. RT lnternational sei ein zentrales Sprachrohr des Kreml in die Welt. Es entspräche nicht dem gesetzlichen Auftrag des MDR, eine derartige lnstitution in irgendeiner Weise zu unterstützen. Bei RT handele es sich nicht um ein seriöses Nachrichtenunternehmen, sondern um ein den Weisungen der russischen Staatsführung unterworfenes Propaganda-lnstrument, dessen Hauptaufgabe es sei, Informationen im Sinne der Politik des Kreml zu generieren, zu manipulieren und größtmögliche internationale Verbreitung für diese zu gewährleisten. Zentrale journalistische Prinzipien würden bei Russia Today missachtet, die Verbreitung nachweislich falscher Meldungen und die Befeuerung von Verschwörungstheorien gehörten zu den Praktiken des Senders. Lügenpresse-Vorwürfe gegen den öffentlichenrechtlichen Rundfunk würden von RT angeheizt. Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.LS4.2-1 051 t32l 1660- 201 8/84996 Dresden, /).Juni2018 Die Kampagne des Freistaates Sachsen, ;F: SAcHSENtj * ** DORTLtEcTÊuRoPA Hausanschrift: Sächsische Staatskanzle¡ Archivstraße 1 01097 Dresden .. SO GEHT sAcHstscH Seite 1 von 3 www.sachsen.de 5ÄCHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Dirk Panter, Vors¡tzender der sächsischen SPD-Landtagsfraktion und Mitglied des MDR-Rundfunkrats, soll gesagt haben: ,,Der MDR und auch andere öffentlich-rechtliche Sender sollten grundsätzlich auf Dienstleistungen für Russia Today verzichten. Ansonsten machen sie sich ohne Not zum Erfüllungsgehilfen für unseriöse Berichterstattung und Fake News." Mehrere Rundfunkräte sollen inhaltliche Kriterien für die Vergabe von Studiopfatzkapazitäten angemahnt haben. Ein Mitglied soll gesagt haben, es sollten nur Sender mit unabhängiger Berichterstattung Studioplatzkapazitäten erhalten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Staatsregierung hat keine eigenen Erkenntnisse in Bezug auf die Frage der Nutzung Studios ausländischer Sender durch den MDR sowie der künftigen Kriterien zur Vergabe von Studiokapazitäten durch den MDR. Die nachfolgenden Antworten zu den Fragen 1 - 3 beruhen daher auf der Nachfrage beim MDR und den Antworten, die die Juristische Direktion des MDR mit Schreiben vom 07.06.2018 der Sächsischen Staatskanzlei hierzu übermittelt hat. Frage l: Welche Studios ausländischer Sender, die keine EBU-Mitglieder sind, hat der MDR bzw. dessen Korrespondenten in den vergangenen 10 Jahren wie oft genutzt? Uber die Nutzung von Studios ausländischer Sender durch den MDR wird beim MDR keine Statistik geführt. Frage 2: Nach welchen Kriterien wird der MDR in Zukunft beurteilen, welche ausländischen Sender eine unabhängige Berichterstattung liefern und welche nicht? Der MDR nimmt eine solche Beurteilung nicht vor. Siehe im Ubrigen Antwort zu Frage 3. Frage 3: Wird der geplante Ausschluss ausländischer Sender von freien Studioplatzkapazitäten auch Sender treffen (können), die EBU-Mitglieder sind, sofern sie sich in den Augen des MDR als nichtunabhängige Medien darstellen? Seit April 2018 werden freie Studiokapazitäten ausschließlich EBU-Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Dieses Anknüpfungskriterium schließt eine weitergehende Bewertung der anfragenden Sender aus. Seite 2 von 3 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Was unterscheidet den staatlich finanzierten Sender RT vom zwangsgebührenfinanzierten MDR mit Blick auf die Qualität und Unabhängigkeit der Berichterstattung? Welche Vorwürfe des Grünen MDR-Rundfunkrats Sören Herbst treffen nicht auch auf den MDR bzw. die öffentlich-rechtlichen Sender zu? lm Vorspann der Kleinen Anfrage werden Außerungen des MDR- Rundfunkratsmitglieds Sören Herbst über den russischen Sender Russia Today (,,zentrales Sprachrohr des Kreml, den Weisungen der russischen Staatsführung unteruvorfenes Propaganda-lnstrument, dessen Hauptaufgabe es sei, lnformationen im Sinne der Politik des Kreml zu generieren, zu manipulieren und größtmögliche internationale Verbreitung für diese zu gewährleisten") aufgegriffen. Diese Voruvürfe im Zusammenhang mit dem MDR zu erheben, weist die Sächsische Staatsregierung ausdrücklich zurück. Der MDR ist eine durch Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen errichtete gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunk ($ 1 Abs. 1 MDR- Staatsvertrag). Er wird durch den Rundfunkbeitrag und zu einem kleinen Teil durch Werbung finanziert (zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags s. BVen¡rG, Urt. v. 18.3.2016 - Az. 6 C 27.15). Der Rundfunk erfüllt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Vermittlungsfunktion in der demokratischen Gesellschaft, die geschützt ist durch Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG. Der Rundfunk erfüllt die Vermittlungsfunktion durch sein Programm. Rundfunkfreiheit ist daher vor allem Programmfreiheit. Diese gewährleistet, dass Auswahl, lnhalt und Gestaltung des Programms Sache des Rundfunks bleibt und sich an publizistischen Kriterien ausrichtet. Es ist der Rundfunk selbst, der aufgrund seiner professionellen Maßstäbe bestimmt, was der gesetzliche Rundfunkauftrag in publizistischer Hinsicht verlangt. Eine lndienstnahme des Rundfunks für außerpublizistische Zwecke ist damit unvereinbar. Jede politische lnstrumentalisierung des Rundfunks soll ausgeschlossen werden (BVerfGE 90, 60 - NJW 1994,1942, 1943, 1944). Der Staat trägt lediglich eine Strukturverantwortung und ist auf diese begrenzt. Sie ist nicht Teil oder Vorstufe inhaltlicher Vollverantwortung, sondern einer staatlichen Verantwortung für das konkrete Programm entgegengesetzt (BVerfGE 136, 9, Rn. 46). Das Gebot der staatsfernen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll damit zugleich und zuvörderst eine politische lnstrumentalisierung des Rundfunks verhindern (BVerfGE 136, 9, Rn. 47). Mit freundlichen Grüßen úL* /'uf Oliver Schenk Seite 3 von 3 2018-06-20T10:50:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes