SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Tischendorf, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/13562 Thema: Entwicklung der Außenstellen von Schulen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieviel Außenstellen von Schulen gab es in Sachsen in den Jahren 2007 bis 2017? (Aufstellung bitte jahresbezogen) Frage 2: Welche der unter 1. genannten Außenstellen wurden in welchem Jahr geschlossen und welche die Gründe gab es für die Schließung ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 2: Außenstellen von Schulen waren weder in den bisherigen Schulgesetzen noch sind sie im aktuellen Schulgesetz (SächsSchulG) definiert. Sie wurden meist aus pädagogischen Gründen eingerichtet. Die Einrichtung und Schließung einer Außenstelle sind rechtlich nicht normiert und wurden und werden verfahrenstechnisch als Änderung einer Schule gern. § 24 SächsSchulG behandelt. Damit sind für diese Änderungen Beschlüsse der Schulträger oder Entscheidungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) notwendig . Änderungen von Schulen werden nicht statistisch erfasst. Deshalb liegen dem SMK für den entsprechenden Zeitraum keine vollständigen Unterlagen vor. Derzeit werden 52 Außenstellen geführt. Die erfassten Aufhebungen von Außenstellen seit 2007 sind in der Anlage aufgeführt. Daraus können allerdings auf Grund der fehlenden stringenten Datenerfassung keine verlässlichen Saldi abgeleitet werden, um die gewünschte Zahl der Außenstellen in den Vorjahren verbindlich nennen zu können . Insgesamt spielen Außenstellen im Sächsischen Schulnetz eine untergeordnete Rolle, sind aber weiter langfristig notwendig. Bei Grundschulen und Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 29. Mai 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/13/61 Dresden,~ . Juni2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Mail-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STA.ATSMINISTE RI UM FÜf~ KULTUS Oberschulen werden grundsätzlich keine Außenstellen genehmigt, bei den anderen Schularten nur mit engen Ausnahmegründen wie speziell notwendiger aber nur an einer Außenstelle verfügbaren Sachausstattungen oder aus Kapazitätsgründen. Wenn diese Voraussetzungen entfallen, ist die Führung von Außenstellen in Frage gestellt. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 2 von 2 Frelstm1t SACHSEN 2018-06-08T09:12:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes