STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13566 Thema: Polizeieinsatz in Leipzig-Connewitz am 25.4.2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Informationen der Fragestellerin griffen Polizeibeameinnen in den Abendstunden des 25.4.2018 in Leipzig-Connewitz vier junge Menschen auf, die verdächtigt werden, Wände mit Graffiti zu besprayen . Im Zuge dessen soll es zu Gewalt gegen die vier Betroffenen durch die Polizeibeamrinnen gekommen sein. Inzwischen sollen durch die Polizeidirektion Leipzig Schreiben an Hausbesitzerinnen verteilt werden, in denen die Namen der Beschuldigten mitgeteilt werden und zu Anzeigen wegen Sachbeschädigung animiert wird." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? In welcher Form und aus welchen Gründen wurde durch die eingesetzten Beamrinnen körperliche Gewalt gegen die Beschuldigten angewendet ? Am 25. April 2018 stellten Polizeibedienstete der Polizeidirektion Leipzig vier Jugendliche fest, die im Verdacht stehen, gemeinsam Sachbeschädigungen an verschiedenen Objekten begangen zu haben. Die näheren Umstände sind Gegenstand der gegenwärtig laufenden Ermittlungen. Im Rahmen der Ergreifung der auf frischer Tat betroffenen Tatverdächtigen setzte der Polizeivollzugsdienst (PVD) Reizstoffe gegen diese zur Vereitelung der Flucht ein. Zudem wurden den Tatverdächtigen zur Gefahrenabwehr bei der Verbringung zur Polizeidienststelle Handfesseln angelegt. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/53/82 Dresden, 26. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wann wurden die Erziehungsberechtigten über den (temporären) Freiheitsentzug informiert? Der PVD informierte die Erziehungsberechtigten, nachdem entsprechende Kontaktdaten vorgelegen hatten. In einigen Fällen konnte dies erst bei der Übergabe der Jugendlichen an die Eltern erfolgen, da die telefonischen Erreichbarkeiten nicht oder nicht vollständig preisgegeben worden waren. Frage 3: Wurden im Zuge der Identitätsfeststellungsmaßnahme auch Vernehmungen durchgeführt und inwieweit wurden dafür die Erziehungsberechtigten der Beschuldigten hinzugezogen? Es wurden keine Vernehmungen durchgeführt. Frage 4: Auf welcher Rechtsgrundlage werden durch die Polizeidirektion Leipzig Schreiben an welche Hausbesitzerinnen verteilt, in denen die Namen der Beschuldigten offenbart werden? Gemäß § 303c Strafgesetzbuch (StGB) ist die Sachbeschädigung ein Antragsdelikt. Der PVD hat den im Sinne des § 77 Abs. 1 StGB Antragsberechtigten ein sogenanntes Strafantragsformular zugesandt. Auf diesen Formularen sind die Vor- und Nachnamen der beschuldigten Personen vermerkt. Die Maßnahme ist Bestandteil der Ermittlungen und soll klären, ob die Antragsberechtigten ein Strafverfolgungsinteresse haben. MMreundlicherl Grüßen Prof. Dr. Ro and Wöller Seite 2 von 2 2018-06-27T08:45:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes