STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13567 Thema: Nachfrage zu Drs 6/13194 - Schüsse auf Geflüchteten in Torgau am 07. Juli 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Kontext und zu welchem Zeitpunkt wurde am in Rede stehenden Abend/Nacht die in der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage benannte Straftat nach § 224 StGb begangen, die nach § 154 StPo eingestellt wurde? Wer war Betroffener dieser gefährlichen Körperverletzung ? (bitte auch etwaigen Aufenthaltsstatus erwähnen) Am 7. Juli 2017 gegen 00:25 Uhr erlitt der Geschädigte, der zu der Gruppe der deutschen Staatsangehörigen gehörte, die in die Auseinandersetzung auf dem Marktplatz in Torgau verwickelt waren, infolge einer tätlichen Auseinandersetzung auf der Straße der Jugend in Torgau eine Kopfplatzwunde. Nach Aussage des Geschädigten sei er zunächst in eine Auseinandersetzung mit einem Ausländer verwickelt gewesen. Ihm sei mit einem Schlüssel oder Messer auf den Kopf geschlagen worden und, nachdem er am Boden gelegen habe, habe er von mehreren Ausländern Schläge und Tritte erhalten . Der Beschuldigte ist syrischer Staatsangehöriger. Nach Mitteilung der Landesdirektion Sachsen hat er keinen Flüchtlingsstatus und keinen subsidiären Schutz. Seine Aufenthaltsgestattung ist am 5. April 2018 abgelaufen . Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/53/81 Dresden, 26. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: In der Sächsischen Zeitung vom 29.3.2018 wird darauf verwiesen, dass beim Hauptbeschuldigten „Gegenstände mit Abbildungen Adolf Hitlers" gefunden wurden (https://www.sz-online.de/sachsen/43-jaehriger-wecien-versuchtenmordes -vor-qericht- 3908041.html). Wann fand die Durchsuchung beim Hauptbeschuldigten statt? Welche konkreten Gegenstände, die Rückschlüsse auf die extrem rechte Gesinnung des Hauptbeschuldigten zulassen, wurden bei der Durchsuchung seiner Räume und Sachen gefunden? Inwieweit wurde der Fund einschlägiger Nazi -Devotionalien beim Hauptbeschuldigten in die Kategorisierung der Straftat einbezogen und warum gab es diesbezüglich keine Nachmeldung? Bei dem „Hauptbeschuldigten" fand am 13. und 14. Juli 2017 eine Durchsuchung statt. Bei der Durchsuchung wurden zwei Weinflaschen gefunden, von denen eine das Bild von Adolf Hitler, die andere das Bild von Erwin Rommel trug. Der Fund der Weinflaschen stand jedoch in keiner Beziehung zu dem Tatgeschehen und ergab insoweit für sich genommen auch keine, einem hinreichenden Tatverdacht genügende Grundlage für eine andere Erfassung oder Würdigung der Tat. Eine abschließende Würdigung des Sachverhalts muss jedoch dem abschließenden Beweisergebnis der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben. Mit fl'Oundliche Grüßen I I -. • Pr6f. Dr. Roland Wöller CL, Seite 2 von 2 2018-06-27T08:46:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes