STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 |01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 15. April 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50-60/1357/3 DreSden’.«ä Crf, ~7r Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1357 Thema: Kontrolle der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen für Schulen in freier Trägerschaft Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Schulaufsicht obliegt es, die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen für Schulen in freier Trägerschaft zu kontrollieren. Zu diesen Voraussetzungen gehören, dass der Träger ,eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht fördert1 und ,die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte genügend sichert.1“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ab welcher durchschnittlichen Höhe des Schulgeldes unter Berücksichtigung welcher Gestaltung der Ermäßigung/Befreiung von der Zahlung desselben ist für die Schulaufsicht der Tatbestand einer Förderung der Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern und somit Handlungsbedarf hinsichtlich der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen einer freien Schule gegeben? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage Drs. 5/11446 wird verwiesen. Frage 2: Ab welchem prozentualen Abschlag von der tariflichen Vergütung der Lehrkräfte im Freistaat Sachsen ist für die Schulaufsicht der Tatbestand der ungenügenden wirtschaftlichen Stellung der Lehrkräfte gegeben? Die Verwaltungspraxis richtet sich nach dem durch die Rechtsprechung gesetzten Rahmen. Im Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (SächsOVG) vom 7. Juni 2007 (Az. 2 BS 96/07) wurde entschieden, dass die wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte bei einer Entlohnung i. H. v. 60 % der Gehälter der Lehrkräfte an entsprechenden öffentlichen Schulen nicht Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachseh.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3* 7,8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN gesichert ist; demgegenüber sei eine Entlohnung i. H. v. 10 - 20 % unter dem Gehalt der Lehrkräfte entsprechend öffentlicher Schulen ausreichend, um die wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft zu sichern. Frage 3: Wie hoch ist derzeit das durchschnittlich erhobene Schulgeld für die einzelnen Schularten im Freistaat Sachsen? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage Drs. 5/11446 wird verwiesen. Frage 4: Wie hoch ist derzeit das durchschnittlich Lehrergehalt für die einzelnen Schularten im Freistaat Sachsen im Verhältnis zu den Vergütungen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft? Die Lehrergehälter der Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft werden durch die jeweiligen Schulträger gezahlt. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. Aufgrund dieser fehlenden Datengrundlage kann ein Verhältnis nicht berechnet werden. Frage 5: In wie vielen Fällen musste die Schulaufsicht jeweils hinsichtlich der Fragen 1) und 2) in den letzten 10 Jahren eingreifen? Innerhalb der Schulaufsicht werden keine Statistiken geführt, wie oft aus welchem Grund schulaufsichtliche Maßnahmen gegenüber Schulträgern von Schulen in freier Trägerschaft eingeleitet wurden. Daher ist eine Anzahl von Fällen nicht bezifferbar. Seite 2 von 2