STA ATSTVI1N1STBR1U1VI DER JUSTIZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/1358 Thema: Entmündigung von von Strafverfolgung betroffenen Asylsuchenden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Falle eines Strafverfahrens gegen Asylsuchende - in der Regel wegen unerlaubter Einreise/ Aufenthalts - die sich in der Erstaufnahmeeinrichtung aufhalten, verwendet die Polizei einen Vordruck zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten. Im Vordruck ist automatisch die Bevollmächtigung der Strafrechtsabteilung eines Amtsgerichts vorgesehen. Das Amtsgericht Chemnitz vertritt die Auffassung, dass diese Bevollmächtigung nicht widerrufbar ist, auch wenn der/ die Beschuldigte einen festen Wohnsitz vorweisen kann.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: u jim j Freistaat HP SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.saehsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1Q40E-LR-1124/15 Dresden, Mai 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, 8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 ‘Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Frage 1: Aus welchen Gründen wird im oben genannten Fall ein Zustellungsbevollmächtigter benannt anstelle des/der Asylsuchende/n mit Meldeanschrift selbst? Die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten richtet sich in diesen Fällen nach § 132 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO). Die Polizeidirektion Chemnitz vertritt die Ansicht, dass es sich bei der Erstaufnahmeeinrichtung nicht um einen festen Wohnsitz oder Aufenthalt im Sinne von § 132 Abs. 1 StPO handelt. Frage 2: In welchen Sprachen wird das oben genannte Formular vorgehalten? Das Formular „Benennung eines Zustellbevollmächtigten“ wird gegenwärtig im Intranet der Polizei elektronisch in den Sprachen deutsch, arabisch, bulgarisch, englisch, französisch, polnisch, rumänisch, russisch, serbisch, tschechisch, türkisch, ukrainisch, ungarisch sowie vietnamesisch vorgehalten. Darüber hinaus verfügt die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) über Vordrucke ausschließlich in Papierform, die in den letzten Jahren mit Hilfe von Dolmetschern in den Sprachen albanisch, armenisch, chinesisch, hindi, mazedonisch, persisch (farsi), punjabi und urdu erstellt wurden. Frage 3: Kann die Zustellungsbevollmächtigung aus Sicht der Staatsregierung widerrufen werden? Wenn nicht, aus welchen Gründen und warum ist dann auf dem Formular keine Belehrung über die Unwiderrufbarkeit zu finden? Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen, da die Frage auf eine Bewertung gerichtet ist. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Artikel 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004 - Vf. 44-1-03). Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3