STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM F[JR UMWELT UND LANDwlRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (GRÜNE) Drs.-Nr.: 6/13584 Thema: Umsetzung der Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Bis wann wird die VwV lnvest für die Umsetzung des Kapitels 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (lnvestitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen) angepasst oder wird eine ne ue Ve rwaltu n gsvo rsc h rift h ierfü r veröffe ntl ic ht? Gemäß Artikel 1 Nr. I des Kommunalinvestitionsförderungsumsetzungsgesetzes ist eine gesonderte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zu erlassen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smuLsachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 31. Mai 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t182 Dresden, /l,Ot, lof ? s¡mu1+ Frage 2: Frage 3: Welche Termine und Stichtage sind für das Antragsverfahren im Rahmen von Kapitel 2 zu beachten? Wann müssen die Landkreise der Staatsregierung die Maßnahmepläne vorlegen? ob torunbldùrtu k Srkhñ$¡ûñlnl*.dffi 6r unmtr uid bñld&bñ Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium ff¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherpârkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang fúr elêktronisch signierte sowie für vêrschlüsselte elektronische Dokumente =- -(Ð -o :r: ----o Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den ,,Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Eine Kabinettsbefassung zu der erforderlichen Veruvaltungsvorschrift (vergleiche Antwort zu Frage 1), mit der auch Termine und Stichtage für das Maßnahmeplan- und das Antragsverfahren festgelegt werden, ist für den 26. Juni 2018 geplant. Erst mit Beschlussfassung des Kabinetts wird der Abstimmungs- und Willensbildungsprozess innerhalb der Staatsregierung zum lnhalt der Veruvaltungsvorschrift abgeschlossen. Seite 1 von 2 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENU Frage 4: Liegen bereits Maßnahmepläne vor und wenn ja, wer hat bereits einen Maßnahmeplan vorgelegt? Bislang wurden keine Maßnahmepläne vorgelegt. Frage 5: In welcher Höhe hat Sachsen bisher Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderu ngsfonds abgerufen? Mit Stand 6. Juni 2018 wurden insgesamt 34.230.334,39 Euro aus dem Kommunali nvestitionsförderungsfonds abgerufen. Mit freundlichen Grüßenïu Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2018-06-19T10:57:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes