Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13592 Thema: Voraussetzung der Komplettübernahme des kommunalen Anteils beim Breitbandausbau durch den Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Staatsregierung hat bereits zu Ende des Jahres 2017 verkündet, dass nach rechtlich zulässigen Wegen gesucht werden soll, wonach Kommunen ihren Eigenanteil beim Breitbandausbau vollständig erstattet bekommen können. Voraussetzung für die Übernahme sollte der Ausbau mittels Glasfaser sein. Für einen Ausbau mittels Vectoring sollte die Komplettübernahme des kommunalen Anteiles nicht gelten. Am 24. April erklärten SMWA und SMF in dieser Sache gemeinsam: „Bereits seit Dezember 2017 verfolgt die Staatsregierung das Ziel, die Kommunen beim Breitbandausbau finanziell zu entlasten. Die beim Breitbandausbau erforderlichen Mittel sollen sowohl für nachhaltige Glasfaserprojekte als auch für die bestehenden kupferbasierten Projekte bereitgestellt werden. Der Freistaat hat sich jetzt mit dem Bund darauf verständigt, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten über das Sächsische Finanzausgleichsgesetz (FAG) entsprechende Bedarfszuweisungen für „Digitales" bereitgestellt werden können."" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie weit hält die Staatsregierung mit dieser Erklärung an der Aussage fest, dass für Vectoring-Lösungen die Komplettübernahme des kommunalen Eigenanteils nicht gelten soll? Frage 2: Falls die Staatsregierung an dem ursprünglich formulierten Ziel einer ausschließlichen Konzentration auf Glasfaser nicht Weiter festhält, was sind die Gründe für die Neubewertung des Sachverhaltes? Seite 1 von 2 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-1054/2/6 Dresden, 2 8. JUNI 2018 , r Zc,tiflht seit 2006 audlt bcrufondfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl inien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UNO VERKEHR SSACHsEN Die Staatsregierung hat mit ihren Aussagen zum Ausbau mittels Glasfaser die Kompensation des kommunalen Anteils für einen Ausbau mittels Vectoring nicht ausgeschlossen . Frage 3: Welche sachlichen Voraussetzungen müssen nach derzeitigem Stand der Planungen erfüllt werden, damit Kommunen eine Komplettübernahme ihres Eigenanteils erhalten können? Die Kommunen müssen ihre Projekte nach Maßgabe der Förderbestimmungen umsetzen . Frage 4: Welche finanziellen Voraussetzungen müssen nach derzeitigem Stand der Planungen erfüllt werden, damit Kommunen eine Komplettübernahme ihres Eigenanteils erhalten können? Gemäß der Ankündigung der Kabinettspressekonferenz (KPK) vom 24. April 2018 können - nach einer Verständigung zwischen Bund und dem Freistaat Sachsen - den Landkreisen und kreisfreien Städten Mittel zur Kompensation der kommunalen Eigenanteile über das Sächsische Finanzausgleichsgesetz (FAG) als Bedarfszuweisungen für „Digitales" bereitgestellt werden . Dafür muss das FAG entsprechend angepasst und im Doppelhaushalt 2019/2020 die finanzielle Vorsorge zur Bereitstellung der dafür notwendigen Mittel getroffen werden . ~i~::Jß~ Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2018-06-29T09:41:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes