STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13604 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat Mai 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3358 Dresden, 29. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen . Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (UV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN ...„1/9/1•11/1 O K .1ffla Mak = I U Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat Mai 2018 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: Freistaat SACHSEN Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung ggf. zahl Bands, Liedermacher, Redner 01.05.2018 Chemnitz „Nationales und ca. 700 Demonstration unter soziales Aktions- dem Motto: „Kapitalisbündnis 1. Mai" mus zerschlagen — Für (offizieller Veranstal- Familie, Heimat, Tradititer ), on!", Redner: Klaus Partei Dritte Armstroff, Matthias Fi- „Der Weg" (Organisator scher, Tony Gentsch, der Veranstaltung) Julian Bender, MaikArnold, Milan Szeth 05.05.2018 Dresden Identitäre Bewe- mind. 5 Banneraktion „Eine sigung , Ortsgruppe chere Heimat ist mög- Dresden lich" 05.05.2018 Reg is- Rechtsextremisten ca. 120 Zeitzeugenvortrag Breitingen 05.05.2018 Regis- Rechtsextremisten * Liederabend mit Breitingen „Freilich Frei" (Sachsen [SN1) 05.05.2018 vermutlich Rechtsextremisten * 2. Liederabend mit „Frei- Sachsen lichFrei" (SN) und Karin von „Wut aus Liebe" 05.05.2018 Mücka Brigade 8 ca. 50 Zeitzeugenvortrag mit Abdullah Melaouhi anschließend Liederabend mit „Fylgien" (Brandenburg EBB]) und „F.I.E.L." (Mecklenburg- Vorpommern) 08.05.2018 Dresden NPD/JN * Kranzniederlegung 08.05.2018 Dresden ldentitäre Bewe- mind. drei Flyerverteilaktion Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN gung, Ortsgruppe Dresden 11./12.05. Riesa JN Sachsen 11.05.2018: Europakongress 2018 ca. 160 „[RE]generation EUROPA", 12.05.2018: Bezüglich der Redner ca 350 sowie der Bands und. Liedermacher wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/13453 verwiesen. 12.05.2018 Dresden ldentitäre Bewe- Banneraktion „SPD — gung, Ortsgruppe Das 'G' steht für Glaub- Dresden würdigkeit" 12.05.2018 Plauen Partei „Der Dritte mind. drei Infostand und Kundge- Weg" Stützpunkt bung unter dem Motto: Vogtland „Zuzugsstopp für Asylanten in Plauen", Unterschriftensammlung für die Europawahl 2019 12.05.2018 Plauen Partei „Der Dritte * Gründung einer Frauen- Weg" Stützpunkt gruppe Vogtland 12.05.2018 Plauen Partei „Der Dritte * Rednerveranstaltung Weg" Stützpunkt unter dem Motto „Kapita- Vogtland lismus zerschlagen", Redner: Rico Döhler, Tony Gentsch 12.05.2018 Aue Rechtsextremisten ca. 170 Zeitzeugenvortrag 13.05.2018 Zwickau Partei „Der Dritte mind. zwei Verteilung von Blumen- Weg" Stützpunkt sträußen zum Muttertag Westsachsen und Unterschriftensammlung für die Europawahl 13.05.2018 Plauen Partei „Der Dritte mind. ein Selbstverteidigungskurs Weg" Stützpunkt Parteimitglied für Kinder Vogtland und Kinder vor Stollberg ldentitäre Bewe- Sprühaktion „Heimat! 14.05.2018 gung Freiheit! Tradition!" Seite 4 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 19.05.2018 Zittau Nationaler Jugend- ca. 60 Konzert mit Bands „Agblock Zittau (NJB) groKnuckle" (Japan [JPN]), „The Hawks" (JPN), „S.P.Q.R." (Italien [ITA]), „True Aggression" (SN) 20.05.2018 Torgau Rechtsextremisten ca. 220 rechtsextremistisches OT Staupitz Konzert mit Auftritten der Bands: „AggroKnuckle" (JPN), „Barricades" (Sachsen-Anhalt), S.P.Q.R." (ITA), „The Hawks" (JPN), „Sachsonia " (SN) 26.05.2018 Bautzen ldentitäre Bewe- mind. zehn Banneraktion "Leitkultur gung & Identität Zukunft für Europa" * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat Mai 2018 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG. Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstaltung, Art der Beteili- Anzahl der rechtsgung /Funktion, ggf. Bands, extremistischen Liedermacher, Redner Teilnehmer 01.05.2018 Freital Beteiligung von Rechtsextremisten mind. zwei an der Kundgebung mit dem Motto „Kein Krieg in Europa" Seite 5 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN 07.05.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten * an einer PEGIDA-Demonstration 14.05.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten mind. zehn (Vertreter der „Identitären Bewegung ") an einer PEGIDA- Demonstration 19.05.2018 Zwickau Beteiligung von Rechtsextremisten * an der Demonstration „Fehlpolitik Deutschlands" 28.05.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat Mai 2018 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 17.03.2018 Landkreis Rechtsextremisten Liederabend mit „Frei- Mittelsach- lichFrei" (SN) sen 24.03.2018 Sebnitz, OT Rechtsextremisten * Konzert mit „True Ag- Saupsdorf gression" (SN), „Napola" (Thüringen [TI -1]), „Exzess " (BB), „Sleipnir" (Nordrhein-Westfalen) Seite 6 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 21.04.2018 Sachsen Rechtsextremisten * Konzert mit „Sköll Dagaz " (TH) * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Der Staatsregierung liegen außerdem Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. MitfreiindlicheniGrüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 7 von 7 2018-06-29T11:16:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes