STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13617 Thema: Juristische Folgen unterlassener Hilfeleistung sächsischer Polizeibediensteter am 23.2.2008 in Colditz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Buch ,Unter Sachsen — Zwischen Wut und Willkommenskultur` (Kleffner, Heike/ Meisner, Matthias Hrsg.) ist auf Seite 213 ff. ein gekürztes Notrufprotokoll der Polizeidirektion Westsachsen vom 23.2.2008 bezüglich eines Neonazi -Angriffes auf Geschäfte in Colditz abgedruckt. Hierin ist zu lesen, wie in der Zeit von 17:35 Uhr bis 20:44 Uhr verschiedene Anrufer um Hilfe der Polizei bitten. Die Polizei griff jedoch nicht ein, obwohl offenbar mehrere Beamte vor Ort waren." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Gesamtsachverhalt der Angriffe in Colditz an besagtem Tage aus der Vorbemerkung dar und weshalb griffen die Polizeibediensteten nicht gegen die mutmaßlich neonazistischen Angreifer auf Geschäfte in Colditz ein? Frage 2: Wurden Bedienstete der sächsischen Polizei bezüglich des Nichteingreifens gemäß Frage 1 dienst- bzw. strafrechtlich belangt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/54/11 Dresden, 2. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsregierung liegen zu dem in der Vorbemerkung geschilderten Einsatzgeschehen sowie zu den damit in Zusammenhang stehenden ggf. gegen Bedienstete der sächsischen Polizei geführten dienst- bzw. strafrechtlichen Ermittlungen keine Erkenntnisse (mehr) vor. Mitfrandlichen. Grüßen 1 Pkt Dr:Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-07-02T09:42:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes