STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13618 Thema: Störungen bei der Erreichbarkeit des Notrufs 112 aus dem Mobilfunknetz am 31. Mai 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang (zeitlich, räumlich, betroffene Netze, Art der Störung etc.) war die Notrufnummer am 31. Mai 2018 aus dem Mobilfunknetz oder ggf. Festnetz in Sachsen nicht erreichbar? Frage 2: Worin lagen die Gründe für diese Störung Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Zusammenhang mit einer Pressemeldung der Deutschen Telekom hat die Staatsregierung darüber Kenntnis erlangt, dass es am 31. Mai 2018 im Bundesgebiet bei der Notrufnummer 112 zu Beeinträchtigungen (Störgeräusche ) gekommen, die Erreichbarkeit der Notrufnummer 112 jedoch sichergestellt gewesen sei. Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher lediglich in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen , die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Tätigkeiten, die von Privaten in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Private nehmen im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt keine öffentlichen Aufgaben wahr. Ferner bestehen keine vertraglichen Beziehungen der Staatsregierung zu den Privaten im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/54/10 Dresden, 2. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Maßnahmen wurden wann von welcher Behörde getroffen, um a) die Bevölkerung über die Störung zu informieren, b) die Störung zu beseitigen und c) die Notfallversorgung trotz Störung zu gewährleisten? Durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erfolgte über die Warn-App NINA eine Information über diese mögliche Störung. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 4: An welchen Tagen wurden seit 2016 ähnlich umfangreiche Störungen registriert und worin lagen diese begründet? Frage 5: Mit welchen konkreten Maßnahmen, Plänen etc. welchen Inhalts ist die Staatsregierung grundsätzlich auf solch massiven Störungen vorbereitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Absicherung der Erreichbarkeit des Notrufes 112 aus dem Mobilfunknetz ist keine Aufgabe der Staatsregierung. Daher werden etwaige Störungen durch die Staatsregierung weder registriert noch konkrete Maßnahmen etc. erarbeitet. Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Tätigkeiten, die von Privaten in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Private nehmen im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt keine öffentlichen Aufgaben wahr. Ferner bestehen keine vertraglichen Beziehungen der Staatsregierung zu den Privaten im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt. ndlicheg Grüßen Pfof.I Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-07-02T09:46:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes