STAATSM1N1STER11JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13621 Thema: „Zivile Tatbeobachter" der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden erstmals durch die sächsische Polizei Beamtinnen und Beamte als „zivile Tatbeobachter" ausgebildet, fortgebildet und zu welchem Zeitpunkt durch die sächsische Polizei als besonderes Einsatzmittel in Sachsen oder anderen Bundesländern eingesetzt? Mit dem Aufbau der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) im Präsidium der Bereitschaftspolizei (BPP) im Jahr 1996 wurden erstmals Beamte des Polizeivollzugsdienstes (PVD) des Freistaates Sachsen als „zivile Tatbeobachter" ausgebildet, fortgebildet und eingesetzt. Frage 2: Im Rahmen welcher Einsatzkonzeption, auf welcher Rechtsgrundlage und bei welchen Anlässen werden „zivile Tatbeobachter" als besonderes Einsatzmittel geführt und eingesetzt sowie welche konkrete Aufgabe in und im Umfeld von Versammlungen und Aufzügen haben „zivile Tatbeobachter? Frage 3: Aufgrund welcher Rechtsvorschriften haben „zivile Tatbeobachter" in und im Umfeld von Versammlungen und Aufzügen welche Befugnisse und was ist ihnen rechtlich untersagt? Freistaat SACUSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/54/8 Dresden, 2. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Tatbeobachter erfüllen den Auftrag des Polizeiführers oder dem von ihm Beauftragten zur beweissicheren Festnahme von Straftätern durch die BFE und werden im Rahmen der Strafverfolgung tätig. Des Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13515 verwiesen. Frage 4: Wie viele „zivile Tatbeobachter" führt die sächsische Polizei derzeit in welchen Dienststellen und Einheiten und mit welchen Ausrüstungsgegenständen, Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen, welcher besonderen Bekleidung sowie welchen monatlichen Zulagen für diese Tätigkeit in welcher monatlichen Höhe sind diese ausgestattet? Der PVD des Freistaates Sachsen führt gegenwärtig acht Polizeibeamte auf Dienstposten eines Truppführers Tatbeobachtungstrupp bzw. Tatbeobachters in den BFE des BPP. Diese Polizeibeamten sind mit Führungs- und Einsatzmitteln der Polizei des Freistaates Sachsen ausgestattet. Dazu gehören u. a. Einsatzmehrzweckstock, Handfessel , Funkgerät, Reizstoffsprühgerät und Pistole. Des Weiteren wird auf die Stellungnahme der Staatsregierung zu Ziffer I, Buchstabe c) des Antrags Drs.-Nr. 6/13506 sowie auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13463 verwiesen. Frage 5: Aufgrund welcher Lage- und Gefährdungseinschätzung und auf Grund wessen Entscheidung werden „zivile Tatbeobachter" in öffentliche Versammlungen und Aufzüge entsandt sowie in welcher Weise werden diese dokumentiert? Zur Dokumentation werden Einsatzakten sowie Ermittlungsakten genutzt. Darüber hinaus wird auf die Stellungnahme der Staatsregierung zu Ziffer II des Antrags Drs.-Nr. 6/13506 verwiesen. Milzfreindlicheyf Grüßen e c i f L Pt. Dr. Roland Wöller Freistaat SAC1-I SEN Seite 2 von 2 2018-07-02T09:50:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes