STAATSIVIIIMISTEKIUTVI des mmm UJI.1 Freistaat SACH SEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8751 Dresden, |[ . Mai 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1363 Thema: Demonstrationsgeschehen am 6. April 2015 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 6. April 2015 fanden in Dresden Demonstrationen und Kundgebungen im Umfeld von PEGIDA statt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Versammlungen wurden am 6. April 2015 in Dresden mit welcher Zahl von Teilnehmern und welchen Routen angemeldet und durchgeführt (Bitte nach Versammlungsort, Datum der Anmeldung, angemeldeter und tatsächlicher Teilnehmerzahl untergliedern)? Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Welche Straftaten wurden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen an welchen Orten im Stadtgebiet Dresdens angezeigt oder registriert (Bitte nach konkretem Tatvorwurf und Tatort der Straftaten untergliedern/soweit möglich bitte nach politischer Motivation und im Umfeld welcher bzw. aus welcher Demonstration)? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Eine mögliche politische Motivation ist Bestandteil der polizeilichen Ermittlungen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Nicht erfasst wird, „im Umfeld welcher bzw. aus welcher Demonstration“ sich eine Straftat ereignet. Insofern ist dazu keine Auskunft möglich. Im Weiteren wird auf Anlage 2 verwiesen. Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVniMISTERlUlVI DES INNERN .11.. Freistaat ||p SACHSEN Frage 3: Wie viele Platzverweise wurden an welchen Orten in der Stadt Dresden aus welchen wesentlichen Gründen ausgesprochen (Bitte nach Ort, Gründen und Zahl der ausgesprochenen Platzverweise untergliedern)? Frage 4: Gegen wie viele Personen wurden aus welchen wesentlichen Gründen welche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung oder erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf welcher Ermächtigungsgrundlage getroffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Soweit bei den in der Antwort auf die Frage 2 aufgeführten Straftaten Tatverdächtige festgestellt worden sind, wurden bei diesen Personen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung auf Grundlage der StPO durchgeführt. Im Weiteren können die Fragen nicht beantwortet werden. Wie viele Platzverweise an welchen Orten aus welchen wesentlichen Gründen ausgesprochen wurden und gegen wie viele Personen aus welchen wesentlichen Gründen welche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung oder erkennungsdienstliche Maßnahmen auf welcher Ermächtigungsgrundlage durchgeführt wurden, wird statistisch nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommenden Einsatzunterlagen erfordern. Dies \jk im Hinblick auf die zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Anlagen: 2 Seite 2 von 2 Anlage 1 der Drs.-Nr. 6/1363 Datum der Anzeige Versammlungs- ort gemeldete Teilnehmer- zahl tatsächliche Teilnehmer- zahl angezeigte Route durchgeführte Route 13.03.2015 Altmarkt Dresden 8.000 7.100 Altmarkt - Wilsdruffer Str. - Pirnaischer Platz -St. Petersburger Str. - Dr.-Külz-Ring - Dippoldiswalder Platz - Marienstr. - Postplatz - Wilsdruffer Str. -Altmarkt wie angezeigt 19.03.2015 Theaterplatz 50 unbekannt stationäre Kundgebung wie angezeigt 17.12.2014 Prager Str. 50 unbekannt Prager Str., zwischen KARSTADT und Wiener Platz unbekannt 02.12.2014 Jorge-Gomondai- Platz 100 100 stationäre Kundgebung wie angezeigt Anlage 2 der Drs.-Nr. 6/1363 Tatzeit Straftat Tatort 06.04.2015 Bedrohung gern. § 241 StGB Dresden; OT Innere Altstadt An der Kreuzkirche 06.04.2015 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gern. § 86a StGB Dresden; OT Innere Altstadt Altmarkt/An der Kreuzkirche