STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/143-2018 ^.2 Dresden, Juni 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13631 Thema: Hochschulbudgets - Mittelabfluss - Doppelhaushalt 2017/2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich der Abfluss der im Titel 685 02 (Zuschüsse zum laufenden Betrieb - Grundbudget) der einzelnen Hochschulkapitel (1208 - 12 41) eingestellten Mittel im Jahr 2017 und bisher im Jahr 2018 entwickelt? Die Mittelabflüsse im Titel 685 02 für die Jahre 2017 und 2018 sind in nach folgender Tabelle dargestellt: ir Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwksachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Kapitel Haushaltsja1r2017inT€ Haushaltsja1r2018inT€ eingestellt abgeflossen eingestellt abgeflossen^ 1208 130.554,9 vollständig 132.955,2 71.510,9 1209 174.777,3 vollständig 178.019,5 44.000,0 1210 71.359,8 vollständig 72.652,1 29.935,7 1211 48.340,9 vollständig 49.232,2 23.964,4 1212 29.227,9 vollständig 29.760,5 13.665,3 1213 26.672,4 vollständig 27.075,4 11.000,0 1214 19.200,0 vollständig 19.557,8 10.265,5 1215 25.543,3 vollständig 26.035,7 12.227,0 1216 20.153,4 vollständig 20.528,0 10.424,1 1236 3.496,8 vollständig 3.559,9 1.423,3 1237 6.769,1 vollständig 6.891,6 3.200,0 1238 8.627,8 vollständig 8.783,5 4.391,8 1239 12.548,8 vollständig 12.778,0 7.622,0 1241 5.984,3 vollständig 6.092,9 3.046,4 Gesamt 585.356,7 vollständig 593.922,3 246.676,4 stand: 12.06.2018 Frage 2: Wie wird sich der Abfluss der im Titel 685 02 in den Kapiteln 1208 - 1241 für 2018 eingestellten Mittel für die einzelnen Hochschulen nach Kenntnisstand der Staatsregierung bis Ende dieses Jahres noch entwickeln? Sollte kein vollstän diger Abfluss der Mittel erfolgen, welche Gründe liegen dafür vor? Nach aktuellem Stand wird von einem vollständigen Abfluss der im Titel 685 02 in den Kapiteln 1208 - 1241 für 2018 eingestellten Mittel ausgegangen. Frage 3: Wie hat sich der Abfluss der Mittel im Titel 685 03 (Zuschüsse zum lau fenden Betrieb - Leistungsbudget) der einzelnen Hochschulkapitel (1208 - 1241) im Jahr 2017 und bisher in 2018 entwickelt? Haben einzelne Hochschulen im Dop pelhaushalt 2019/2020 mit Kürzungen aufgrund von nicht erreichten Zielen zu rechnen und falls ja, um welche Hochschulen und welche Kürzungsbeträge han delt es sich? Die Mittelabflüsse im Titel 685 03 für die Jahre 2017 und 2018 sind in nachfolgender Tabelle dargestellt; Kapitel Haushaltsjair2017inT€ Haushaltsjair2018inT€ eingestellt abgeflossen eingestellt abgeflossen^ 1208 3.171,4 vollständig 3.228,0 1.748,5 1209 4.246,1 vollständig 4.321,9 1.080,5 1210 1.505,0 vollständig 1.531,9 766,0 1211 826,3 vollständig 841,0 420,5 1212 486,3 vollständig 494,7 247,0 1213 548,7 vollständig 558,2 0,0 1214 721,3 vollständig 733,8 380,0 1215 551,4 vollständig 560,9 248,1 1216 459,6 vollständig 467,5 233,8 Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN 1236 45,6 vollständig 46,5 22,0 1237 186,9 vollständig 190,3 90,0 1238 191,0 vollständig 194,4 97,2 1239 277,0 vollständig 281,9 100,0 1241 145,4 vollständig 148,0 74,0 Gesamt 13.362,0 vollständig 13.599,0 5.507,6 1 stand: 12.06.2018 Das Leistungsbudget wird gemäß § 2 Abs. 5 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung für die Universitäten anhand der Leistungsindikatoren Absolventenquote und Dritt mittelquote mit einem Anteil von jeweils 50 Prozent, für die Fachhochschulen - Hoch schulen für angewandte Wissenschaften anhand der Leistungsindikatoren Absolventen quote mit einem Anteil von 75 Prozent und Drittmittelquote mit einem Anteil von 25 Pro zent sowie für die Kunsthochschulen anhand der Leistungsindikatoren Studenten in der Regelstudienzeit und der Anzahl der Absolventen mit einem Anteil von jeweils 50 Prozent vergeben. Den Berechnungen des Leistungsbudgets werden die Durchschnittswerte der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Für das Leistungsbudget des Doppelhaushaltes 2019/20 entspricht dies den Daten aus den Jahren 2014 - 2016. Aufgrund der individuellen Entwicklung in den einzelnen Leistungsindikatoren sind im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 für die jeweilige Hochschule fol gende Zuschüsse vorgesehen: Kapitel Haushaltsjahr 2019 in T€ Haushaltsjahr 2020 in T€ 1208 3.392,9 3.453,7 1209 4.350,8 4.428,8 1210 1.466,3 1.492,6 1211 870,8 886,4 1212 450,8 458,8 1213 596,1 606,8 1214 692,5 704,9 1215 648,3 659,9 1216 472,4 480,9 1236 46,8 47,7 1237 170,9 173,9 1238 214,0 217,8 1239 305,4 310,9 1241 137,6 140,0 Gesamt 13.815,6 14.063,1 Frage 4: Wie wird sich der Abfluss der im Titel 685 03 in den Kapiteln 1208 - 1241 für 2018 eingestellten Mittel für die einzelnen Hochschulen nach Kenntnisstand der Staatsregierung bis Ende dieses Jahres noch entwickeln? Sollte kein vollstän diger Abfluss der Mittel erfolgen, welche Gründe liegen dafür vor? Nach aktuellem Stand wird von einem vollständigen Abfluss der im Titel 685 03 in den Kapiteln 1208 - 1241 für 2018 eingestellten Mittel ausgegangen. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEM Frage 5: In welcher Höhe hätten Im Titel 685 02 jedes Hochschulkapitels (1208 - 1241) in den Jahren 2016/2017 Mittel eingestellt sein müssen, um für Jede Hoch schule auf einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 7650,00 Euro pro eingeschrie benem Studierenden zu kommen? Die Anzahl der an den Hochschulen eingeschriebenen Studierenden (einschließlich Me dizin) in den Jahren 2016 (Studienjahr 2016/17) und 2017 (Studienjahr 2017/18) und die jeweils mit einem Betrag von 7.650 € multiplizierten Daten sind in der Anlage dargestellt. Der Zuschuss pro eingeschriebenem Studierenden ist eine statistische Größe, die nicht unmittelbare Grundlage für die Haushaltsveranschlagung ist. Anzumerken ist, dass in den Titeln 685 02 der Hochschulkapitel (1208 bis 1241) ausschließlich die Zuschüsse zum laufenden Betrieb aus dem Grundbudget veranschlagt sind. Neben den Zuschüssen zum laufenden Betrieb aus dem Leistungs- und Innovationsbudgets fließen den Hoch schulen jeweils noch die Zuschüsse für Investitionen im Rahmen der Budgetierung zu (Titel 894 02). Im Weiteren ist zu beachten, dass die Zuschüsse für die Medizinischen Fakultäten der Universität Leipzig und der Technischen Universität Dresden insbeson dere in den Titelgruppen 71 der entsprechenden Hochschulkapitel veranschlagt sind. dlichen GrüßenMit fr Dr. Eva-Maria St Anlage Seite 4 von 4 Anlage zu Drs. 6/13631 Anzahl der Anzahl der Studierenden Anzahl der Anzahl der Studierenden Kapitel Hochschule Studierenden 2016/17 muitipliziert mit Studierenden 2017/18 muitipiiziert mit 2016/17* 7.650 € 2017/18* 7.650 € 1208 Universität Leipzig 28 004 214.230.600 € 28 797 220.297.050 € 1209 Technische Universität Dresden 32 933 251.937.450 € 30 677 234.679.050 € 1210 Technische Universität Chemnitz 10 893 83.331.450 € 10 482 80.187.300 € 1211 Technische Universität Bergakademie Freiberg 4 478 34.256.700 € 4113 31.464.450 € 1212 Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden 4 915 37.599.750 € 4 774 36.521.100 € 1213 Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig 5 860 44.829.000 € 5 884 45.012.600 € 1214 Hochschule Mittwelda 7 063 54.031.950 € 7 078 54.146.700 € 1215 Westsächsische Hochschule Zwickau 4 376 33.476.400 € 4172 31.915.800 € 1216 Hochschule Zittau/Görlitz 3 008 23.011.200 € 2 998 22.934.700 € 1236 Palucca Hochschule für Tanz Dresden 143 1.093.950 € 164 1.254.600 € 1237 Hochschule für Bildende Künste Dresden 528 4.039.200 € 519 3.970.350 € 1238 Hochschule für Musik Dresden 630 4.819.500 € 626 4.788.900 € 1239 Hochschule für Musik und Theater Leipzig 1 127 8.621.550 € 1 151 8.805.150 € 1241 Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig 566 4.329.900 € 547 4.184.550 € einschließlich Medizin 2018-06-27T16:45:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes