STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE) Drs.-Nr. 6/13638 Thema: Kleine Anfrage Bewertung denkmalgeschützte Rechenhaus¬ brücke Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-4024/8/11 Dresden, 0 3, JüÜ 20i3 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 24.04.2018 fand mit den Petenten, die für den Erhalt des Brücken¬ denkmals „Rechenhausbrücke" eine Landtagspetition eingereicht ha¬ ben (AZ 06/02005/4), ein Ortstermin ein statt. Neben Mitgliedern des Petitionsausschusses waren dort auch Vertreter des SMI, des SMWA, des Landesamtes für Denkmalpflege sowie des LASuV anwesend. Auf Nachfrage geht der Vertreter des LASuV davon aus, dass sich die Brücke in einem für Radfahrer, Fußgänger und Betriebsdienstfahrzeu¬ ge verkehrssicheren Zustand befindet und perspektivisch lediglich Kosten für Prüfung und Überwachung in Höhe von ca. 1.000 € jährlich anfallen würden. Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Michael Stritzke, damaliger Leiter der LASuV-Niederlassung Zschopau, stellte am 8. Mai 2017 in einer Präsentation zur Thematik Rechenhaus¬ brücke vor Kreistagsmitgliedern im Technischen Ausschuss des Erzgebirgskreises jedoch den derzeitigen Zustand der Brücke mit künftiger Nutzung als Rad- und Fußweg in Frage und offerierte Sanie¬ rungskosten in Höhe von 1.695.000 €. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Nach Auskunft des SMWA trägt des SMUL keine Bedenken, dass der Abriss der historischen Brücke im dortigen FFH-Gebiet Nr. 277 (Mulde¬ tal bei Aue) eine Gefahr für die dort lebenden Tierarten darstellt und verfügte, dass deren Abriss als Ausgleichsmaßnahme für den Brü¬ ckenneubau fungiert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Seite 1 von 2 Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SACHSEN Freistaat Frage 1: Unterzieht die Sächsische Staatsregierung unter Berücksichtigung der aufgeführten Sachlage das Brückendenkmal einer Neubewertung, zu¬ mal auch die Vertreter des SMl sowie des Landesamtes für Denkmal¬ pflege zum Vor-Ort-Termin die bau- und kulturgeschichtliche Bedeutung der Rechenhausbrücke hervorhoben? Die Denkmalbehörden wurden im Vorfeld und im Planfeststellungsverfahren selbst be¬ teiligt. Im Rahmen des Abwägungsprozesses erfolgte im Planfeststellungsverfahren eine abschließende Bewertung der Belange des Denkmalschutzes, in dessen Ergebnis der Abbruch des alten Bauwerkes erfolgen soll. Insofern ist keine Neubewertung des Brückenbauwerks vorgesehen. Frage 2: Wird sich die Sächsische Staatsregierung dafür einsetzen, einen neuen Baulastträger für die historische Muldenbrücke zu finden, die auch ho¬ hes touristisches Potential, insbesondere hinsichtlich des Radtouris¬ mus im Erzgebirge aufweist? Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurden keine Ansprüche bzw. Bekundungen zur Übernahme der Baulastträgerschaft für das Bauwerk übermit¬ telt, Es sind deshalb keine weiteren Bestrebungen zum Finden eines neuen Baulastträ¬ gers vorgesehen. Frage 3: Haben sich Vertreter des LfULG während der Planungsphase vor Ort kundig gemacht, welche Folgen der Brückenabriss für die Natur im Tal der Bockauer Mulde hat? Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist während der Pla¬ nungsphase nicht zuständig. Die hierfür zuständige untere Naturschutzbehörde wurde im Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben beteiligt. Frage 4: Wurden diesbezüglich Gespräche mit lokalen Naturschützern / Natur¬ schutzverbänden geführt? Im Planfeststellungsverfahren wurden die Träger öffentlicher Belange sowie die aner¬ kannten Verbände durch die Landesdirektion Sachsen beteiligt. Frage 5: Wann konkret soll der Abriss der Rechenhausbrücke nach derzeitigem Stand erfolgen? Der Abriss der Rechenhausbrücke soll nach derzeitigem Stand im Frühjahr 2019 erfol¬ gen. Die dafür notwendigen Bauleistungen sind bereits vertraglich gebunden. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-07-03T09:15:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes