STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Sächsisches Staatsminislerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13639 Thema: Arbeit der Verkehrsunfallkommissionen in Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 64-1053/50/78 Dresden, Q 3. Jüiii 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Sächsischen Zeitung vom 2. Juni 2018 wird auf Seite 1 unter der Überschrift .Mehr Verkehrstote auf dem Land als in der Stadt' u. a. wie folgt ausgeführt: ,Über notwendige Präventions- und Kontrollmaßnah¬ men entscheide die jeweilige Polizeidirektion mit der örtlichen Unfall¬ kommission.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamilic Frage 1: In den Zuständigkeitsbereichen welcher Polizeidirektion sind auf welcher örtlichen bzw. überörtlichen Ebene (Gemeinden, Landkreise, Kreisfreie Städte) derzeit solche Verkehrsunfall¬ kommissionen eingerichtet? Verkehrsunfallkommissionen (VUK) bestehen im gesamten Freistaat Sach¬ sen, somit auch in allen fünf Polizeidirektionsbezirken. In den Landkreisen und Kreisfreien Städten, in den großen Kreisstädten sowie wegen der Zu¬ ständigkeit für Bundesautobahnen im Landesamt für Straßenbau und Ver¬ kehr (Zentrale) ist derzeit jeweils eine VUK gebildet. Die Großen Kreisstädte sind hiervon freigestellt, wenn sie sich im Einvernehmen mit dem Landkreis an dessen VUK beteiligen. Des Weiteren besteht im Freistaat Sachsen eine Landesunfallkomtnission (LUK), die sich aus Vertretern des SMI, des SMWA als oberste Straßenbau¬ behörde, des LASuV als Vertretung des SMWA als oberste Straßenver¬ kehrsbehörde sowie der LISt GmbH, die gleichzeitig Geschäftsstelle der LUK ist, zusammensetzt. Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltesteile Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIN Frage 2: Auf welcher Rechtsgrundlage arbeiten die Verkehrsunfallkommissio¬ nen, welche Aufgaben und Befugnisse haben sie und mit welchen Ge¬ bietskörperschaften, Behörden, Institutionen, Initiativen und Vereinigungen arbeiten sie qua Amt bzw. per Rechtsgrundlage und je¬ weils darüber hinaus freiwillig zusammen? Das Erfordernis zur Bildung von VUK ergibt sich aus der VwV-StVO zu § 44 Rdnr. 1, Die Regelung von Organisation, Zuständigkeit und Aufgaben muss durch Ländererlas¬ se erfolgen. Im Freistaat Sachsen geschieht dies durch die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des SMI und des SMWA zur ortsbezogenen Auswertung von Straßenverkehrsunfällen (VwV Örtliche Unfalluntersuchung) vom 12. April 2013. U. a. ist darin das „Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (M Uko), Köln 2012, Forschungs¬ gesellschaft für Straßenverkehrswesen (FGSV)" als Grundlage der Unfall¬ kommissionsarbeit enthalten. Die VUK hat Unfallhäufungen (nach M Uko per Grenzwert definierte Unfallhäufungs¬ stellen und -linien) zu analysieren, Abhilfevorschläge zu finden und Maßnahmen, ge¬ gebenenfalls auch Zwischenlösungen, zu beschließen und umzusetzen. Darüber hinaus hat die VUK die weitere Unfallentwicklung und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu prüfen. Soweit notwendig, hat sie weitere Maßnahmen zu ergreifen. Mitglieder der VUK sind die jeweils zuständige • Straßenverkehrsbehörde. • Straßenbaubehörde und • der Polizeivollzugsdienst. Soweit erforderlich, sind weitere Stellen in die Tätigkeit der VUK einzubeziehen, zum Beispiel Stadtplanungsämter, Verkehrsbetriebe oder Regionalschulämter. Die Einbe¬ ziehung erfolgt im Einzelfall und hängt von der Charakteristik der Unfallhäufung ab. Die LUK kann durch eine VUK angerufen werden, wenn alle bisherigen Maßnahmen der VUK nicht zur Behebung der Unfallhäufung und deren Ursachen geführt haben. Dieser obliegt es dann, weitergehende Maßnahmen vorzuschlagen. Frage 3: Nach welchen fachlichen und sonstigen Kriterien werden diese Ver¬ kehrsunfallkommissionen durch wen und in welchem Turnus zusam¬ mengesetzt bzw. berufen und wie setzen sie sich jeweils personell zum gegenwärtigen Zeitpunkt zusam Alle beteiligten Behörden und Dienststellen haben die jeweiligen Mitglieder der VUK zu benennen und ihre Teilnahme an den dafür notwendigen Aus- und Fortbildungen zu gewährleisten. Vom Freistaat Sachsen werden hierzu regelmäßig Seminare für alle Mitglieder von VUK angeboten. Eine turnusmäßige Zusammensetzung gibt es nicht. Personelle Änderungen in den VUK ergeben sich in der Regel aus Personalwechseln in der jeweiligen Behörde. men? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEM Frage 4; Wann und in welcher Form berichten die Kommissionen über ihre Ar¬ beit, geben sie Empfehlungen, wer ist Adressat der Berichte und wie fließen diese Berichte bzw. Erkenntnisse und Empfehlungen in die Ver¬ kehrssicherheitsarbeit der Kommunen, Landkreise, der Polizeibehörden sowie der Staatsregierung ein? Die nach Analyse der Unfallhäufungsstellen und -linien festgelegten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden von den Unfallkommissionen in einen Beschluss gefasst. Diese Beschlüsse sind von der jeweils zuständigen Behörde (im Regelfall Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde oder Polizeivollzugsdienst) umzusetzen. Die Beschlüsse der VUK sowie auch die Empfehlungen der LUK sind Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit der Kommunen, Landkreise und Polizeibehörden sowie der Staatsregierung. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Seite 3 von 3 2018-07-03T09:15:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes