STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13641 Thema: Errichtung eines REWE-Lebensmittelsupermarktes sowie eines Drogeriefachmarktes im Überschwemmungsgebiet der Mulde in Grimma (Landkreis Leipzig) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In meiner Kleinen Anfrage 6/12964 „Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet der Mulde in Grimma", beantwortet am 2. Mai 2018, fragte ich nach einem aktuellen Bauvorhaben in Grimma. Daraus ergeben sich weitere Nachfragen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie häufig wird die Fläche des zukünftigen REWE-Marktes statistisch vom Wasser der Mulde überflutet (Bitte um Untergliederung nach HQ 10, 20, 50 und 100? Die Fläche wird bei keinem der genannten Hochwasserereignisse überflutet. Der öffentliche Hochwasserschutz für die Stadt Grimma ist weitestgehend fertiggestellt. Noch vorhandene Lücken werden gemäß des Hochwasserschutzplanes der Stadt Grimma geschlossen. Mit Schreiben vom 21. Juni 2017 bestätigte das Landratsamt (LRA) Landkreis Leipzig als Untere Wasserbehörde nach Abstimmung mit der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen den Hochwasserschutzmaßnahmenplan zum temporären Hochwasserschutz Grimma. Der Hochwasserschutz ist für die Stadt Grimma bis zu einem HQ (100) sichergestellt. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 4-1053/47/31 Dresden, 3. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN 1 1! Frage 2: Werden künftig öffentliche Gelder zur Kompensation der Überflutung neuer Gebäude in Überflutungsgebieten zur Verfügung gestellt (Bitte um kurze Auflistung nach Geldgebern und falls ja, Bitte um Begründung)? Nein. Frage 3: In den Antworten auf die Kleine Anfrage 6/12964 werden Ausgleichsmaßnahmen aufgelistet: Wird der beschriebene Eingriff mit diesen aufgelisteten Maßnahmen vollständig ausgeglichen (Wenn nein, bitte um weitere Ausführung und Begründung )? Im Rahmen des Umweltberichts wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bearbeitet . Das Vorhaben wurde gemäß der Handlungsanleitung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen (Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 2009) bilanziert. Es wurde nachgewiesen, dass der beschriebene Eingriff mit den aufgelisteten Maßnahmen vollständig ausgeglichen werden kann. Frage 4: Wie ist der Neubau des REWE-Marktes vereinbar mit dem Konzept zur Entwicklung der Altstadt Grimma (Bitte um kurze Erläuterung)? Mit Datum vom 17. August 2017 wurde dem Bauherrn eine Baugenehmigung seitens des LRA Landkreis Leipzig erteilt. Die bauplanungsrechtliche Grundlage des REWE- Lebensmittelsupermarktes und des Drogeriefachmarktes wurde mit der am 31. August 2017 vom LRA Landkreis Leipzig genehmigten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Neue Muldebrücke" geschaffen (in Kraft getreten am 14. Oktober 2017). Im Rahmen der Stellungnahme vom 25. Juli 2017 zum Bebauungsplan führte die Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung/Kreisentwicklung aus, dass das Beeinträchtigungsverbot nach (LEP) 2013 Ziel 2.3.2.5 Landesentwicklungsplan der Planung nicht entgegenstünde . Dieses Ziel verlangt, dass die Ansiedlung großflächiger, § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung unterliegender Einzelhandelseinrichtungen weder durch Lage, Größe des Vorhabens oder Folgewirkung das städtebauliche Gefüge, die Funktionsfähigkeit des zentral -örtlichen Versorgungszentrums oder die verbrauchernahe Versorgung des Zentralen Ortes sowie der benachbarten Zentralen Orte substanziell beeinträchtigen darf (LEP 2013 Ziel 2.3.2.5). Die mit der Fragestellung angetragenen Problempunkte sind somit bereits im Bebauungsplanverfahren abgehandelt worden. Frage 5: Welche Bauvorhaben wurden in den letzten fünf Jahren im Überschwemmungsgebiet der Mulde in Sachsen realisiert bzw. befinden sich aktuell in der Planung (Bitte um Auflistung, um Begründung der Wahl des Standorts, mit Angabe bei welchen Hochwasserereignissen (HQ 10, 20, 50 und 100) die betreffenden Flächen überflutet werden)? In den Jahren 2013 bis 2018 wurden insgesamt 79 Vorhaben im Überschwemmungsgebiet der Mulde nach Sächsischer Bauordnung (§§ 62, 63 und 64 SächsB0) in der Gemarkung Grimma und den dazugehörigen Ortsteilen genehmigt. 47 Vorhaben liegen im Bereich der zukünftigen Hochwasserschutzmauer (Altstadt). Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMIN1STER1UM DES INNERN • Mb. • ,ff lOZ MIM II. •AIZZ MT1113 e7 Die Aufstellung der Objekte, welche im Überschwemmungsgebiet der Mulde bereits umgesetzt wurden, erfolgt hier (aus den bereits in der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs-Nr. 6/12964 genannten Gründen) nur auszugsweise . Die übersandte Zusammenstellung des LRA Landkreis Leipzig umfasst folgende Objekte: • Hotelkloster Nimbschen, Ausbaugebäude 6 (Lagerflächen, Sozialräume und Technikbereiche), • Hotelkloster Nimbschen, Hochwasserschutz, • Gymnasium Sankt Augustin, „Altes Seminar", Altstadt Grimma, • denkmalgerechter Wiederaufbau Roggenmühle als Ersatzneubau Seesportvereinsgelände , Altstadt Grimma, • Erlebnishotel „Zur Schiffsmühle" GmbH, Höffgen, Errichtung einer Hochwasserschutzwand , Errichtung Balkon am Hotelgiebel, Überdachung Terrasse, • „Alter Schlachthof", Grimma, Sanierung, • Umbau, Sanierung und Modernisierung ehemalige Etuifabrik Grimma, Stadt Grimma, • Errichtung von zwei Silos neben vorhandenen Silos, ATR Futtermittel GmbH & Co KG Golzern, • Errichtung einer Überdachung an vorhandene Verladung, ATR Futtermittel GmbH & Co KG Golzern, • Errichtung einer Außentreppe als Notzugang bei Hochwasser, ATR Futtermittel GmbH & Co KG Golzern, • Errichtung eines REWE-Lebensmittelsupermarktes und Drogeriefachmarktes, Stadt Grimma (entsprechend erster Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 3 „Neue Muldenbrücke" vom 31. August 2017 und durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Grimma am 14. Oktober 2017 ortsüblich bekannt gemacht). Zu letztgenanntem Objekt wird bezüglich der Hochwassergefährdung auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Für die weiteren Objekte im Bereich der Hochwasserschutzmauer (Altstadt) gilt Entsprechendes. heiffg . iura Ticht Grüßen L. Pro Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-07-03T08:44:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes