STAATSM1N1STER1UM DES 1NNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13644 Thema: Verloren gegangene Notrufe „110" bei der Polizeidirektion Zwickau 2017 und 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Notrufe sind 2017 und 2018 jeweils bei der Polizeidirektion Zwickau eingegangen? Grundsätzlich werden alle eingehenden Notrufe „110" im Funk -/Notruf- Abfrage -System (FNAS) registriert und protokolliert. Für das Jahr 2017 wurden 52.739 Notrufeingänge und für das Jahr 2018 bis zum 31. Mai 2018 insgesamt 19.746 Notrufeingänge in der Polizeidirektion (PD) Zwickau registriert. Frage 2: Wie viele der Notrufe sind 2017 und 2018 jeweils bei der Polizeidirektion Zwickau angenommen worden bzw. verloren gegangen (im Sinne der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs 6/13132)? Innerhalb der sächsischen Polizei gibt es keine Definition für einen „verloren gegangenen Notruf". Das Einsatzleitsystem der sächsischen Polizei beinhaltet zudem kein spezielles Recherche- und Auswertetool für Notrufe. Lediglich das FNAS hält Daten dazu in Form einer Auflistung vor. Im Ergebnis wurden im Jahr 2017 3.802 Notrufe und im Jahr 2018 1.235 Notrufe (bis 31. Mai 2018) durch die PD Zwickau nicht angenommen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/54/14 Dresden, 3. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACH SEN Frage 3: Inwieweit wurden Notrufe, wenn sie nicht entgegen genommen werden konnten, a) an welche Stelle weitergeleitet, b) zurückgerufen oder c) auf welche andere Weise bearbeitet? Die nicht entgegengenommenen Notrufe werden durch das FNAS nicht weitergeleitet. Grundsätzlich haben die Einsatzsachbearbeiter im Führungs- und Lagezentrum der PD Zwickau den Auftrag, bei nicht angenommenen Notrufen den Anrufer zurückzurufen. Dies erfolgt jedoch nur unter Beachtung der aktuellen Einsatzlage und des Aufkommens der gegenwärtigen Notrufe. Mit,frelndlichen,Grüßen Prof! Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-07-03T08:46:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes