STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/13647 Thema: Burgstädter Straße in Mittweida Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-1053/52/71 Dresden, 2 ä Juni 2m Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Burgstädter Straße (S 200) in Mittweida wird seit Jahren das im Streckenabschnitt zwischen Neusorger Straße und Heinrich-Heine- Straße und hier speziell im Bereich unterhalb der Seniorenwohnanlage und entlang des in diesem Bereich angrenzenden Altmittweidaer Ba¬ ches deutlich sichtbar schadhafte Geländer durch Bauzäune abge¬ sperrt. Die bachseitige Stützmauer ist ebenfalls -zumindest optischsehr schadhaft. Darüber hinaus wurde der bachseitige Straßenverlauf in seiner Breite eingeengt und behindert dadurch den fließenden Ver¬ kehr. Vor allem wenn sich Lastkraftwagen auf diesem Streckenab¬ schnitt begegnen, kommt der Verkehr ins Stocken, da die beengte Straßenbreite für das Begegnen zweier Lastkraftwagen nicht mehr aus¬ reicht. Da die S 200 eine der Hauptverkehrstrassen in Mittweida dar¬ stellt, ist diese vom Schwerlastverkehr stark beansprucht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Planungsstand zur Sanierung des benannten Straßenabschnitts und wann ist die Sanierung vom Freistaat Sachsen vorgesehen? "ir Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamillc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Frage 2: Warum wurde bisher die Sanierung des Straßenabschnitts bzw. der entsprechenden Stützmauer nicht begonnen? Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7.8 Haltestelle Carolaplalz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIM Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Planungen zum Straßenzug der Burgstädter Straße in Mittweida werden als Aus¬ bauplanung geführt. Neben dem Ausbau der Fahrbahn beinhaltet diese Planung auch den Ersatzneubau der vorhandenen Stützwände. Der Ausbau wird insgesamt zu einer Verbesserung der Verkehrssituation führen. Durch die erforderlichen baulichen Eingriffe werden sowohl private als auch öffentlich¬ rechtliche Belange von der Ausbaumaßnahme berührt. Vor Umsetzung der Bauma߬ nahme ist deshalb das formale Baurecht im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens herzustellen. Dieses Verfahren wird derzeit vorbereitet. Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt den Antrag auf Planfeststellung in 2019 bei der Landesdirektion Sachsen als zuständiger Planfeststellungsbehörde einzureichen. Der tatsächliche Realisierungszeitpunkt bestimmt sich danach in Abhängigkeit des Ablaufs und der Dauer des Planfeststellungsverfahrens. Frage 3: Gibt es bereits Kostenplanungen für die Sanierung und wenn ja, auf welche Summe beläuft sich diese und sollen diese in den Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 mit aufgenommen werden? Die Kosten für die gesamte Ausbaumaßnahme belaufen sich nach aktueller Schätzung auf rund 4,5 Mio. €. Darin enthalten sind der grundhafte Ausbau der Fahrbahn und Gehwege sowie die Kosten für den Ersatzneubau von Stützwänden und Brückenbau¬ werken. Sofern die Ausweisungen der „Ausbau- und Erhaltungsstrategie Staatsstraßen 2030" zu den Mittelbedarfen beim Ausbau den Eingang in künftige Haushaltsaufstellungen finden, ist der erforderliche Finanzbedarf für das gegenständliche Projekt, unabhängig des Realisierungszeitpunktes, gedeckt. Der jährliche Finanzbedarf für Ausbauma߬ nahmen im Staatsstraßennetz wird demnach auf 20 bis 25 Mio. € geschätzt. Frage 4: War der benannte Straßenabschnitt in den letzten Jahren von Hoch- Der Straßenabschnitt war in den letzten Jahren nicht von Hochwasser betroffen. Frage 5: Wird die Standfestigkeit/Sicherheit der Bachmauer im genannten Stra¬ ßenabschnitt regelmäßig überprüft, wenn ja, in welchen zeitlichen Ab¬ schnitten und mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht? Die vorhandenen Bachmauern sind Stützbauwerke im Sinne der DIN 1076. Damit un¬ terliegen sie dem dort geregelten Prüfregime. Neben regelmäßigen Kontrollfahrten der zuständigen Straßenmeisterei finden jährlich zwei Beobachtungen zur Beurteilung der Belange der Verkehrssicherheit und eine Besichtigung von Mängeln und Schäden statt. Alle sechs Jahre erfolgt eine Hauptprüfung, die als handnahe Sichtprüfung zur Beurtei¬ lung von Tragfähigkeit, Standsicherheit und baulichem Zustand aller Bauwerksteile durchzuführen ist. Drei Jahre nach einer Hauptprüfung erfolgt eine einfache Bauwerks¬ prüfung. wassern betroffen? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIN Im Ergebnis dieser Kontrollen und Prüfungen wurden die Bauzaunabsperrungen und Fahrbahneinengungen als Vorkehrmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi¬ cherheit getroffen. Die Standsicherheit der Stützwand ist nach den vorliegenden Prü¬ fungsergebnissen trotz des eingetretenen Schadensumfanges gegeben. Seite 3 von 3 2018-07-02T09:39:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes