SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/13648 Thema: Kitabetreuungskosten in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die Gesamtkosten für einen kommunalen Kita- Platz in Sachsen pro Jahr (durchschnittlich sowie Angabe einer Von- Bis-Spanne in Euro) und wie haben sich diese Kosten in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte getrennt nach Betreuungsart Krippe, Kindergarten und Hort und nach Jahresscheiben getrennt angeben)? Frage 3: Neben dem Landeszuschuss zu den Kosten der Kitabetreuung in Höhe von 2.295 Euro je Kind und Jahr werden Eitern mit einem prozentualen Elternbeitrag (max. 23% bzw. 30%) an den Personal- und Sachkosten für die Kitabetreuung beteiligt. Darüber hinaus trägt alle weiteren Personal- und Sachkosten die jeweilige Kommune (bei kommunalen Kita-Einrichtungen). Wie hoch ist der prozentuale Anteil, den Kommunen selbst an den Gesamtkosten eines Kita-Platzes aufbringen müssen und wie hat sich dieser Anteil in den letzten zehn Jahren entwickelt (durchschnittlich sowie Angabe einer Von-Bis-Spanne nach Jahresscheiben sowie nach Betreuungsart (Krippe, Kindergarten, Hort) getrennt)? Frage 4: ln welchen sächsischen Kommunen beträgt der in Frage 3 benannte prozentuale kommunale Anteil mehr als 50%? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 3 und 4: Zu den Gesamtkosten für einen kommunalen Kitaplatz im Freistaat Sachsen und zum prozentualen Anteil, den die Gemeinden bei kommunalen Kindertageseinrichtungen an den Gesamtkosten je Platz selbst aufbringen müssen sowie zu der Frage, in welchen Gemeinden dieser Anteil mehr als 50 % beträgt, liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Die Verpflichtung der Gemeinden nach § 14 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG), jährlich die Personal- und Sachkosten je Platz Seite 1 von 3 Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 6. Juni2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/13/71 Dresden,~. Juni2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN sowie deren Deckung nach Einrichtungsarten bekannt zu machen, bezieht sich auf die gemeindedurchschnittlichen Daten. Es fließen auch die Daten von Kindertageseinrichtungen freier Träger ein, deren Anteil im Freistaat Sachsen ca. 57 % beträgt. Der Staatsregierung liegen aus der Meldung der Gemeinden also ausschließlich Daten vor, die sich auf das gesamte Angebot, unabhängig von der Trägerschaft, beziehen. Die landesdurchschnittlichen Personal- und Sachkosten für einen Kitaplatz für die Jahre 2008 bis 2016 sind der Anlage zu entnehmen, ebenso der landesdurchschnittliche Anteil der Gemeinden an der Deckung dieser Kosten in Prozent. Die Beträge für das Jahr 2017 stehen voraussichtlich ab November 2018 zur Verfügung. Die Angabe der Minimal- und Maximaldaten der Personal- und Sachkosten je Platz und des Gemeindeanteils je Platz in % der Personal- und Sachkosten nach Einrichtungsarten zur Angabe einer Von-Bis-Spanne für alle 421 sächsischen Gemeinden ist nachfolgend nur für das Jahr 2016 dargestellt. erforderliche Personal- und Gemeindeanteil Sachkosten (inkl. Eigenanteil freier Träger) 2016 je Platz in Euro/Monat je Platz in% niedrigster höchster niedrigster höchster Betrag Betrag Betrag Betrag Krippe 9 h 669,69 1.207,28 53,47 71,07 Kindergarten 9 h 325,91 560,19 22,04 51,70 Hort 6 h 191,91 342,65 11 ,77 50,93 Gleiches gilt auch für die Beantwortung der Frage, in welchen Gemeinden der prozentuale Gemeindeanteil mehr als 50 % beträgt. Im Jahr 2016 traf dies bei Krippenplätzen für alle sächsischen Gemeinden zu. Bei Kindergartenplätzen betrug der Gemeindeanteil in Mücka, Thum, Döbeln und Elsnig mehr als 50 %. ln Zettlitz lag der Gemeindeanteil für Hortplätze über 50%. Für die entsprechende Auswertung der Daten der Gemeinden aus der Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG für das Jahr 2016 entstand ein Arbeitsaufwand von zwei Arbeitstagen für eine Sachbearbeiterin im Sächsischen Staatsministerium für Kultus. Die Ermittlung der Angaben für die Jahre 2008 bis 2015 würde einen weiteren Arbeitsaufwand von 16 Arbeitstagen erfordern. Eine vollständige Beantwortung der Fragen wäre somit auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig aufwändig und überschreitet den Rahmen des Zumutbaren. Frage 2: Wie hoch sind die Kita-Gebühren für Eltern in Sachsen (durchschnittlich sowie Angabe einer Von-Bis-Spanne in Euro pro Monat)? Die derzeit geltenden Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen sind der Staatsregierung nicht bekannt. Die aktuellsten vorliegenden Daten aus der Bekanntmachung der Gemeinden nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG sind die des Jahres 2016. Nach den Meldungen der Gemeinden wurden im Jahresdurchschnitt die nachfolgend angegebenen Elternbeiträge festgesetzt, wobei in diesen ungekürzten Beträgen Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Absenkungen für Geschwisterkinder und alleinerziehende Eitern sowie die Übernahme durch das Jugendamt bei zu geringem Familieneinkommen nicht berücksichtigt sind : Elternbeitrag in Euro/Monat (ungekürzt) 2016 niedrigster Landesdurchschnitt höchster Betrag Betrag Krippe 9 h 133,00 190,24 227,00 Kindergarten 9 h 81,29 115,79 138,76 Hort 6 h 45,00 67,68 81 ,80 Frage 5: Wie hoch ist der prozentuale Anteil des Personals für die Kitabetreuung in den sächsischen Kommunen im Verhältnis zum Gesamtpersonal (Angabe bitte durchschnittlich sowie in einer Von-Bis-Spanne)? 21,8 % der Beschäftigten der Gemeinden, Gemeindeverwaltungen und Eigenbetriebe (ohne Beschäftigte in kommunalen Krankenhäusern) waren nach den Daten des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen (Statistik zum Personal im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen L 111 2- j16) am 30. Juni 2016 in Kindertageseinrichtungen im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) tätig. Dies entspricht einem Anteil in Vollzeitäquivalenten von 20,1 %. ln kommunalen Kindertageseinrichtungen tätige pädagogische Fachkräfte, die nach einem anderen Tarif entlehnt werden, sind nicht enthalten . Erfasst sind auch Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, die in Kindertageseinrichtungen tätig sind, die nicht nach dem SächsKitaG betrieben und finanziert werden. Dies sind Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung , deren Finanzierung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - oder nach der Förderschulbetreuungsverordnung erfolgt. Das Personal von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft ist nicht bei den Kommunen angestellt und nicht erfasst. Entsprechende Daten für jede einzelne Gemeinde konnte das Statistische Landesamt nicht zur Verfügung stellen . Die Angabe einer Von-Bis-Spanne ist daher nicht möglich . Mit freund 'chen Grüßen Anlage Seite 3 von 3 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13648 Jahr Krippenplatz 9 h Kindergartenplatz 9 h Hortplatz 6 h Personalund Sachkosten in €/Monat davon finanziert durch Gemeindeanteil (inkl. Eigenanteil freier Träger) in % Personalund Sachkosten in €/Monat davon finanziert durch Gemeindeanteil (inkl. Eigenanteil freier Träger) in % Personalund Sachkosten in €/Monat davon finanziert durch Gemeindeanteil (inkl. Eigenanteil freier Träger) in % 2008 784,41 59,88 375,72 33,26 219,11 27,05 2009 795,80 60,57 379,74 34,33 222,20 28,26 2010 799,92 60,19 382,53 34,15 223,92 28,09 2011 814,70 60,50 389,65 34,90 228,44 28,97 2012 827,83 60,69 396,07 35,28 231,40 29,56 2013 842,80 61,20 403,77 36,43 235,94 30,84 2014 872,54 62,09 417,52 37,60 243,99 32,50 2015 900,89 61,35 434,23 36,46 250,83 30,39 2016 927,63 61,19 463,66 38,43 258,64 30,08 Datenquelle: Die angegebenen Landesdurchschnittsdaten wurden ermittelt vom SMK. Dabei wurden die Daten der einzelnen Gemeinden aus der Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 2 SächsKitaG gewichtet nach der Anzahl der Kinder/Plätze für die sie gelten. Seite 1 von 1 6-13648 6-13648 Anlage 2018-06-28T15:04:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes