STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SÄCHSEM Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/13649 Thema: Nachfrage zur Drucksache 6/11324; Breitbandausbau in Sachsen - Problemlagen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-1053/11/16 Dresden, 0 k. Juli 2 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort zur o. g. Drucksache 6/11324 wurden einige Fragen un¬ vollständig bzw. nicht im Sinne der Fragestellung beantwortet. Ebenso ergeben sich aus den gegebenen Antworten Nachfragen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu Frage 1 der Drucksache 6/11324: Zu welchen Gebietskör¬ perschaften liegen der Staatsregierung Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor (Erfahrungen der Kommunen zu euro¬ paweiten Ausschreibungen), wie sehen diese Erkenntnisse aus und welche „allgemeinen Erkenntnisse" liegen der Staatsregierung „zur Dauer derartiger Verfahren" vor? Grundsätzlich müssen alle Leistungen, die die entsprechenden Schwellen¬ werte überschreiten, europaweit ausgeschrieben werden. Derzeit beträgt der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen 221.000 Euro und für Bau¬ leistungen 5.548.000 Euro. Derartige Verfahren dauern bei regulärem Ablauf erfahrungsgemäß mehrere Monate. Dieser Zeitraum umfasst die Veröffentli¬ chung der Ausschreibung, einen Teilnehmerwettbewerb inklusive entspre¬ chender Auswertungen, Verhandlungen mit den einzelnen Bietern, die Einholung eines finalen Angebots und die abschließende Vergabe. Der Staatsregierung sind in Bezug auf europaweite Ausschreibungen neben die¬ sen generellen Erfahrungen keine speziellen Erfahrungen einzelner Kom¬ munen bekannt. "ir Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamilic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SACHSEN Freistaat Frage 2: Zu Frage 2 der Drucksache 6/11324: Diese Frage wurde im Sinne der Fragestellung nicht beantwortet. Es ging in Frage 2 weder um die recht¬ lichen Grundlagen, noch darum, wer die Kommunen bei der Fördermit¬ telbeantragung unterstützt noch darum, ob die Staatsregierung bestrebt ist, „den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten". Inhaltlich ging es in Frage 2 darum, wie der bürokratische Auf¬ wand im Zusammenhang mit der Fördermittelbeantragung sowie der Umsetzung des Breitbandausbaus von den sächsischen Kommunen sowie vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr einge¬ schätzt wird. Um Beantwortung dieser Frage wird hiermit gebeten. Die Förderung des Breitbandausbaus beruht auf einem komplexen Zusammenspiel von Vorgaben, insbesondere des Wettbewerbs-, Beihilfe- und Haushaltsrechts. Mit dem teilweisen Auseinanderfallen von Ausführungs- und Finanzierungsverantwortung (Kommunen bzw. Land/Bund/EU), den hohen Fördersätzen sowie den Hürden für die öffentliche Förderung aufgrund des prinzipiellen Vorrangs des eigenwirtschaftlichen Ausbaus sind besondere Anforderungen an die Beantragung von Fördermitteln und der Durchführung des Breitbandausbaus verbunden. Der Staatsregierung ist bekannt, dass die Anforderungen im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermitteln sowie der Durchführung des Breitbandausbaus von sächsischen Kommunen kritisch gesehen werden. Daher arbeitet die Staatsregierung ständig daran, Beantragung und Durchführung so transparent und einfach zu gestalten wie möglich. Frage 3: Nachfrage zu Frage 3 der Drucksache 6/11324: In der Antwort zu dieser Frage wird mitgeteilt, dass insbesondere im Rahmen der „Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse" die konkrete Abfrage bei den Versorgern nach der Lage der für die Telekommunikation geeigneten Infrastrukturen wie Leitungen und Rohre als wesentlicher Arbeitsschritt dazu gehört. Ist demzufolge davon auszugehen, dass allen Kommunen, bei denen die „Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse" abgeschlossen ist, die konkreten Informationen zur Lage der geeigneten Infrastrukturen wie Leitungen und Rohre in deren Gemeindegebiet vorliegen müssten und in welchen sächsischen Kommunen ist die „Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse" bereits abgeschlossen? Kommunen, bei denen die „Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse" abgeschlossen ist, liegen Informationen zur Lage geeigneter Infrastrukturen wie Leitungen und Rohre im geplanten Ausbaugebiet von allen Unternehmen vor, die eine Rückmeldung abgege¬ ben haben. Die Kommunen, bei denen eine Analyse abgeschlossen wurde, können der Tabelle in der Anlage (Stand: Juni 2018) entnommen werden. Die Staatsregierung hat keine Kenntnis darüber, wie konkret und vollständig die Informationen in den einzelnen Kommunen sind. Frage 4: Haben Kommunen einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die nach Frage 3 benannten Infrastrukturen und sind diese Auskünfte kostenfrei von den Versorgern zu erteilen? Kommunen haben entsprechend den Bestimmungen der §§ 77a ff TKG die Möglichkeit u. a. zur kostenfreien Einsichtnahme in den Infrastrukturatlas des Bundes. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEIM Ein Rechtsanspruch auf kostenfreie Bereitstellung aller Auskünfte zu Infrastrukturen der Versorger ist nicht bekannt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Infra¬ strukturen unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse fallen können, kann die Frage nur unter Kenntnis der Vertragsverhältnisse zwischen den Kommunen und ihren Ver¬ sorgern beantwortet werden. Frage 5; Nachfrage zu Frage 4 der Drucksache 6/11324: Diese Frage wurde im Sinne der Fragestellung nicht beantwortet. In der Frage ging es nicht um den Prozess der Fördermittelbeantragung, deren Gewährung oder um die Voraussetzungen der Bewilligung für eine Förderung. Vielmehr ging es in der Frage um den Prozess der Verwendung bzw. dem Ver¬ brauch/Einsatz der Fördermittel sowie dessen Dokumentation während der „Bauphase". Konkretisierung: Das Fördermittelbudget für die Breitbanderschließung über¬ steigt deutlich bei vielen Kommunen das sonst üblicherweise für Investitionen zur Verfügung stehende Budget. Das bei den Kommunen vorhandene Personal ist daher weder quantitativ vorhanden noch kann es im Rahmen der Fördermit¬ telbeantragung zusätzlich für diese Aufgabe beantragt bzw. bewilligt werden. Darüber hinaus ist auch zu erwarten, dass gerade bei kleineren Kommunen die benötigte Fach- und Sachkompetenz der Mitarbeiter nicht ausreicht, um derartig große Projekte unter haushaltsrechtlichen Aspekten (zusätzlich zu den ansons¬ ten anstehenden Aufgaben) zu kontrollieren und zu bewältigen. Die Frage zielt darauf ab, wie sichergestellt wird, dass die (vor allem kleinere) Gemeinden hin¬ sichtlich des ihnen zur Verfügung stehenden Personals sowohl quantitativ als auch qualitativ ein solch großes Investitionsvorhaben rechtssicher bewältigen können? Soweit es um die Erfüllung ihrer Aufgaben geht, beraten die Rechts- und Fachauf¬ sichtsbehörden die kommunale Ebene bei Bedarf. Zudem können sich die Gemeinden im Rahmen der Breitbandförderungen Beratungsleistungen fördern lassen, sodass so¬ wohl eine qualitative als auch quantitative Begleitung gegeben ist. Zusätzlich wird als zur Verfügung stehende Ansprechpartner auf das Breitbandbüro des Bundes sowie das Breitbandkompetenzzentrum Sachsen verwiesen. Zudem steht seit seiner Gründung am 7. Juni 2018 der Breitbandkoordinierungsausschuss als Multiplikator für den Breit¬ bandausbau zur Verfügung, Ergänzend wird auf die Pressemitteilung des SMWA vom 7. Juni 2018 verwiesen. jMit freundlichen Grüßen Anlage Seite 3 von 3 Anlage Kommunen mit abgeschlossener Analyse Adorf/Vogtland Altenberg Altmittweida Amtsberg Annaberg-Buchholz Arnsdorf Arzberg Aue Auerbach Auerbach/Vogtl. Augustusburg Bad Brambach Bad Düben Bad Elster Bad Gottleuba-Berggießhübel Bad Muskau Bad Schandau Bad Schlema Bahretal Bannewitz Bärenstein Bautzen Beiersdorf Beilrode Belgern-Schildau Bennewitz Bergen Bernsdorf Bernsdorf Bernstadt a. d. Eigen Bertsdorf-Hörnitz Bischofswerda Bobritzsch-Hilbersdorf Bockau Böhlen Borna Börnichen/Erzgeb. Borsdorf Bösenbrunn Boxberg/O.L. Brand-Erbisdorf Brandis Breitenbrunn/Erzgeb. Burgstädt Burkau Burkhardtsdorf Callenberg Cavertitz Chemnitz Claußnitz Colditz Crimmitschau Crinitzberg Crostwitz Crottendorf Cunewalde Dahlen Delitzsch Demitz-Thumitz Dennheritz Deutschneudorf Diera-Zehren Dippoldiswalde Döbeln Doberschau-Gaußig Doberschütz Dohma Dohna Dommitzsch Dorfchemnitz Dorfhain Drebach Dreiheide Dresden Dürrhennersdorf Dürrröhrsdorf-Dittersbach Ebersbach Ebersbach-Neugersdorf Ehrenfriedersdorf Eibenstock Eichigt Eilenburg Ellefeld Elsnig Elsterberg Elsterheide Elstertrebnitz Elstra Eiterlein Eppendorf Erlau Falkenstein/Vogtl. Flöha Frankenberg/Sa. Frankenthal Frauenstein Fraureuth Freiberg Freital Frohburg Gablenz Geithain Gelenau/Erzgeb. Geringswalde Gersdorf Geyer Glashütte Glaubitz Glauchau Göda Gohrisch Görlitz Gornau/Erzgeb. Gernsdorf Grimma Gröditz Groitzsch Groß Düben Großdubrau Großenhain Großharthau Großhartmannsdorf Großnaundorf Großolbersdorf Großpostwitz/O.L. Großröhrsdorf Großrückerswalde Großschirma Großschönau Großschweidnitz Großweitzschen Grünbach Grünhain-Beierfeld Grünhainichen Hähnichen Hainewalde Hainichen Halsbrücke Hartenstein Hartha Hartmannsdorf Hartmannsdorf b. Kirchberg Hartmannsdorf-Reichenau Haselbachtal Heidenau Heidersdorf Heinsdorfergrund Hermsdorf/Erzgeb. Herrnhut Hirschfeld Hirschstein Hochkirch Hohendubrau Hohenstein-Ernstthal Hohndorf Hohnstein Horka Hoyerswerda Jahnsdorf/Erzgeb. Jesewitz Johanngeorgenstadt Jöhstadt Jonsdorf Käbschütztal Kamenz Kirchberg Kitzscher Klingenberg Klingenthal Klipphausen Kodersdorf Königsbrück Königsfeld Königshain Königshain-Wiederau Königstein/Sächs. Schw. Königswalde Königswartha Kottmar Krauschwitz Kreba-Neudorf Kreischa Kriebstein Krostitz Kubschütz Lampertswalde Langenbernsdorf Langenweißbach Laußig Laußnitz La uta Lauter-Bernsbach Lawalde Leipzig Leisnig Lengenfeld Leubsdorf Leutersdorf Lichtenau Lichtenberg Lichtenberg/Erzgeb. Lichtenstein/Sa. Lichtentanne Liebschützberg Liebstadt Limbach Limbach-Oberfrohna Löbau Löbnitz Lohmen Lohsa Lommatzsch Lossatal Lößnitz Lugau/Erzgeb. Lunzenau Machern Maischwitz Marienberg Markersdorf Markkleeberg Markneukirchen Markranstädt Meerane Meißen Mildenau Mittelherwigsdorf Mittweida Mockrehna Moritzburg Mücka Mügeln Müglitztal Mühlau Mühlental Mulda/Sa. Muldenhammer Mülsen Naundorf Naunhof Nebelschütz Neißeaue Neschwitz Netzschkau Neuensalz Neuhausen/Erzgeb. Neukieritzsch Neukirch Neukirch/Lausitz Neukirchen/Erzgeb. Neukirchen/Pleiße Neumark Neusalza-Spremberg Neustadt i. Sa. Neustadt/Vogtl. Niederau Niederdorf Niederwiesa Niederwürschnitz Niesky Nossen Nünchritz Obergurig Oberlungwitz Oberschöna Oberwiera Oberwiesenthal Oderwitz Oederan Oelsnitz/Erzgeb. Oelsnitz/Vogtl. Ohorn Olbernhau Olbersdorf Oppach Oschatz Oßling Ostrau Ostritz Ottendorf-Okrilla Oybin Panschwitz-Kuckau Parthenstein Pausa-Mühltroff Pegau Penig Pirna Plauen Pockau-Lengefeld Pohl Priestewitz Pulsnitz Puschwitz Ouitzdorf am See Rabenau Räckelwitz Rackwitz Radeberg Radebeul Radeburg Radibor Ralbitz-Rosenthal Rammenau Raschau-Markersbach Rathen Rathmannsdorf Rechenberg-Bienenmühle Regis-Breitingen Reichenbach im Vogtland Reichenbach/O.L. Reinhardtsdorf-Schöna Reinsberg Riesa Rietschen Rochlitz Röderaue Rodewisch Rosenbach Rosenbach/Vogtl. Rosenthal-Bielatal Rossau Roßwein Rötha Rothenburg/O.L Sayda Scheibenberg Schirgiswalde-Kirschau Schleife Schlettau Schmölln-Putzkau Schneeberg Schönau-Berzdorf a. d. Eigen Schönbach Schönberg Schöneck/Vogtl. Schönfeld Schönheide Schönteichen Schönwölkau Schöpstal Schwarzenberg/Erzgeb. Schwepnitz Sebnitz Seelitz Sehmatal Seiffen/Erzgeb. Seifhennersdorf Sohland a. d. Spree Spreetal Stadt Wehlen Stauchitz Steina Steinberg Steinigtwolmsdorf Stollberg/Erzgeb. Stolpen Strehla Striegistal Struppen Stützengrün Tannenberg Taucha Taura Thalheim/Erzgeb. Thallwitz Tharandt Thermalbad Wiesenbad Theuma Thiendorf Thum Tirpersdorf Torgau Trebendorf Trebsen/Mulde Treuen Triebel/Vogtl. Trossin Vierkirchen Wachau Waldenburg Waldheim Waldhufen Wechselburg Weischlitz Weißenberg Weißenborn/Erzgeb. Weißkeißel Weißwasser/O.L Werda Wermsdorf Wiedemar Wildenfels Wilkau-Haßlau Wilsdruff Wilthen Wittichenau Wolkenstein Wülknitz Würzen Zeithain Zettlitz Zittau Zschaitz-Ottewig Zschepplin Zschopau Zschorlau Zwenkau Zwickau Zwönitz 2018-07-04T09:50:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes