STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13651 Thema: Baumfällungen rund um den Standort der Bereitschaftspolizei in Leipzig — Nachfrage zu Drs. 6/13208 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Von welcher (externen) Stelle wurde das Gutachten zur äußeren Objektsicherheit für das Areal der Bereitschaftspolizei erarbeitet? Durch das Landeskriminalamt Sachsen wurde auf der Grundlage einer schriftlichen Anforderung des Präsidiums der Bereitschaftspolizei eine baulich -technische Sicherungsempfehlung für das Areal des Präsidiums der Bereitschaftspolizei, Dübener Landstraße 4 in 04129 Leipzig, erarbeitet. Frage 2: Inwieweit und aus welchen konkreten Gründen werden an die Objektsicherheit einer Bereitschaftspolizei auf der einen und eines Telekommunikationsüberwachungszentrums auf der anderen Seite unterschiedliche Anforderungen gestellt? Für alle Liegenschaften der sächsischen Polizei besteht die gleiche Anforderung , wonach die baulich -technische Sicherheit zu gewährleisten ist. 4 4B1131 eer3 Freistaat SACNSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/54/18 Dresden, 4. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Frage 3: An welchen Einrichtungen der sächsischen Polizei und des Verfassungsschutzes werden durchgehende umlaufende freigeschnittene Bereiche in einer Breite von 1,50 m außerhalb der Umzäunung vorgehalten? An nachfolgenden Liegenschaften der sächsischen Polizei und des Verfassungsschutzes werden durchgehende, umlaufend freigeschnittene Bereiche in einer Breite von 1,50 m außerhalb der Umzäunung aufgrund einer Sicherheitsempfehlung freigehalten: • Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, • Hans-Driesch-Straße 1 in 04179 Leipzig, • Dübener Landstraße 4 in 04129 Leipzig und • Max-Saupe-Straße 45 in 09131 Chemnitz. Frage 4: Von welcher Variante der Auflagen und Nebenbestimmungen wurde wann Gebrauch gemacht, insbesondere: Wann wurde die Ausgleichszahlung geleistet bzw. wie viele Ersatzpflanzungen im Sinne der Auflage an welchen Orten vorgenommen ? Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement hat von der Alternative der Ausgleichszahlung Gebrauch gemacht und die Zahlung mit Fälligkeit 23. März 2018 an die Stadt Leipzig geleistet. Mitlreidndlicheo Grüßen I / / of( Dr. )oland‘Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-07-04T09:47:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes