STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC -1 SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/13655 Thema: Wahlinformation Gemeinde Bergen — Wahlbeeinflussung? Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 24.04.2018 teilte die Gemeinde Bergen in einer öffentlichen Bekanntmachung mit, dass zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden sei (http://www.bergenvogtland .de/index.php?id=3). Über den Wahlvorschlag hinaus könne jede wählbare Person gewählt werden. Der Stimmzettel werde eine zusätzliche freie Zeile enthalten, in die eine andere wählbare Person eingetragen und gewählt werden könne. Am 24. Mai dieses Jahres veröffentlichte die Gemeinde Bergen im Vogtland auf ihrer Internetseite dann Informationen zu den Bürgermeisterwahlen am 10. Juni. Die Gemeinde erläutert darin, dass sich ein Bürger aus Bergen, Herr Günter Ackermann, bereit erklärt habe, im Falle seiner Wahl das Bürgermeisteramt anzunehmen. Ferner erläutert sie, wie der Stimmzettel ergänzt werden müsse, um für einen der beiden Kandidaten zu stimmen. Zunächst wird die Variante der Stimmabgabe für den Bürger Günter Ackermann präsentiert, wonach dessen Name in der Querspalte unterhalb des Namens des AfD-Kandidaten einzutragen sei. Erst danach wird die Variante der Stimmabgabe für den zugelassenen Wahlvorschlag des AfD-Kandidaten Stephan Schulze präsentiert, die lediglich beinhaltet, dass man hinter seinem Namen im dafür vorgesehenen Kreis ein Kreuzchen setzt. Die für die erste Variante dargelegte Eintragung des Namens des anderen Bewerbers wirkt wie eine Umgehung der gesetzlichen Regeln zur Zulassung von Wahlvorschlägen und wie eine amtliche Wahlempfehlung zu dessen Gunsten, denn Günter Ackermann war kein zugelassener Bewerber." Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/42/165 Dresden, 4. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1U1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Staatsregierung rechtlich die beigefügten Wahlinformationen der Stadt Bergen zur Bürgermeisterwahl? Frage 2: Sind die Informationen so korrekt oder benachteiligen sie einen der beiden Kandidaten in unangemessener Weise? Frage 3: Hätte die Gemeinde Bergen eine andere Variante wählen müssen, die der Chancengleichheit beider Kandidaten besser gerecht wird? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3. Das Landratsamt Vogtlandkreis als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde prüft derzeit aufgrund eines Einspruchs des unterlegenen Wahlbewerbers die Gültigkeit der Wahl im Rahmen einer Wahlanfechtung (§ 38 i. V. m. § 25 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz [KomWG]). Anschließend erfolgt die allgemeine rechtsaufsichtliche Wahlprüfung (§ 38 i. V. m. § 26 KomWG). Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Der Inhalt der Fragen ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet , vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004, Vf. 44-1-03. undlichen Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-07-04T09:45:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes