STAATSMINìSTER]UM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13661 Thema: Belegung in sächsischen Justizvollzugsanstalten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die Auslastung der sächsischen Justizvollzugsanstalten in prozentualen Angaben sowie in absoluten Zahlen aktuell? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen JVAen, Anzahl Frauen, Männer, offener sowie geschlossener Vollzug) Die Auslastung der sächsischen Justizvollzugsanstalten zum Stichtag 5. Juni 2018 ist in der als Anlage beigefügten Übersicht dargestellt. Frage 2: Wie vielen lnsassen konnte 2017, aus welchen Gründen, kein Einzelhaftraum zur Verfügung gestellt werde? Von einer vollständigen Beantwortung der Frage wird aus Gründen der Zumutbarkeit abgesehen. Um den erfragten Umfang für das Jahr 2Q17 ermitteln zu können, müssten für jeden Tag rund 3.551 Fälle (Jahresdurchschnittsbelegung ) geprüft werden. Für den erforderlichen Abgleich ist Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408t13t1235 Dresden, 29. Juni 2018 TOB MIT r JU5llZVOLLZU65BEAMfE u'lñflñl"]'OB-M]T-J.DE Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsm¡nisterium der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost rlber Deutsche Post 01095 Dresden www. justiz.sachsen. de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 1l Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch s¡gn¡erte sow¡e fiìr verschlüssêlte elektronischê Dokumente nur úber das Elektron¡sche Gerichts- und VeMaltungspostfach; nähere lnformationen unter w.egvp.de a Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN F-lL][¿.1-N;rtN¡J\Ary selbst bei zurückhaltender Schätzung von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich jedenfalls nicht weniger als 2 Minuten pro Fall auszugehen. Um nur einen Tag analysieren zu kÖnnen, summiert sich der hierfür anfallende zeitliche Aufwand auf nahezu 15 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter. Die Staatsregierung kommt daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Behörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit der Justiz nicht zu leisten ist. Basierend auf der monatlichen Belegungsstatistik des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen - jeweils zum Stichtag 1. des Monats - hat sich die Anzahl der gemeinschaftlich untergebrachten Gefangenen in den sächsischen Justizvollzugsanstalten im Jahr 2017 wie folgt entwickelt: Jahr 2017 Anzahl der Gefangenen in gemeinschaftlicher Unterbringung Januar 1.205 Februar 1.382 März 1.438 April 1.396 Mai 1.350 Juni 1.328 Juli 1.324 August 1.334 September 1 .29 1 Oktober 1.286 November 1.314 Dezember 1.295 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñEt-Nþ¡ w Frage 3: Wie vielen lnsassen kann aktuell, aus welchen Gründen, kein Einzelhaftraum zur Verfügung gestel¡t werden? Zum Stichtag 5. Juni 2018 waren insgesamt 1.250 Gefangene gemeinschaftlich untergebracht . Eine gemeinsame Unterbringung erfolgt mit Zustimmung der Gefangenen, wenn ein Gefangener hilfsbedürftig ist oder eine Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht. Darüber hinaus ist eine gemeinsame Unterbringung nur vorübergehend und aus zwingenden Gründen zulässig. lnsbesondere zu Beginn einer lnhaftierung kommt es aus medizinischen oder suizidprophylaktischen Gründen zu Gemeinschaftsunterbringungen. Gemäß den Übergangsbestimmungen zum Sächsischen Strafvollzugsgesetz ($ lZl Abs.4) dürfen in den zum 3. Oktober 1990 bestehenden Anstalten abweichend von I 11 Abs. 1 Sächsisches Strafvollzugsgesetz während der Einschlusszeiten bis zu drei Gefangene gemeinsam in einem Haftraum untergebracht werden, so lange die räumlichen Verhältnisse der Anstalt dies erfordern. Gleiches gilt für die bei lnkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Abteilungen des offenen Vollzugs. Die Sätze 1 und 2 der genannten Vorschrift gelten nicht für Anstaltsbereiche, die nach lnkrafttreten dieses Gesetzes neu errichtet oder grundlegend umgebaut werden. Frage 4: ln welchen JVAen ist aktuell demgemäß eine Überbelegung gegeben? Zum Stichtag 5. Juni 2018 hatte keine der sächsischen Justizvollzugsanstalten eine Gesamtauslastung von über 100o/o. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage 1 Ubersicht Seite 3 von 3 Anlage (zu Frage 1, Drs.-Nr.: 6/13661) JVA/JSA ins-gesamt A u s l a s t u n g i n % Männer Frauen ins-gesamt A u s l a s t u n g i n % Männer Frauen Bautzen 392 86,3% 338 90,9% 338 21 50,0% 21 Chemnitz 242 98,4% 237 98,3% 0 237 5 100,0% 0 5 Dresden 742 92,2% 716 93,1% 716 26 72,2% 26 Görlitz 173 82,8% 173 82,8% 173 0 0,0% 0 Leipzig mit Krankenhaus 464 89,9% 430 92,1% 428 2 34 69,4% 28 6 Regis-Breitingen 306 97,8% 289 102,1% 289 17 56,7% 17 Torgau 277 98,9% 267 104,3% 267 10 41,7% 10 Waldheim 400 98,0% 379 97,2% 379 21 116,7% 21 Zeithain 351 88,9% 332 92,0% 332 19 55,9% 19 Zwickau 142 87,7% 126 92,6% 126 16 61,5% 8 8 Summe 3.489 92,1% 3.287 94,3% 3.048 239 169 64,0% 150 19 davon Belegung insgesamt Stichtag 5. Juni 2018 A u s l a s t u n g i n % geschlossener Vollzug offener Vollzug _ KA6-13661 KA6-13661-Anlage 2018-07-03T08:43:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes