STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13672 Thema: Abschiebungen von Geflüchteten während Behördenbesuchen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gegenüber dem Kreisrat Ralph Büchner des Landkreises Bautzens gibt Landrat Michael Hang an, dass die Landkreisverwaltung Abschiebungen während Behördenbesuchen auf Grund fehlender Zuständigkeit nicht erfasse (Zeichen: 34-012.281:14-19>131). Zuständig sei die Zentrale Ausländerbehörde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Erachtet die Zentrale Ausländerbehörde Abschiebungen und Überstellungen von Geflüchteten während des Besuchs einer Behörde, wie beispielsweise der Ausländerbehörde, des Jobcenters, des Sozialamts , etc., als legitimes Mittel und hält es die Zentrale Ausländerbehörde grundsätzlich für möglich, auf diese Weise vorzugehen? Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) sieht Abschiebungen und Überstellungen während des Besuchs einer Behörde als legitimes Mittel an und hält es grundsätzlich auch für möglich, auf diese Weise vorzugehen. Frage 2: In wie vielen Fällen erfolgten bereits Abschiebungen und Überstellungen von Geflüchteten während des Besuchs einer Behörde, wie beispielsweise der Ausländerbehörde, des Jobcenters, des Sozialamts, etc., und in welche Zielländer (Herkunftsstaaten bzw. Dublin -Staaten) erfolgte die Abschiebung beziehungsweise Überstellung? (Bitte auch nach Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, Daum, Ort und Behörde aufschlüsseln ) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/168 Dresden,Z; Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Hinsichtlich der Abschiebung und Überstellung von vollziehbar Ausreisepflichtigen während des Besuchs einer Behörde erfolgt in Zuständigkeit der ZAB keine statistische Erfassung. Gleiches gilt für entsprechende Versuche und deren Scheitern. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten , so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht der Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten alle in der ZAB vorliegenden mehr als 211.000 Akten händisch ausgewertet werden. Es müsste jeweils die Akte angefordert , darin nach diesen zusätzlich abgefragten Daten gesucht und die Akte wieder weggelegt werden. Eine derartige Auswertung würde einen Sachbearbeiter durchschnittlich eine Stunde pro Akte binden. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit, von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Nach Auskunft der unteren Ausländerbehörden erfolgten in den vergangenen Jahren in deren Zuständigkeit während des Besuchs in einer Behörde folgende Abschiebungen (soweit von den Ausländerbehörden gemeldet): Kreisfreie Stadt Zielland Datum Ort und Behörde Chemnitz Georgien 16.02.2018 Chemnitz, Ausländerbehörde Chemnitz Georgien 16.02.2018 Chemnitz, Ausländerbehörde Chemnitz Georgien 16.02.2018 Chemnitz, Ausländerbehörde Chemnitz Tunesien 30.05.2018 Chemnitz, Amtsgericht Dresden Vietnam 2017 Dresden, Ausländerbehörde Dresden Serbien 2018 Dresden, Ausländerbehörde Leipzig Indien 16.05.2017 Leipzig, Ausländerbehörde r.e./ Z 1 S E N Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: In wie vielen Fällen wurden Abschiebungen und Überstellungen von Geflüchteten während des Besuchs einer Behörde, wie beispielsweise der Ausländerbehörde, des Jobcentes, des Sozialamts etc. versucht, wurden schlussendlich aber nicht vollzogen? Bitte auch nach Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, Daum, Ort und Behörde aufschlüsseln) Der Staatsregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Abschiebungen und Überstellungen von Geflüchteten während des Besuchs einer Behörde, wie beispielsweise der Ausländerbehörde, des Jobcentes, des Sozialamts etc., versucht, schlussendlich jedoch aber nicht vollzogen wurden. Frage 4: Werden Geflüchtete aufgefordert, einen Termin in der Behörde wahrzunehmen, mit der Ankündigung, dass sie von dort abgeschoben werden? Der Termin der Abschiebung darf nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise dem Ausländer gemäß § 59 Absatz 1 Satz 8 des Aufenthaltsgesetzes nicht angekündigt werden. Frage 5: Wenn Frage 4 mit Nein beantwortet wird, wird den Geflüchteten dann die Gelegenheit gegeben, in ihre Unterbringung zurückzukehren um dort ihr Gepäck zu packen und es mitzunehmen? Erfolgt eine Abschiebung im Zusammenhang mit einem Behördenbesuch, besteht in der Regel Gelegenheit in die Unterkunft zurückzukehren und dort das Gepäck zu packen und es mitzunehmen. Mit_freundlicherx Grüßen d4.2 Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-07-05T09:06:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes