STAATSM1N1STER1UM DES INNERN 1,AM t I! ! Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: Thema: 6/13673 Nachfrage zu Drs 6/11672 — Abschiebungen von aus Afghanistan Geflüchteten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele afghanische Geflüchtete im Asylverfahren und mit Anerkennung /Asyl-berechtigung leben derzeit in Sachsen? Ausweislich der statistischen Erfassung im Ausländerzentralregister (AZR) befanden sich zum Stichtag 31. Mai 2018 insgesamt 3.083 afghanische Staatsangehörige im Freistaat Sachsen im Asylverfahren. Zudem weist das AZR für den Freistaat Sachsen zum genannten Stichtag insgesamt 4.028 afghanische Staatsangehörige mit asylrechtlichem Schutzstatus nach § 25 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aus (drei Personen mit Anerkennung als Asylberechtigte, 1.448 Personen mit zuerkannter Flüchtlingseigenschaft, 664 Personen mit subsidiärem Schutz und 1.913 Personen mit bestehenden Abschiebungshindernissen). Frage 2: Wie viele vollziehbare ausreisepflichtige afghanische Geflüchtete halten sich derzeit in Sachsen auf? (bitte nach Ort der Unterbringung, Familienkonstellation, Geschlecht, Alter und Grund der Duldung — Passbeschaffung o.a. - differenzieren) Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in der AZR-Statistik auch ausreisepflichtige Personen ohne Asylverfahren beinhaltet. Zum Stichtag 31. Mai 2018 waren im AZR insgesamt 798 vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige erfasst, davon 646 männliche und 152 weibliche Personen. Im Besitz einer Duldung waren insgesamt 638 afghanische Staatsangehörige. Im AZR sind darüber hinaus die nachfolgend aufgeführten Duldungsgründe und Altersgruppen zu vollziehbar ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen erfasst: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/169 Dresden, 5 . Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1U1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 638 Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 31 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 207 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (fam. Bindungen zu Duldungsinhabern mit fehlenden Reisedokumente oder medizinische Gründe) 13 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 372 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 14 Duldung nach § 60a AufenthG (alt) 1 Afghanische Staatsangehörige nach Altersgruppen 798 0 - unter 16 Jahre 147 16 — unter 18 Jahre 26 18— unter 25 Jahre 341 25— unter 35 Jahre 195 35 — unter 45 Jahre 52 45 — unter 55 Jahre 22 55 — unter 65 Jahre 9 65 Jahre und älter 6 Eine weitergehende statistische Differenzierung im Sinne der Fragestellung, insbesondere nach dem Ort der Unterbringung und Familienkonstellationen, ist durch das AZR nicht möglich. Frage 3: Wie viele Geflüchtete aus Afghanistan wurden seit Jahresbeginn 2018 aus Sachsen abgeschoben? (bitte nach nach Familienkonstellation, Geschlecht, Alter, Ort der letzten Unterbringung sowie Zielstaat der Abschiebung aufschlüsseln) Seit Jahresbeginn 2018 wurden zwei männliche Einzelpersonen gemäß Dublin -I11- Verordnung überstellt. Dabei handelt es sich um einen 34 -Jährigen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz, der nach Österreich überstellt wurde, und um einen 23 -Jährigen aus der Stadt Dresden, der in die Schweiz überstellt wurde. Frage 4: Wie viele afghanische Staatsangehörige sind im Jahr 2017 und bis zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Kleinen Anfragen freiwillig ausgereist? (bitte getrennt für 2017/2018 angeben) Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im Jahr 2018 (Stand: 31. Mai 2018) sind bislang insgesamt sechs afghanische Staatsangehörige mit einer Förderung nach dem REAG/GARP-Programm freiwillig ausgereist . Den unteren Ausländerbehörden liegen bisher (Stand: 30. April 2018) keine Erkenntnisse zu weiteren freiwilligen Ausreisen von afghanischen Staatsangehörigen ohne Förderung vor. Zu den Zahlen für das Jahr 2017 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11672 verwiesen. Bis zum 31. Dezember 2017 gab es keine Veränderungen zu den dort bereits enthaltenen Angaben. Frage 5: Wie viele Verwaltungsgerichtsverfahren gab es im Jahr 2017 bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage im Zusammenhang mit Asylanträgen afghanischer Staatsangehöriger? (bitte nach Status und Ergebnis des Verfahrens aufschlüsseln ) Die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten für den erfragten Zeitraum sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen: Asylverfahren afghanischer Staatsangehöriger vor den Verwaltungsgerichten in Sachsen im Jahr 2017 anhängig gewordene Verfahren 2.214 davon: erledigte Verfahren (Stand: 12. Juni 2018) 743 darunter durch gerichtliche Entscheidung (Urteil, Gerichtsbescheid, Beschluss) erledigte Verfahren 518 davon Stattgabe 67 davon teilweise Stattgabe, teilweise Abweisung/Ablehnung 103 davon Abweisung/Ablehnung 348 davon: noch anhängige Verfahren (Stand: 12. Juni 2018) 1.471 Die in der Tabelle ausgewiesenen Zahlen beziehen sich ausschließlich auf Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 anhängig geworden sind. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2018-07-06T10:15:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes