STAATSM1N1STER1IJM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13674 Thema: Verfahren gegen minderjährige Personen im Kontext von Versammlungsgeschehen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Strafverfahren im Kontext von Versammlungsgeschehen wurden in den Jahren 2016-2018 gegen Minderjährige im Freistaat Sachsen geführt? (bitte nach Straftatbestand, Zahl der Beschuldigten, Datum und Ort des Versammlungsgeschehens, Zuordnung PMK sowie Stand und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln) Frage 2: Wie viele Bußgeldverfahren im Kontext von Versammlungsgeschehen wurden in den Jahren 2016-2018 gegen Minderjährige im Freistaat Sachsen geführt? (bitte nach Straftatbestand, Zahl der Beschuldigten, Datum und Ort des Versammlungsgeschehens, Zuordnung PMK sowie Stand und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Straftaten im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen werden unter diesem Rubrum nur im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gesondert erfasst und bewertet; eine vergleichbare Systematik für Ordnungswidrigkeiten existiert nicht, sodass nachfolgend nur auf die Straftaten eingegangen wird. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/54/23 Dresden, Lpuli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1IJI1 DES INNERN Seit dem Jahr 2016 sind im Rahmen des KPMD-PMK mit Stand 20. Juni 2018 insgesamt 25 derartige Straftaten mit ermittelten minderjährigen Tatverdächtigen (TV) verzeichnet . Weitere Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen. Die Angaben sind nicht abschließend und können durch die laufende Erfassung noch Änderungen unterliegen. Mi r undlichj Grüßen ro . Dr. Roland 'Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/13674 Tatzeit Nr. (Datum) Tatort Delikt PMK TV Verfahrensstand Verstoß gegen das Sächsische Verfahrenseinstellung mit Auflagen gern.1 11.01.2016 Leipzig Versammlungsgesetz (SächsVersG) -links- 1 § 45 (3) Jugendgerichtsgesetz (JGG) nach jugendrichterlicher Maßnahme 2 25.01.2016 Dresden Verstoß gegen das SächsVersG -links- 1 Verfahrenseinstellung ohne Auflagen gern. § 153Strafprozessordnung (StPO) Bagatellsache 3 07.03.2016 Leipzig § 224 Strafgesetzbuch (StGB) -links- 1 in Bearbeitung 4 07.03.2016 Leipzig Verstoß gegen das SächsVersG -links- 1 in Bearbeitung 5 19.03.2016 Chemnitz Verstoß gegen das SächsVersG -rechts- 1 Verfahrenseinstellung mit Auflagen gern. § 45 (3) JGG nach jugendrichterlicher Maßnahme 6 19.03.2016 Chemnitz Verstoß gegen das SächsVersG -rechts- 1 Verfahrenseinstellung mit Auflagen gern. § 45 (3) JGG nach jugendrichterlicher Maßnahme 7 19.03.2016 Chemnitz Verstoß gegen das SächsVersG -rechts- 1 Verfahrenseinstellung mit Auflagen gern.§ 45 (3) JGG nach jugendrichterlicher Maßnahme 8 19.03.2016 Chemnitz Verstoß gegen das SächsVersG -rechts- 1 Verfahrenseinstellung mit Auflagen gern. § 45 (3) JGG nach jugendrichterlicher Maßnahme 9 02.05.2016 Leipzig Verstoß gegen das SächsVersG -links- 5 in Bearbeitung 10 16.05.2016 Dresden § 241 StGB -nicht zuzuordnen- 1 Verfahrenseinstellung mit Auflagen gern. § 45 (3) JGG nach jugendrichterlicher Maßnahme 11 09.09.2016 Bautzen § 224 StGB -Ausländer- 1 Verfahrenseinstellung ohne Auflagen gern. § 154 StPO unwesentliche Nebenstraftat 12 07.10.2016 Bautzen Verstoß gegen das SächsVersG -nicht zuzuordnen- 1 Verfahrenseinstellung ohne Auflagen gern. § 45 JGG Absehen von Verfolgung 13 07.10.2016 Bautzen Verstoß gegen das SächsVersG -nicht zuzuordnen- 1 Verfahrenseinstellung ohne Auflagen gern. § 45 JGG Absehen von Verfolgung 14 07.10.2016 Bautzen Verstoß gegen das SächsVersG -nicht zuzuordnen- 1 Verfahrenseinstellung ohne Auflagen gern. § 45 JGG Absehen von Verfolgung Seite 1 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/13674 Nr. Tatzeit (Datum) Tatort Delikt PIVIK TV Verfahrensstand 15 18.03.2017 Leipzig § 125 StGB -links- 5 in Bearbeitung 16 18.03.2017 Leipzig § 185 StGB -links- 1 Verfahrenseinstellung Verfahrenshindernis bzw.keine Verfahrensvoraussetzungen 17 18.03.2017 Leipzig Verstoß gegen das SächsVersG -links- 5 in Bearbeitung 18 30.09.2017 Chemnitz Verstoß gegen das Vereinsgesetz -ausländische Ideologie- 1 Verfahrenseinstellung ohne Auflagen gern. § 154 StPO unwesentliche Nebenstraftat 19 08.01.2018 Dresden § 185 StGB -links- 1 in Bearbeitung 20 20.01.2018 Wurzen Verstoß gegen das SächsVersG -rechts- 1 in Bearbeitung 21 10.02.2018 Dresden Verstoß gegen das SächsVersG -rechts- 1 in Bearbeitung 22 13.02.2018 Dresden § 224 StGB -links- 1 in Bearbeitung 23 13.02.2018 Dresden Verstoß gegen das SächsVersG -links- 1 Verfahrenseinstellung mit Auflagen gern. § 45 (3) JGG nach jugendrichterlicher Maßnahme 24 18.03.2018 Bautzen § 86a StGB -rechts- 2 in Bearbeitung 25 20.04.2018 Ostritz Verstoß gegen das SächsVersG -rechts- 1 in Bearbeitung Seite 2 von 2 2018-07-05T09:05:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes