STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13679 Thema: Stopp des Breitbandausbaus mittels Vectoring Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-1053/11/41-2018/ Dresden, 10. 7018 Frage 1: Wie viele der aktuell (31.05.2018) im Rahmen der RL DiOS be¬ willigten Investivanträge zum Breitbandausbau basieren auf einem (zumindest teilweisen) Netzausbau mittels Funktechno¬ logie? (Angabe bitte nach Landkreisen getrennt darstellen.) Frage 2: Wie viele der aktuell (31.05.2018) im Rahmen der RL DiOS be¬ willigten Investivanträge zum Breitbandausbau basieren auf einem (zumindest teilweisen) Netzausbau mittels Vectoring, wie viele auf einem reinen Glasfaserausbau? (Angabe bitte nach Landkreisen getrennt darstellen.) Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Förderverfahren fordert von den Zuwendungsempfängern eine Angabe darüber, wie viele Haushalte durch die Förderung mit Bandbreiten von mind. 50 MBit/s erschlossen werden sollen. Weiterhin wird eine prozentuale Anga¬ be gefordert, wie viele Haushalte hiervon mit mind. 100 MBit/s erschlossen werden sollen. Eine Aussage zur eingesetzten Technologie kann erst nach Abschluß des Vergabeverfahrens gemacht werden, da die Ausschreibung technologieneutral erfolgen muss. Aus den im Rahmen der RL DiOS bereits abgeschlossenen Vergabeverfah¬ ren bekannten Daten basieren zwei Projekte im Landkreis Meissen, je ein Projekt in den Landkreisen Görlitz, Nordsachsen und Zwickau und drei Pro¬ jekte im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge auf einem zu mindest teilweisen VDSL/Vectoring-Ausbau. Sowohl im Vogtlandkreis als auch im Erzgebirgskreis basiert je ein Projekt auf einem reinen Glasfaserausbau. Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Strallenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR 81^3 Freistaat gp SACHSEN Weitere Projekte wie bspw. die Landkreisprojekte Bautzen, Nordsachsen und dem Vogtlandkreis befinden sich derzeit im Abschluss des Vergabeverfahrens. Frage 3: Welche konkreten Fälle sind der Staatsregierung bekannt, wonach Kommunen nachdem eine komplette Übernahme des kommunalen Ei¬ genanteils durch den Freistaat in Aussicht gestellt wurde, ein bisher geplanten Netzausbau mittels Vectoring stoppen oder zur Disposition stellen und nun stattdessen einen reinen Glasfaserausbau anstreben? Der Staatsregierung sind keine konkreten Fälle bekannt. Vor dem Hintergrund, dass der Freistaat erst mit der endgültigen Bewilligung eines Projektes von der eingesetzten Technologie Kenntnis erlangt ist hier zudem keine Aussage möglich. Im Rahmen der neuen Bundesrichtlinie, die ein Upgrade auf einen nachhaltigen Ausbau ermöglicht, kann es zu Veränderungen der Ausbauziele einzelner Kommunen kommen, Frage 4: In wie weit versucht die Staatsregierung aktiv (und über den finanziel¬ len Anreiz der kompletten Übernahme des kommunalen Eigenanteils hinaus) Kommunen zu Entscheidungen im Sinne der Frage 3 zu bewe¬ gen? Die Staatsregierung kommuniziert dieses Ziel offensiv. Nach der Erklärung des Koaliti¬ onsausschusses im Dezember 2017 wurde dies in der Regierungserklärung im Januar 2018 bestätigt. Im Rahmen des Breitbandkoordinierungsausschusses wurde durch das SMWAfürden Einsatz nachhaltiger Infrastrukturen geworben. Frage 5: Was bedeuten die Fällen im Sinne der Frage 3) für ein bereits laufendes Förderverfahren und in wie weit rechnet die Staatsregierung bei einer solchen Entscheidung mit einer Verzögerung des geplanten Ausbaus? Die am 3. Juli 2018 durch das BMVI veröffentlichte novellierte Förderrichtlinie des Bun¬ des ermöglicht es den Kommunen, die Projekte auf weitergehende Ausbauziele umzu¬ stellen. Welche Auswirkungen dies konkret nach sich zieht hängt von der künftigen Ausgestaltung des Verfahrens seitens des Bundes ab. Mit freundlichen Grüßdn In Vertretung ^3 m ( _ Barbara Klepsch Seite 2 von 2 2018-07-10T15:28:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes