STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13681 Thema: Gigabit-Netz in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-1053/11/52 Dresden, 1 0. JuÜ 2018 „Aus einem am 05.06.2018 vorgelegten Bericht des Europäischen Rechnungshofes geht hervor, dass Deutschland als Ganzes das von der EU gesteckte und 2016 von der Bundesregierung bestätigte Ziel, bis 2025 über ein flächendeckendes Breitbandnetz mit Geschwindigkei¬ ten von bis zu einem Gigabit pro Sekunde zu verfügen, voraussichtlich nicht erreichen wird." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Haushalte in Sachsen können bereits jetzt auf sol¬ che Datenraten zugreifen? (Angabe bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Landkreise/kreisfreien Städten darstellen) Frage 2: Wie stellt sich die Situation damit im deutschlandweiten und im europäischen Vergleich dar? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/13107, Fragen 3 und 4, Spalte FTTB/H wird verwiesen. Gegenwärtig wird ein Ausbau auf Basis von FTTB/FTTH als einzige zuverlässige Technologie für die Sicherstellung einer Versorgung mit mindestens einem Gigabit pro Sekunde verstanden. ir Zertifikat seil 2006 audlt bcrufundfamilic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Seite 1 von 2 Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEM Frage 3: Wie vielen der aktuell im Rahmen der RL DiOS gestellten Investivanträgen basieren auf dem Ziel einer solchen Datenrate? (Angabe bitte auf¬ geschlüsselt auf die einzelnen Landkreise/kreisfreien Städten darstellen) Im Rahmen der Antragstellung für eine Förderung aus dem Bundesförderprogramm ist eine prozentuale Angabe des Anteils der Haushalte erforderlich, die mit mind. 100 MBit/s erschlossen werden sollen. Aus möglicherweise in einigen Fällen darüber hinaus beigefügten textlichen Absichtserklärungen ist keine belastbare Datenbasis ab¬ leitbar, welche als Indikator für eine systematische und dem Anspruch der Vollständig¬ keit genügende Grundlage für eine Beurteilung durch die Staatsregierung dienen kann. Erst mit dem endgültigen Bescheid kann auf Grundlage des Angebots eine insoweit belastbare Aussage zur Technologie der Anschlüsse erfolgen. Insofern wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 6/13679 verwiesen. Frage 4: Welchen Kenntnisstand hat die Staatsregierung über einen derzeit ei¬ genwirtschaftlich geplanten Ausbau des vorhandenen Netzes zum Gi¬ gabit-Netz bis 2025 durch Dritte (z.B. Telekommunikationsanbieter, Stadtwerke etc.), d.h. ohne den Einsatz von Fördermitteln? (Angabe bit¬ te aufgeschlüsselt auf die einzelnen Landkreise/kreisfreien Städten darstellen) Frage 5: Von welchem realistischen Ausbaustand eines Gigabit-Netzes in Sach¬ sen geht die Staatsregierung bis 2025 aus und worauf gründet sich die¬ se Annahme? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Der Breitbandausbau ist in erster Linie Aufgabe des Telekommunikationsmarktes, wäh¬ rend der Einsatz von Fördermitteln nur in unwirtschaftlichen Bereichen gerechtfertigt ist. Die Staatsregierung sowie das Breitbandkompetenzzentrum Sachsen führen des¬ halb regelmäßig Gespräche mit verschiedenen Akteuren, um deren Ausbauabsichten zu evaluieren. Dabei zeigt sich, dass die Telekommunikationsunternehmen auch auf dem Weg zu Gigabit-Netzen den entsprechenden Beitrag leisten wollen. Die konkreten Ausbauabsichten sind jedoch Teil der jeweiligen Unternehmensstrategien. Diese wer¬ den von den Unternehmen als Geschäftsgeheimnisse betrachtet und üblicherweise nicht veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund ist auch eine Aufschlüsselung der Auswir¬ kungen nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten nicht möglich. Auch eine Prognose zum realistischen Ausbauzustand eines Gigabit-Netzes in Sach¬ sen bis 2025 kann die Staatsregierung vor diesem Hintergrund nicht treffen. Mit freundlichen In Vertretung Barbara Klepsch Seite 2 von 2 2018-07-10T15:27:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes