STAATSMINISTERIUIM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13684 Thema: Einrichtung eines ,,Hauses des Jugendrechts" in sächsischen Kommunen - Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/13320 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 '1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bltte bei Antwort angeben) 1040E/13/1200 - KLR Dresden, f.,tunzotø ÑETT\Yfl w TOB MIT Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: wl/tmtJoB-MF-¡.DE Frage 1: Aus welchen Gründen hat die Staatsreg¡erung die 4. Teilfrage der Kleinen Anfrage in Drs. 6/13320, welche sächsischen Kommunen lnteresse an der 3åH:,::"*lt"atsminisrerium der Just¡z Einrichtung eines,,Hauses des Jugendrechts" bekundet haben, nicht be- ff;S;tç:lj.i antwortet? Br¡efpost über Deutsche Post 01095 Dresden Ffage 2: www.iust¡z.sachsen.de/smj Wetche sächsischen Kommunen haben lnteresse an der Einrichtung ei- );'#:,'.'^""iiiìt'*' nes,,Hauses des Jugendrechts" bekundet? (Bitte aufstellen nach Städten ::ät:i".,T"''". und Gemeinden sowie Landkreisen!) ;å,ffillli#lrr"# Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang lür eleklronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumentê nur über das Elektronischs Ger¡chts- und Vemaltungsposfach; nähere lnlormationen untsr w.egvp.de a . JUSIIZVOttZUGSBEAMTÊ Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñat-\H w Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: An der Einrichtung eines ,,Haus des Jugendrechtes" analog dem ,,Leipziger Modellprojekt", welches sich maßgeblich durch die behördenübergreifende Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft , Polizei und Jugendgerichtshilfe,,unter einem Dach" auszeichnet, haben die Landkreise Bautzen und Görlitz ihr lnteresse bekundet. Bereits bei Beantwortung von Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6113220 hat die Staatsregierung darauf hingewiesen, dass die in Leipzig erprobte räumliche Konzentration der am Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende beteiligten Behörden nicht zwingend notwendig ist, um die Zusammenarbeit der beteiligten lnstitutionen weiter zu verbessern. Ebenso ist es auch denkbar, andere Formen der vertieften, intensivierten Zusammenarbeit, etwa durch eine bessere personelle Vernetzung der beteiligten Behörden, durch regelmäßig stattfindende Fallkonferenzen oder durch den Ausbau bzw. die Weiterentwicklung bereits vorhandene Strukturen, zu finden. Der grundsätzlichen Zielsetzung der Verbesserung des Umgangs mit jugendlicher Delinquenz durch eine intensivere Zusammenarbeit stehen dabei - wie bereits bei Beantwortung von Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6113220 - ausgeführt alle Gemeinden und Landkreise positiv gegenüber. Aufgrund von regionalen und örtlichen Besonderheiten sowie bereits bestehenden Formen der Zusammenarbeit bieten sich teilweise jedoch andere Maßnahmen - wie beispielsweise die verstärkte Einbindung von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht oder der Ausbau von Fallkonferenzen - a)r Verbesserung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit an. Die Planungen sind bisher noch nicht abgeschlossen Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUIM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñEl-SHidMir&t :rf Frage 3: Gehen die Gespräche der Staatsregierung mit den Städten und Landkre¡sen Dresdenn Chemnitz, Zwickau, Bautzen und Görlitz über die Einrichtung e¡nes n,Hauses des Jugendrechts " auf die lnitiative der Kommunen oder der Sächsischen Staatsregierung zurück und mit welchen Städten und Gemeinden sowie Landkreisen ¡st die Staatsregierung im Gespräch? (Bitte aufstellen nach Städten und Gemeinden sowie Landkreisen !) Frage 4: Wenn die Gespräche gemäß Frage 3 auf die lnitiative der Staatsregierung zurückgehenn weshalb wurden Gespräche nur mit den genannten Kommunen aufgenommen und nicht mit anderen Städten, Gemeinden und Landkreisen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 3 und 4: Die Gespräche gehen auf die lnitiative der Staatsregierung zurück. Mittlerweile hat die Staatsregierung mit nachfolgenden sächsischen Städten und Landkreisen Kontakt aufgenommen: Chemnitz Dresden Görlitz Bautzen Leipzig Zwickau Mittelsachen Erzgebirgskreis Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Nordsachsen Vogtlandkreis Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FE-\Y¿:ri w Frage 5: Welche Städte und Gemeinden sow¡e Landkreise gemäß Frage 3 haben sich gegen d¡e Einrichtung e¡nes,nHauses des Jugendrechts" ausgesprochen? Gegen eine Ausweitung des Projektes nach dem ,,Leipziger Modell" in der dort umgesetzten Form haben sich bisher die Städte Chemnitz und Dresden sowie die Landkreise Mittelsachsen , Zwickau und Vogtlandkreis ausgesprochen. Auf die zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 und 2 nehme ich im Übrigen Bezug. Mit freundlichen Grüßen é"Ø Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2018-07-09T10:26:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes