STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13685 Thema: Nicht in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik enthaltene Straftaten — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/13293 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straftaten wurden durch die sächsische Polizei in den Jahren 2000 bis 2015 bearbeitet, aber nicht in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfasst und veröffentlicht? (Bitte aufschlüsseln entsprechend Drs. 6/13293 und nach Jahren!) Jede durch die Polizei bearbeitete und für die Polizeiliche Kriminalstatistik freigegebene Straftat wird in derselben erfasst und ausgewiesen. Für den Fragezeitraum 2000 bis 2015 kann das nicht aufgegliedert werden, da die Erfassung arbeitstäglich schwankt. Hinzu kommt, dass es sich überwiegend um Straftaten handelt, die einer Aussonderungs- und Löschfrist von zwei Jahren unterliegen. Darüber hinaus unterliegen weitere Straftaten Aussonderungs - und Löschfristen zum Teil von fünf und zum Teil von zehn Jahren. Insofern liegen der Staatsregierung keine validen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. undlichen Grüßen Pr6f. I . Roland Wöller Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/54/24 Dresden:7.. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. 2018-07-05T09:07:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes