STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13691 Thema: Polizeieinsatz in Lunzenau (Landkreis Mittelsachsen) am 29.05.2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Dem Fragesteller liegen Informationen vor, gemäß derer am Vormittag des 29. Mai 2018 in Lunzenau auf der Friedensstraße ein Polizeieinsatz stattgefunden habe. Betroffen soll eine Person gewesen sein, die in der Friedensstraße mindestens eine Immobilie besitzen soll und überdies Mitglied der neonazistischen Szene sowie in die Betäubungsmittelkriminalität verwickelt sein soll." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Fand am Vormittag des 29. Mai 2018 auf der Friedensstraße ein Polizeieinsatz statt und wenn ja, was war der Anlass für den Einsatz? Frage 2: In welchem Zeitraum fand der Einsatz statt, wie viele Beamte welcher Einheiten waren im Einsatz und wie viele Beamte davon trugen zivile Kleidung? Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren gegen welche Anzahl an Personen wurden aufgrund welcher Straftatbestände ggf. eingeleitet? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/54/27 Dresden, 3. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Am Dienstag, dem 29. Mai 2018, zwischen 11:53 Uhr und 14:00 Uhr, fanden im Rahmen des täglichen Dienstes polizeiliche Maßnahmen zum Vollzug eines vorliegenden Haftbefehls in Lunzenau, Friedensstraße, statt. Im Einsatz befanden sich drei uniformierte Polizeibedienstete des Polizeireviers Rochlitz. Es wurde eine Anzeige wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Betäubungsmittelgesetz gegen eine Person gefertigt. undlichera Grüßen z Dr7Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-07-05T09:05:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes