STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13694 Thema: Umsetzung des Löschmoratoriums; Nachfrage zu Drs. 6/13280 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit der in Bezug genommenen Kleinen Anfrage, Drs. 6/13280, nahm die Fragestellerin Bezug auf einen pressekundigen Vorgang, wonach sich ,Ende 2017' ein Mann gemeldet habe, der sich darüber beschwerte , dass Informationen über ihn im Polizeicomputer gespeichert waren, die dort nicht mehr sein sollten'. Weiter wurde in dem Zusammenhang in der Vorbemerkung ein Beitrag der Sächsischen Zeitung wie folgt zitiert: ,Das Landeskriminalamt hatte die Vereinbarung nicht in ausreichendem Maß umgesetzt. Der Ansatz, Daten zu sperren, ohne sie zugleich unauffindbar zu machen, lasse sich nicht wie geplant umsetzen, heißt es. Innenministerium und Polizei suchen nun nach einer technischen Lösung [...].' Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Fragen 1 bis 4, verwies der Staatsminister des Innern auf die zusammenfassende Darstellung im 18. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten , Drs. 6/10549, der der Fragestellerin freilich bekannt ist. Nach Auffassung der Fragestellerin enthält dieser Bericht jedoch tatsächlich keine Ausführungen im Sinne der Fragestellung. Ohnehin hatte die Fragestellerin einen Vorgang zum Anlass genommen , der ,Ende 2017' bekannt geworden sei, während der bezeichnete Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten einen Berichtszeitraum vom 1. April 2015 bis 31. März 2017 umfasst und den späteren Vorgang auch denklogisch nicht umfassen kann. Daher wiederholt die Fragestellerin nunmehr ihre insoweit nicht beantworteten Fragen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/54/29 Dresden, 2 ., . Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Seit wann ist der Staatsregierung bekannt, dass sich im Bezug auf das Löschmoratorium der „Ansatz, Daten zu sperren, ohne sie zugleich unauffindbar zu machen , [...] nicht wie geplant umsetzen" lässt? Frage 2: Auf welche Auskunfts- und Speichersysteme oder andere Datenbanken und Datensammlungen welcher Behörden und/oder Dienststellen bezieht sich die Annahme oder Feststellung der Nichtumsetzbarkeit im Sinne der Frage 1 und welche weiteren Erkenntnisse liegen dafür vor, dass die Umsetzung des Löschmoratoriums „in der Praxis nicht reibungslos" funktioniert? Frage 3: Wie viele weitere Fälle sind der Staatsregierung bekannt, in denen — wie in der Vorbemerkung beispielhaft geschildert — festgestellt wurde, dass Daten in einem polizeilichen oder einem anderen Auskunftssystem abrufbar waren oder sind, obwohl sie nach Maßgabe des bestehenden Löschmoratoriums nicht hätten abrufbar sein sollen bzw. dürfen? Frage 4: Wie viele Datensätze, Ermittlungsverfahren und Personen waren oder sind von der Nichtumsetzbarkeit des Löschmoratoriums im Sinne der Frage 1 insgesamt betroffen? Frage 5: Aus welchen tatsächlichen Gründen wurden die Fragen 1 bis 4 der in Bezug genommenen Kleinen Anfrage, Drs. 6/13280, die vorstehend wiederholt werden, nicht schon damals hinreichend beantwortet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die in den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13280 auf Grundlage des in der diesbezüglichen Vorbemerkung zitierten Zeitungsartikels zum Ausdruck kommende Einschätzung zu einer konkret bestehenden „Nichtumsetzbarkeit des Löschmoratoriums " wird seitens der Staatsregierung nicht geteilt. Bei der Umsetzung des Löschmoratoriums handelt es sich vielmehr um einen laufenden Prozess, der in erster Linie davon geprägt ist, der besonderen Bedeutung der Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses des Sächsischen Landtages Rechnung zu tragen. Insofern erfolgte ein Verweis auf die zusammenfassende Darstellung unter Nr. 5.9.4 (S. 77 f.) im 18. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Drs.-Nr. 6/10549, die den Sachstand — ergänzt um die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13280 — nach wie vor zutreffend beschreibt, weshalb im Übrigen insoweit darauf verwiesen wird. 411.,Kt fre ndli hen rüßen rot. Dr. oland Wöller Seite 2 von 2 2018-07-05T09:09:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes