STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13700 Thema: Jubiläumszuwendungen Freiwillige Feuerwehr Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie läuft das Prozedere für die Vergabe von Jubiläumszuwendungen für 50 Jahre aktiven Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen ? Nach § 4 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an ehrenamtlich Tätige in den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den Einheiten des Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen (SächsBRKJubZVO) werden die aktiven ehrenamtlich Tätigen von den jeweiligen Aufgabenträgern zum entsprechenden Dienstjubiläum (zehn, 25, 40 und neu 50 Jahre) vorgeschlagen. Dies sind nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 SächsBRKJubZVO für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren die Gemeinden, nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 SächsBRKJubZVO für die Mitarbeiter im Rettungsdienst die Rettungszweckverbände und die Landkreise und Kreisfreien Städte, die sich nicht zu einem Rettungszweckverband zusammengeschlossen haben und nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 SächsBRKJubZVO für die nicht unter Nr. 1 und 2 erfassten Helfer im Katastrophenschutz die Landkreise und Kreisfreien Städte. Für die Mitarbeiter im Rettungsdienst und die Helfer im Katastrophenschutz können auch private Hilfsorganisationen Vorschläge einreichen. Ab dem Jahr 2019 sind auch für das 50 -jährige Jubiläum nach § 4 Abs. 2 SächsBRKJubZVO die Vorschläge für das laufende Jahr der Bewilligungsstelle bis zum 31. Januar vorzulegen. Kreisangehörige Gemeinden legen ihre Vorschläge zunächst bis zum 31. Dezember des Vorjahres dem Landkreis , die privaten Hilfsorganisationen dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt vor. Der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt bestätigen die Kenntnis- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/54/28 Dresden, Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN nahme und leiten die Vorschläge bis zum 31. Januar an die Bewilligungsstelle weiter. Für die Einreichung der Vorschläge sind dabei die von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Vorschlagslisten zu verwenden. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) ist nach § 5 Abs. 3 SächsBRKJubZVO die Bewilligungsstelle für die Jubiläumszuwendungen. Sie entscheidet nach § 5 Abs. 1 SächsBRKJubZVO über die Vorschläge und meldet nach § 5 Abs. 2 SächsBRKJubZ- VO den Mittelbedarf bis zum 28. Februar für das laufende Jahr an das Staatsministerium des Innern (SMI). Nach Zuweisung der Mittel durch das SMI leitet die LDS eine Ausfertigung der Vorschlagsliste zusammen mit der erforderlichen Anzahl von Dankurkunden an die mit der Übergabe Beauftragten weiter. Mit der aktuellen Novelle der SächsBRKJubZVO ist mit § 7 eine Übergangsvorschrift für das Jahr 2018 eingeführt worden. Für die Gewährung von Jubiläumszuwendungen für den 50 -jährigen Dienst ist das Vorschlagsverfahren bis zum 26. Juli 2018 abzuschließen . Der zu ehrenden Person ist sodann nach § 6 Abs. 1 SächsBRKJubZVO die Dankurkunde in einer dem Anlass entsprechenden Form zu übergeben, soweit sie für das Dienstjubiläum keine Verleihungsurkunde für ein vom Freistaat Sachsen gestiftetes Ehrenzeichen erhält. Bei den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erfolgt die Übergabe bei 50 -jährigem Jubiläum durch den Landrat oder Oberbürgermeister. Die Übergaben sollen dabei zusammen mit der Verleihung der vom Freistaat Sachsen gestifteten Ehrenzeichen erfolgen. Die Übergabe kann im Einzelfall durch den Staatsminister des Innern oder einen von ihm Beauftragten erfolgen. Die Auszahlung der Jubiläumszuwendung erfolgt durch die LDS bargeldlos. Der mit der Übergabe Beauftragte teilt der LDS mindestens vier Wochen vor dem geplanten Übergabezeitpunkt die Bankverbindung der Jubilare und den Übergabezeitpunkt der Dankurkunde mit. Frage 2: Wie viele Jubiläumszuwendungen für 50 Jahre aktiven Dienst sind in den nächsten 5 Jahren eingeplant? Die Staatsregierung rechnet auf Grundlage der bisher ausgereichten Jubiläumszuwendungen mit jährlich insgesamt etwa 400 Jubiläumszuwendungen für 50 Jahre aktiven Dienst. Frage 3: Wie viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen werden dieses und die kommenden 5 Jahre ihr 50jähriges aktives Dienstjubiläum voraussichtlich feiern? Das Vorschlagsverfahren für die Jubiläumszuwendungen für den 50 -jährigen aktiven Dienst ist für das Jahr 2018 noch nicht abgeschlossen. Bisher liegen der Staatsregierung aus dem Bereich der Freiwilligen Feuerwehren Rückmeldungen für etwa 300 Ehrungen vor. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie vielen Mitgliedern der Alters- und Ehrenabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Sachsen haben 50 Jahre lang sich in den aktiven Dienst der Feuerwehren eingebracht? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Frage 5: Ist es geplant, Mitgliedern der Alters- und Ehrenabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Sachsen, wenn sie 50 Jahre aktiven Dienst in der Vergangenheit geleistet hatten, mit der Jubiläumszuwendung zu versehen? Die Jubiläumszuwendung für 50 Jahre aktiven Dienst wird im Jahr 2018 erstmals an die ehrenamtlich Tätigen in den Freiwilligen Feuerwehren ausgereicht. Eine rückwirkende Ehrung ist nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2018-07-06T10:16:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes