STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13706 Thema: Tierschutzrechtliche Kontrollen in Pferdezuchtbetrieben, Pferdefahrtbetrieben und Reithöfen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele tierschutzrechtliche Kontrollen gab es in sächsischen Pferdezuchtbetrieben, Pferdefahrtbetrieben und Reithöfen im Jahr 2017 in Sachsen (Anzahl der Kontrolleure, angemeldet oder unangemeldet, welcher Betrieb)? Frage 2: Welche Mängel, bzw. Verstöße gegen das Tierschutzrecht wurden bei diesen Kontrollen festgestellt (bitte auflisten und den Kontrollen unter Frage 1 zuordnen)? Frage 3: Welche Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder wurden in Folge dieser Verstöße angeordnet? Frage 4: Welche der angeordneten Maßnahmen wurden von den Betreibern umgesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Der Beantwortung sei erläuternd vorangestellt, dass die Durchführung von tierschutzrechtlichen Kontrollen auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz erfolgt. Die zuständigen Behörden sind danach verpflichtet, über die durchgeführten Kontrollen zu berichten. Die Dokumentation der Tierschutzkontrollen erfolgt digitalisiert anhand eines Datenerfassungssystems . Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-18/502 Dresden, -f/>?Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium f!lr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Amtliche Kontrollen werden entsprechend der Verordnung grundsätzlich ohne Vorankündigung durchgeführt. Daher existiert keine Berichtspflicht, ob die Kontrollen angemeldet oder unangemeldet sind. Dieser Parameter wird daher vom Datenerfassungssystem nicht abgebildet. Die Fragen werden inhaltlich wie folgt beantwortet: Im Jahr 2017 wurden 93 Kontrollen in 70 sächsischen Pferdezuchtbetrieben etc. durch die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) durchgeführt. Eine detaillierte Darstellung, aus Datenschutzgründen anonymisiert, kann der beigefügten Anlage entnommen werden. ln 19 sächsischen Betrieben wurden bei diesen Kontrollen die in den Spalten 4 und 5 der Anlage dargestellten Mängel bzw. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Von den LÜV Ä werden die zur Abstellung der Mängel erforderlichen Anordnungen getroffen und durchgesetzt, auch dies kann der beigefügten Anlage entnommen werden. Ob die Mängel abgestellt werden, wird in regelmäßig durchgeführten Nachkontrollen engmaschig überwacht. Mit freundlichen Grüßen ·-7 /; ( '-Q t!Zll 1 L-/ Barbara Kl~ps~h I Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13706 Betrieb Anzahl Anzahl Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Prllzisierung Verstoß Angeordnete Maßnahmen und/oder Buß· oder Zwangsgelder Kontrollen Kontrollen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz mitVerstoß festgestellte Mängel bzw. VerstöBe 1 1 1 Aufzeichnungspflicht Es werden über die Herkunft und den Verbleib von Wirbeltiere, die nach § 9 Abs. 2 Nr. Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung 7 zu Versuchszwecken oder zu den in§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, § 10 Abs. 1 oder§ 10 a genannten Zwecken oder nach § 4 Abs. 3 zu dem dort genannten Zweck gezüchtet oder gehalten werden oder mit denen gehandelt wird, keine Aufzeichnungen gemacht I die Aufzeichnungen werden keine drei Jahre lang aufbewahrt 2 1 0 3 1 0 4 1 0 5 2 0 6 1 1 Töten, Schmerzen, leiden, Schäden . Ein Wirbeltier wurde ohne vernünftigen Grund getötet I Einem Wirbeltier wurden aus Strafverfahren;Ordnungsverfügung • Untersagung einer Tätigkeit nach § 11 TSchG aus Rohheit Rohheit erhebliche Schmerzen I leiden I länger anhaltende I sich wiederholende erhebliche Schmerzen I leiden zugefügt 7 1 1 sonstige Verstöße gegen das k.A. Tierschutzgesetz Ordnungsverfügung • Zwangsgeldfestsetzung 8 2 0 9 1 1 Haltung, Betreuung Sie haben ein Tier, welches Sie halten I betreuen I zu betreuen haben, nicht seiner Ankündigung einer Nachkontrolle Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt I gepflegt I verhaltensgerecht untergebracht 10 1 1 Tränkemöglichkeiten Es ist nicht sichergestellt, dass alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung Wasser in ausreichender Menge versorgt sind. 11 1 0 12 1 1 Erlaubnis nach§ 11 Es wird eine Tätigkeit ohne die nach§ 11 (1) Satz 1 TierSchG erforderliche Erlaubnis Beratung ausgeübt. 13 1 0 14 1 0 15 1 1 Verletzungssicherheit der Die Haltungseinrichtungen sind nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung Ha I tu ngsei nric htu ngen und ihrem Zustand nicht so beschaffen, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. 16 2 1 Ernährungs·/ Pflegezustand Sie haben ein Tier, welches Sie halten I betreuen I zu betreuen haben, nicht seiner Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt I gepflegt. 17 2 2 Erlaubnis nach § Es wird eine Tätigkeit ohne die nach § 11 (1) Satz 1 TierSchG erforderliche Erlaubnis Ankündigung einer Nachkontrolle;Beratung;mündliche Belehrung;Bericht/Protokoll 11;Nebenbestimmungen zur Erlaubnis ausgeübt.;Es wird einer mit einer nach § 11 (1) Satz 1 TierSchG erforderliche Erlaubnis n. § 11 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwidergehandelt 18 1 1 Bewegungsmöglichkeit;Verhaltensgere Sie haben die Möglichkeit eines Tieres, welches Sie halten I betreuen I zu betreuen Ankündigung einer Nachkontrolle;Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung chte Unterbringung;Bauweise • haben, zu artgemäßer Bewegung so eingeschränkt, dass ihm Schmerzen I Materialien· Zustand I vermeidbare leiden I Schäden zugefügt wurden.;Sie haben ein Tier, dass Sie halten, verletzungssicher betreuen oder zu betreuen haben, nicht verhaltensgerecht untergebracht.; Die Haltungseinrichtungen sind nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und I ihrem Zustand nicht so beschaffen, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Seite 1 von 3 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13706 Betrieb Anzahl Anzahl Im Rahmen dieser tierschutzrechtlieben Präzlsierung VerstoB Angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder Kontrollen Kontrollen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz mitVersinS festgestellte Mängel bzw. VerstöBe 19 3 1 Haltung, Betreuung Sie haben ein Tier, welches Sie halten I betreuen I zu betreuen haben, nicht seiner Ankündigung einer Nachkontrolle;mündliche Belehrung;Bericht/Protokoll Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt I gepflegt I verhaltensgerecht untergebracht 20 2 0 21 1 0 22 1 0 23 1 0 24 1 0 25 1 1 Witterungsschutz- wobei es im Fall Die Haltungseinrichtungen sind nicht so ausgestattet, dass den Tieren, soweit für den mündliche Belehrung;Ankündigung einer Nachkontrolle eines Auslaufes ausreicht, wenn den Erhalt der Gesundheit erforderlich, ausreichend Schutz vor widrigen Nutztieren Möglichkeiten zum Witterungseinflüssen geboten wird Unterstellen geboten werden 26 1 0 27 1 0 28 1 0 29 1 0 30 2 0 31 1 0 32 1 0 33 1 0 34 1 0 35 1 0 36 1 1 Bauweise- Materialien- Zustand I Die Haltungseinrichtungen sind nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung verletzungssich er; Ern äh ru ngs-I und ihrem Zustand nicht so beschaffen, dass eine Verletzung oder sonstige PflegezustandAbsonderung Gefährdung der Gesundheit der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach kranker/verletzter Tiere dem Stand der Technik möglich ist.;Sie haben ein Tier, welches Sie halten I betreuen I zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt I gepflegt.;Es ist nicht sichergestellt, dass soweit erforderlich eine Absonderung durchgeführt wird. 37 1 38 6 0 39 1 0 40 2 1 Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen- Die Haltungseinrichtungen sind nicht mit Fütterungs- und Tränkeinrichtungen ausreichende ausgestattet, die so beschaffen und angeordnet sind, dass jedem Tier Zugang zu einer Versorgung;Tränkeeinrichtungen- ausreichenden Menge Futter und Wasser gewährt wird;Die Haltungseinrichtungen ausreichende Versorgung;Fütterungs- sind nicht mit Tränkeinrichtungen ausgestattet, die so beschaffen und angeordnet und Tränkeeinrichtungen-Schutz vor sind, dass jedem Tier Zugang zu einer ausreichenden Menge Futter und Wasser Verunreinigung gewährt wird.; Die Haltungseinrichtungen sind nicht mit Fütterungs- und Tränkeinrichtungen ausgestattet, die so beschaffen und angeordnet sind, dass Verunreinigungen des Futters und des Wassers auf ein Mindestmaß begrenzt werden 41 1 0 42 2 0 Seite 2 von 3 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13706 Betrieb Anzahl Anzahl Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Präzisierung Verstoß Angeordnete Maßnahmen und/oder BuB- oder ZWangsgelder Kontrollen Kontrollen Kontrollen gegen das Tierschubgeset% mitVerstoß festgestellte Mängel bzw. Verstöße 43 2 0 44 1 0 45 1 0 46 1 47 1 0 48 2 0 49 1 1 Erlaubnis nach § 11 Es wird eine Tätigkeit ohne die nach § 11 (1) Satz 1 TierSchG erforderliche Erlaubnis ausgeübt. Ankündigung einer Nachkontrolle so 1 0 51 1 0 52 1 0 53 1 1 Erlaubnis nach § 11 Es wird eine Tätigkeit ohne die nach§ 11 (1) Satz 1 TierSchG erforderliche Erlaubnis Beratung ausgeübt. 54 2 1 Grundsatz- Schmerzen, Leiden, Verstoß gegen den Grundsatz des TierSchG;Verstoß gegen die Bericht/Protokoii;Ordnungsverfügung- Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung der Anford. Schäden;Tierhaltung;Nebenbestimmun Tierhaltungsvorschriften des TierSchG;Es wird einer mit einer nach§ 11 (1) Satz 1 des§ 2 TSchG;Bußgeldverfahren genzur Erlaubnis n. § 11 TierSchG erforderliche Erlaubnis verbundenen vollziehbaren Auflage zuwidergehandelt 55 2 0 56 1 0 57 1 0 58 1 0 59 1 0 60 1 0 61 2 0 62 1 0 63 2 0 64 1 0 65 1 0 66 1 0 67 2 0 68 2 0 69 1 1 Erlaubnis nach § 11 Es wird eine Tätigkeit ohne die nach§ 11 (1) Satz 1 TierSchG erforderliche Erlaubnis Ordnungsverfügung-Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung der Anford. des § 2 ausgeübt. TSchG;Ankündigung einer Nachkontrolle;mündliche Belehrung;Beratung 70 1 1 Nebenbestimmungen zur Erlaubnis n. § Es wird einer mit einer nach § 11 (1) Satz 1 TierSchG erforderliche Erlaubnis Ankündigung einer Nachkontrolle;Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung 11 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwidergehandelt Seite 3 von 3 2018-07-11T10:28:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes