STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13707 Thema: Tierschutzrechtliche Kontrollen in Geflügelzuchtbetrieben in Sachsen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namensund im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele tierschutzrechtliche Kontrollen gab es in sächsischen Geflügelzuchtbetrieben im Jahr 2017 in Sachsen (Anzahl der Kontrollen, angemeldet oder unangemeldet, welcher Betrieb)? Frage 2: Welche Mängel, bzw. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden bei diesen Kontrollen festgestellt (bitte auflisten und den Kontrollen unter Frage 1 zuordnen)? Frage 3: Welche Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder wurden in Folge dieser Verstöße angeordnet? Frage 4: Welche der angeordneten Maßnahmen wurden von den Betreibern umgesetzt? Frage 5: Welche nicht und was waren die Gründe dafür? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Der Beantwortung sei erläuternd vorangestellt, dass die Durchführung von tierschutzrechtlichen Kontrollen auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz erfolgt. Die zuständigen Behörden sind danach verpflichtet, über die durchgeführten Kontrollen zu berichten. Die Dokumentation der Tierschutzkontrollen erfolgt digitalisiert anhand eines Datenerfassungssystems . Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-18/503 Dresden, /'1 Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Amtliche Kontrollen werden entsprechend der Verordnung grundsätzlich ohne Vorankündigung durchgeführt. Daher existiert keine Berichtspflicht, ob die Kontrollen angemeldet oder unangemeldet sind. Dieser Parameter wird daher vom Datenerfassungssystem nicht abgebildet. Die Fragen werden inhaltlich wie folgt beantwortet: Im Jahr 2017 wurden 106 Kontrollen in 71 sächsischen Geflügelzuchtbetrieben durch die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) durchgeführt. Eine detaillierte Darstellung, aus Datenschutzgründen anonymisiert, kann der beigefügten Anlage entnommen werden. ln zwei sächsischen Geflügelzuchtbetrieben wurden bei diesen Kontrollen die in den Spalten 4 und 5 der Anlage dargestellten Mängel bzw. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Von den LÜVÄ werden die zur Abstellung der Mängel erforderlichen Anordnungen getroffen und durchgesetzt, auch dies kann der beigefügten Anlage entnommen werden. Ob die Mängel abgestellt werden, wird in regelmäßig durchgeführten Nachkontrollen engmaschig überwacht. Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13707 Betrieb Anzahl Anzahl Kontrollen Im Rahmen dieser tierschutzredltliclten Ptäzisierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß.. oder Zwangsgelder Kontrollen mitVerstoß Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße 1 1 0 2 3 0 3 3 0 4 5 0 5 1 0 6 1 0 7 1 0 8 1 0 9 27 0 10 1 0 11 1 0 12 1 0 13 1 0 14 1 0 15 1 0 16 1 0 17 2 0 18 1 0 19 1 0 20 1 1 Haltung, Betreuung Sie haben ein Tier, welches Sie halten I betreuen I zu Ordnungsverfügung- Einziehung von Tieren betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt I gepflegt I verhaltensgerecht untergebracht 21 1 1 Bauweise- Materialien - Zustand I Geflügelhaltung: Die Haltungseinrichtungen sind nach Bericht/Protokoll verletzungssicher ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und ihrem Zustand nicht so beschaffen, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit des Geflügels so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. 22 1 0 23 1 0 24 1 0 25 1 0 26 1 0 27 1 0 28 1 0 29 1 0 30 1 0 31 1 0 32 1 0 33 1 0 34 1 0 35 1 0 36 1 0 Seite 1 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13707 Betrieb Anzahl Anzahl Kontrollen Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Präzlslerung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder BuB· oder Zwangsgelder Kontrollen mitVerstoB Kontrollen gegen das TierschutzgeSetZ festgestellte Mängel bzw. Verstöße 37 1 0 38 1 0 39 1 0 40 1 0 41 1 0 42 1 0 43 1 0 44 1 0 45 1 0 46 1 0 47 1 0 48 1 0 49 1 0 50 1 0 51 1 0 52 1 0 53 1 0 54 1 0 55 1 0 56 1 0 57 1 0 58 1 0 59 1 0 60 1 0 61 1 0 62 1 0 63 1 0 64 1 0 65 1 0 66 1 0 67 1 0 68 1 0 69 1 0 70 1 0 71 1 0 Seite 2 von 2 2018-07-11T10:29:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes