STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 101 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13708 Thema: Tierschutzrechtliche Kontrollen in Legebetrieben in Sachsen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele tierschutzrechtliche Kontrollen gab es in sächsischen Legebetrieben im Jahr 2017 in Sachsen (Anzahl der Kontrollen, angemeldet oder unangemeldet, welcher Betrieb)? Frage 2: Welche Mängel, bzw. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden bei diesen Kontrollen festgestellt (bitte auflisten und den Kontrollen unter Frage 1 zuordnen)? Frage 3: Welche Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder wurden in Folge dieser Verstöße angeordnet? Frage 4: Welche der angeordneten Maßnahmen wurden von den Betreibern umgesetzt? Frage 5: Welche nicht und was waren die Gründe dafür? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Der Beantwortung sei erläuternd vorangestellt, dass die Durchführung von tierschutzrechtlichen Kontrollen auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vom 29. Apri12004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz erfolgt. Die zuständigen Behörden sind danach verpflichtet, über die durchgeführten Kontrollen zu berichten. Die Dokumentation der Tierschutzkontrollen erfolgt digitalisiert anhand eines Datenerfassungssystems . Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-18/504 Dresden, /1; Juli 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Amtliche Kontrollen werden entsprechend der Verordnung grundsätzlich ohne Vorankündigung durchgeführt. Daher existiert keine Berichtspflicht, ob die Kontrollen angemeldet oder unangemeldet sind. Dieser Parameter wird daher vom Datenerfassungssystem nicht abgebildet. Die Fragen werden inhaltlich wie folgt beantwortet: Im Jahr 2017 wurden 420 Kontrollen in 369 sächsischen Legebetrieben durch die Lebensmittelüberwachungs - und Veterinärämter (LÜVÄ) durchgeführt. Eine detaillierte Darstellung, aus Datenschutzgründen anonymisiert, kann der beigefügten Anlage entnommen werden. ln 27 sächsischen Legebetrieben wurden bei diesen Kontrollen die in den Spalten 4 und 5 der Anlage dargestellten Mängel bzw. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt . Von den LÜVÄ werden die zur Abstellung der Mängel erforderlichen Anordnungen getroffen und durchgesetzt, auch dies kann der beigefügten Anlage entnommen werden. Ob die Mängel abgestellt werden, wird in regelmäßig durchgeführten Nachkontrollen engmaschig überwacht. Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13708 Betrieb Anzahl Kontrollen Anzahl Kontrollen mit Verstoß Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße Präzisierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder 1 1 0 2 1 0 3 2 0 4 1 0 5 1 0 6 1 0 7 1 0 8 1 0 9 1 0 10 2 0 11 1 0 12 1 0 13 1 0 14 1 0 15 1 0 16 1 0 17 1 0 18 1 0 19 1 0 20 1 0 21 1 1 Grundsatz - Schmerzen, Leiden, Schäden Verstoß gegen den Grundsatz des TierSchG 22 2 0 23 1 0 24 1 0 25 1 0 26 1 0 27 1 0 28 1 0 29 1 0 30 1 0 31 1 0 32 1 0 33 1 0 Seite 1 von 14 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13708 Betrieb Anzahl Kontrollen Anzahl Kontrollen mit Verstoß Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße Präzisierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder 34 1 0 35 1 0 36 2 0 37 1 0 38 1 0 39 1 0 40 3 0 41 1 0 42 1 0 43 1 1 Bauweise - Materialien - Zustand / verletzungssicher Die Haltungseinrichtungen sind nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und ihrem Zustand nicht so beschaffen, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Bericht/Protokoll 44 1 0 45 1 0 46 1 0 47 1 0 48 1 0 49 1 0 50 1 0 51 1 0 52 1 0 53 1 0 54 1 0 55 1 0 56 1 0 57 1 0 58 1 0 59 1 0 60 2 1 Haltungseinrichtungen für Nutztiere;Tränkemöglichkeiten;Sauberkeit Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Nutztiere: Bauweise - Materialien - Zustand; Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen; Witterungsschutz; Schutz vor Beutegreifern;Es ist nicht sichergestellt, dass alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Wasser in ausreichender Menge versorgt sind.;Es ist nicht sichergestellt, dass die Haltungseinrichtung sauber gehalten wird, insbesondere Ausscheidungen so oft wie nötig entfernt werden, und Gebäudeteile, Ausrüstungen und Geräte, mit denen die Tiere in Berührung kommen, in angemessenen Abständen gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden Ankündigung einer Nachkontrolle;Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung 61 1 0 62 1 0 Seite 2 von 14 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13708 Betrieb Anzahl Kontrollen Anzahl Kontrollen mit Verstoß Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße Präzisierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder 63 1 0 64 1 0 65 1 0 66 1 0 67 1 0 68 1 0 69 2 1 Grundsatz - Schmerzen, Leiden, Schäden;Tierhaltung Verstoß gegen den Grundsatz des TierSchGVerstoß gegen die Tierhaltungsvorschriften des TierSchG 70 1 0 71 1 0 72 6 0 73 1 0 74 1 0 75 1 0 76 1 0 77 1 0 78 1 0 79 1 0 80 1 0 81 1 0 82 1 0 83 1 0 84 1 0 85 1 0 86 1 0 87 1 0 88 1 0 89 1 0 90 1 0 91 1 0 92 1 0 93 2 0 94 1 0 95 1 0 Seite 3 von 14 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13708 Betrieb Anzahl Kontrollen Anzahl Kontrollen mit Verstoß Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße Präzisierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder 96 1 0 97 1 0 98 1 0 99 4 0 100 1 0 101 1 0 102 1 0 103 1 0 104 1 0 105 1 0 106 1 0 107 1 0 108 1 1 Haltungseinrichtung - Legenest;Haltungseinrichtung - Einstreu;Haltungseinrichtung - Anforderungen an Tränkvorrichtungen Es ist kein uneingeschränkter Zugang zum Nest während der täglichen Legephase möglich, eine ungestörte Eiablage für jede Legehenne wird nicht ermöglicht.;Einstreumaterial im Einstreubereich entspricht nicht den Anforderungen zum artgerechten Picken, Scharren und Staubbaden (Sruktur, Material).;Tränkevorrichtungen sind nicht so verteilt, dass alle Legehennen gleichermaßen Zugang haben, wobei bei Verwendung von Rinnentränken eine Kantenlänge von mindestens zweieinhalb Zentimetern und bei Verwendung von Rundtränken eine Kantenlänge von mindestens einem Zentimeter je Legehenne vorhanden sein muss und bei Verwendung von Nippel- oder Bechertränken für bis zu zehn Legehennen mindestens zwei Tränkstellen und für jeweils zehn weitere Legehennen eine zusätzliche Tränkstelle vorhanden sein müssen. 109 1 1 Haltung, Betreuung;Haltungseinrichtungen für Nutztiere Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt / verhaltensgerecht untergebracht;Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Nutztiere: Bauweise - Materialien - Zustand; Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen; Witterungsschutz; Schutz vor Beutegreifern 110 1 0 111 1 0 112 1 0 113 1 0 114 1 0 115 1 0 116 1 0 Seite 4 von 14 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13708 Betrieb Anzahl Kontrollen Anzahl Kontrollen mit Verstoß Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße Präzisierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder 117 1 1 Haltung, Betreuung;Ernährungs-/ Pflegezustand Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt / verhaltensgerecht untergebracht;Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt. Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung 118 1 0 119 1 0 120 1 0 121 1 0 122 1 0 123 1 0 124 1 0 125 2 1 Haltungseinrichtung - Legenest Es ist kein uneingeschränkter Zugang zum Nest während der täglichen Legephase möglich, eine ungestörte Eiablage für jede Legehenne wird nicht ermöglicht. 126 1 0 127 1 0 128 1 0 129 1 0 130 1 0 131 1 0 132 1 0 133 2 0 134 1 0 135 1 0 136 1 0 137 1 0 138 1 0 139 1 0 140 1 0 141 1 0 142 1 0 143 2 1 Tierhaltung Verstoß gegen die Tierhaltungsvorschriften des TierSchG Seite 5 von 14 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13708 Betrieb Anzahl Kontrollen Anzahl Kontrollen mit Verstoß Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße Präzisierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder 144 2 0 145 1 0 146 4 0 147 2 0 148 1 0 149 1 0 150 1 0 151 1 0 152 1 0 153 1 0 154 3 0 155 1 0 156 1 0 157 1 0 158 1 0 159 1 0 160 1 0 161 1 0 162 1 0 163 1 0 164 1 0 165 1 1 Sauberkeit;Fütterungsmöglichkeiten Es ist nicht sichergestellt, dass die Haltungseinrichtung sauber gehalten wird, insbesondere Ausscheidungen so oft wie nötig entfernt werden, und Gebäudeteile, Ausrüstungen und Geräte, mit denen die Tiere in Berührung kommen, in angemessenen Abständen gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden;Es ist nicht sichergestellt, dass alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Futter in ausreichender Menge versorgt sind. Ankündigung einer Nachkontrolle;mündliche Belehrung;Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung 166 1 0 167 4 0 168 1 0 169 1 0 170 1 0 171 2 0 172 1 0 173 1 0 174 1 0 Seite 6 von 14 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13708 Betrieb Anzahl Kontrollen Anzahl Kontrollen mit Verstoß Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße Präzisierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder 175 1 0 176 1 0 177 1 1 Witterungsschutz - wobei es im Fall eines Auslaufes ausreicht, wenn den Nutztieren Möglichkeiten zum Unterstellen geboten werden Die Haltungseinrichtungen sind nicht so ausgestattet, dass den Tieren, soweit für den Erhalt der Gesundheit erforderlich, ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen geboten wird Ankündigung einer Nachkontrolle 178 1 0 179 1 0 180 1 0 181 1 0 182 1 0 183 1 0 184 1 0 185 1 1 Bewegungsmöglichkeit;Verhaltensgerechte Unterbringung;Tränkemöglichkeiten;Licht Sie haben die Möglichkeit eines Tieres, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, zu artgemäßer Bewegung so eingeschränkt, dass ihm Schmerzen / vermeidbare Leiden / Schäden zugefügt wurden.;Sie haben ein Tier, dass Sie halten, betreuen oder zu betreuen haben, nicht verhaltensgerecht untergebracht.;Es ist nicht sichergestellt, dass alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Wasser in ausreichender Menge versorgt sind.;Es ist nicht sichergestellt, dass die tägliche Beleuchtungsintensität und Beleuchtungsdauer bei Tieren, die in Ställen untergebracht sind, für die Deckung der ihrer Art entsprechenden Bedürfnisse ausreichen und bei hierfür unzureichendem natürlichen Lichteinfall der Stall entsprechend künstlich beleuchtet wird Ordnungsverfügung - Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung der Anford. des § 2 TSchG;Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung 186 1 0 187 1 0 188 2 1 Haltung, Betreuung Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt / verhaltensgerecht untergebracht Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung 189 1 0 190 1 0 191 1 0 Seite 7 von 14 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13708 Betrieb Anzahl Kontrollen Anzahl Kontrollen mit Verstoß Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße Präzisierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder 192 2 1 Haltung, Betreuung Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt / verhaltensgerecht untergebracht mündliche Belehrung 193 1 0 194 1 0 195 1 0 196 1 0 197 1 0 198 1 0 199 1 0 200 1 0 201 1 0 202 1 0 203 1 0 204 1 0 205 1 0 206 1 0 207 1 1 Tierhaltung;Haltung, Betreuung;Bewegung;Haltung, Betreuung Verstoß gegen die Tierhaltungsvorschriften des TierSchG;Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt / verhaltensgerecht untergebracht;Sie haben die Möglichkeit eines Tieres, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, zu artgemäßer Bewegung so eingeschränkt, dass ihm Schmerzen / vermeidbare Leiden / Schäden zugefügt wurden;Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt / verhaltensgerecht untergebracht Ordnungsverfügung - Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung der Anford. des § 2 TSchG 208 1 0 209 1 0 210 1 0 211 1 0 212 1 0 Seite 8 von 14 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13708 Betrieb Anzahl Kontrollen Anzahl Kontrollen mit Verstoß Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße Präzisierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder 213 1 0 214 1 0 215 1 0 216 1 0 217 1 0 218 1 0 219 1 0 220 1 0 221 1 0 222 1 0 223 1 0 224 1 0 225 1 0 226 1 0 227 4 3 Verletzungssicherheit der Haltungseinrichtungen;Ernährungs-/ Pflegezustand;Sauberkeit;Verletzungssicherh eit der Haltungseinrichtungen;Sauberkeit;Ernährung s-/ Pflegezustand;Ernährungs-/ Pflegezustand;Verhaltensgerechte Unterbringung;Verletzungssicherheit der Haltungseinrichtungen;Zustand der Haltungseinrichtungen;Sauberkeit Die Haltungseinrichtungen sind nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und ihrem Zustand nicht so beschaffen, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.;Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt.;Es ist nicht sichergestellt, dass die Haltungseinrichtung sauber gehalten wird, insbesondere Ausscheidungen so oft wie nötig entfernt werden, und Gebäudeteile, Ausrüstungen und Geräte, mit denen die Tiere in Berührung kommen, in angemessenen Abständen gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden;Die Haltungseinrichtungen sind nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und ihrem Zustand nicht so beschaffen, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.;Es ist nicht sichergestellt, dass die Haltungseinrichtung sauber gehalten wird, insbesondere Ausscheidungen so oft wie nötig entfernt werden, und Gebäudeteile, Ausrüstungen und Geräte, mit denen die Tiere in Berührung kommen, in angemessenen Abständen gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden;Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt.;Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt.;Sie haben ein Tier, dass Sie halten, betreuen oder zu betreuen haben, nicht verhaltensgerecht untergebracht.;Die Haltungseinrichtungen sind nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und ihrem Zustand nicht so beschaffen, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.;Haltungseinrichtungen sind nach ihrem Zustand nicht so beschaffen, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere sicher ausgeschlossen werden kann, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.;Es ist nicht sichergestellt, dass die Haltungseinrichtung sauber gehalten wird, insbesondere Ausscheidungen so oft wie nötig entfernt werden, und Gebäudeteile, Ausrüstungen und Geräte, mit denen die Tiere in Berührung kommen, in angemessenen Abständen gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden Ankündigung einer Nachkontrolle;mündliche Anhörung;Ankündigung einer Nachkontrolle;Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung;Ankündigung einer Nachkontrolle;Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung 228 1 229 1 0 230 1 231 1 232 1 0 233 1 234 1 0 Seite 9 von 14 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13708 Betrieb Anzahl Kontrollen Anzahl Kontrollen mit Verstoß Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße Präzisierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder 235 1 1 Haltung, Betreuung;Haltungseinrichtungen für Nutztiere;Ställe;Grundsatz - Schmerzen, Leiden, Schäden;Tierhaltung;Haltungseinrichtungen für Nutztiere;Ställe;Überwachung - Fütterung - Pflege von Nutztieren;Haltungseinrichtungen für Nutztiere;Tränkemöglichkeiten;Wasserqualit ät;Sauberkeit Fütterungsmöglichkeiten;Sauberkeit Tränkemöglichkeiten;Sauberkeit Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt / verhaltensgerecht untergebracht;Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Nutztiere: Bauweise - Materialien - Zustand; Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen; Witterungsschutz; Schutz vor Beutegreifern;Verstoß gegen die Bestimmungen der NutztierhaltungsVO bezgl. Inaugenschein-nahme; Zugriff; Mikroklima; Lärmimmission; Notstromaggregat; Lüftungsersatzanlage, - alarmanlage;Verstoß gegen den Grundsatz des TierSchG;Verstoß gegen die Tierhaltungsvorschriften des TierSchG;Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Nutztiere: Bauweise - Materialien - Zustand; Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen; Witterungsschutz; Schutz vor Beutegreifern;Verstoß gegen die Bestimmungen der NutztierhaltungsVO bezgl. Inaugenschein-nahme; Zugriff; Mikroklima; Lärmimmission; Notstromaggregat; Lüftungsersatzanlage, -alarmanlage;Verstoß gegen die Bestimmungen der NutztierhaltungsVO bezgl. der allgemeinen Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege von Nutztieren; Maßnahmen bei kranken Tiere, Lärm, Licht, Sauberkeit, Aufzeichnungen;Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Nutztiere: Bauweise - Materialien - Zustand; Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen; Witterungsschutz; Schutz vor Beutegreifern;Es ist nicht sichergestellt, dass alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Wasser in ausreichender Menge versorgt sind.;Es ist nicht sichergestellt, dass alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Wasser in ausreichender Qualität versorgt sind.;Die Fütterungsmöglichkeiten sind nicht ausreichend sauber, daher ist nicht sichergestellt, dass alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Futter in ausreichender Qualität versorgt sind.;Die Tränkemöglichkeiten sind nicht ausreichend sauber, daher ist nicht sichergestellt, dass alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Flüssigkeit in ausreichender Qualität versorgt sind.;Es ist nicht sichergestellt, dass die Haltungseinrichtung sauber gehalten wird, insbesondere Ausscheidungen so oft wie nötig entfernt werden, und Gebäudeteile, Ausrüstungen und Geräte, mit denen die Tiere in Berührung kommen, in angemessenen Abständen gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung;Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung;Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung 236 1 0 237 1 238 1 0 239 1 240 1 241 1 242 1 243 2 0 244 1 0 245 1 1 Tränkemöglichkeiten Es ist nicht sichergestellt, dass alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Wasser in ausreichender Menge versorgt sind. Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung 246 1 247 1 0 248 1 0 249 1 250 1 251 1 252 1 0 253 1 0 254 2 0 255 1 256 1 257 1 0 258 1 259 1 260 1 0 Seite 10 von 14 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13708 Betrieb Anzahl Kontrollen Anzahl Kontrollen mit Verstoß Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße Präzisierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder 261 1 0 262 1 263 1 264 1 265 1 0 266 1 0 267 1 0 268 1 0 269 1 270 1 0 271 1 0 272 1 273 1 274 1 0 275 1 276 1 0 277 1 278 1 0 279 1 0 280 1 0 281 1 0 282 1 283 7 5 Kenntnisse und Fähigkeiten der Tierbetreuer;Tränkeeinrichtungen - ausreichende Versorgung;Haltung, Betreuung;Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen - Schutz vor Verunreinigung;Personal für Fütterung und Pflege mit den hierfür erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten;Sauberkeit;Tränkemöglichkeiten;Haltung, Betreuung Es ist nicht sichergestellt, dass für die Fütterung und Pflege der Tiere aPersonen mit den hierfür erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten vorhanden sind.;Die Haltungseinrichtungen sind nicht mit Tränkeinrichtungen ausgestattet, die so beschaffen und angeordnet sind, dass jedem Tier Zugang zu einer ausreichenden Menge Futter und Wasser gewährt wird.;Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt / verhaltensgerecht untergebracht;Die Haltungseinrichtungen sind nicht mit Fütterungs- und Tränkeinrichtungen ausgestattet, die so beschaffen und angeordnet sind, dass Verunreinigungen des Futters und des Wassers auf ein Mindestmaß begrenzt werden;Es ist nicht sichergestellt, dass für die Fütterung und Pflege der Tiere ausreichend viele Personen mit den hierfür erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten vorhanden sind;Es ist nicht sichergestellt, dass die Haltungseinrichtung sauber gehalten wird, insbesondere Ausscheidungen so oft wie nötig entfernt werden, und Gebäudeteile, Ausrüstungen und Geräte, mit denen die Tiere in Berührung kommen, in angemessenen Abständen gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden;Es ist nicht sichergestellt, dass alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Wasser in ausreichender Menge versorgt sind.;Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt / verhaltensgerecht untergebracht Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung;Bußgeldverfahren;Mängelbericht/Kontrollb ericht mit Anordnung 284 1 0 285 1 286 1 287 1 0 288 1 289 1 0 290 1 0 Seite 11 von 14 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13708 Betrieb Anzahl Kontrollen Anzahl Kontrollen mit Verstoß Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße Präzisierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder 291 3 2 Ernährungs-/ Pflegezustand;Verhaltensgerechte Unterbringung;Verletzungssicherheit der Haltungseinrichtungen;Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen - ausreichende Versorgung;Witterungsschutz - wobei es im Fall eines Auslaufes ausreicht, wenn den Nutztieren Möglichkeiten zum Unterstellen geboten werden Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt.;Sie haben ein Tier, dass Sie halten, betreuen oder zu betreuen haben, nicht verhaltensgerecht untergebracht.;Die Haltungseinrichtungen sind nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und ihrem Zustand nicht so beschaffen, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.;Die Haltungseinrichtungen sind nicht mit Fütterungs- und Tränkeinrichtungen ausgestattet, die so beschaffen und angeordnet sind, dass jedem Tier Zugang zu einer ausreichenden Menge Futter und Wasser gewährt wird;Die Haltungseinrichtungen sind nicht so ausgestattet, dass den Tieren, soweit für den Erhalt der Gesundheit erforderlich, ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen geboten wird Ordnungsverfügung - allgemein 292 1 0 293 1 0 294 1 0 295 1 0 296 2 297 1 298 1 0 299 1 0 300 1 0 301 1 0 302 1 303 1 304 2 0 305 1 1 Bewegungsmöglichkeit im Aussenbereich Sie haben die Möglichkeit eines Tieres, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, zu artgemäßer Bewegung im Aussenbereich so eingeschränkt, dass ihm Schmerzen / vermeidbare Leiden / Schäden zugefügt wurden. sonstige Maßnahmen 306 1 0 307 2 0 308 1 0 309 2 0 310 1 0 311 1 0 312 1 0 313 1 0 314 2 315 1 0 316 1 0 317 1 318 1 1 Ernährungs-/ Pflegezustand;Erlaubnis nach § 11 Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt.;Es wird eine Tätigkeit ohne die nach § 11 (1) Satz 1 TierSchG erforderliche Erlaubnis ausgeübt. Ankündigung einer Nachkontrolle;Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung;mündliche Belehrung 319 1 0 320 1 321 1 322 1 0 323 1 324 1 325 1 0 326 1 327 1 328 1 0 329 1 0 330 1 Seite 12 von 14 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13708 Betrieb Anzahl Kontrollen Anzahl Kontrollen mit Verstoß Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße Präzisierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder 331 1 0 332 1 0 333 1 1 Witterungsschutz - wobei es im Fall eines Auslaufes ausreicht, wenn den Nutztieren Möglichkeiten zum Unterstellen geboten werden Die Haltungseinrichtungen sind nicht so ausgestattet, dass den Tieren, soweit für den Erhalt der Gesundheit erforderlich, ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen geboten wird Ankündigung einer Nachkontrolle;Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung 334 1 335 1 0 336 1 337 1 0 338 1 0 339 1 0 340 1 341 2 0 342 1 0 343 1 0 344 2 1 Haltung, Betreuung;Verhaltensgerechte Unterbringung;Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen - Schutz vor Verunreinigung;Versorgung kranker/verletzter Tiere;Absonderung kranker/verletzter Tiere;Sauberkeit Fütterungsmöglichkeiten;Sauberkeit Tränkemöglichkeiten Sie haben ein Tier, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt / gepflegt / verhaltensgerecht untergebracht;Sie haben ein Tier, dass Sie halten, betreuen oder zu betreuen haben, nicht verhaltensgerecht untergebracht.;Die Haltungseinrichtungen sind nicht mit Fütterungs- und Tränkeinrichtungen ausgestattet, die so beschaffen und angeordnet sind, dass Verunreinigungen des Futters und des Wassers auf ein Mindestmaß begrenzt werden;Es ist nicht sichergestellt, dass soweit erforderlich, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, kranker oder verletzter Tiere ergriffen werden.;Es ist nicht sichergestellt, dass soweit erforderlich eine Absonderung durchgeführt wird.;Die Fütterungsmöglichkeiten sind nicht ausreichend sauber, daher ist nicht sichergestellt, dass alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Futter in ausreichender Qualität versorgt sind.;Die Tränkemöglichkeiten sind nicht ausreichend sauber, daher ist nicht sichergestellt, dass alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Flüssigkeit in ausreichender Qualität versorgt sind. Ankündigung einer Nachkontrolle;schriftliche Belehrung;Beratung;mündliche Belehrung;Bericht/Protokoll 345 1 0 346 1 0 347 1 0 348 1 349 1 0 350 2 351 1 352 1 353 1 0 354 1 1 Bewegungsmöglichkeit Sie haben die Möglichkeit eines Tieres, welches Sie halten / betreuen / zu betreuen haben, zu artgemäßer Bewegung so eingeschränkt, dass ihm Schmerzen / vermeidbare Leiden / Schäden zugefügt wurden. 355 1 0 356 1 0 357 1 0 358 1 359 1 360 2 0 361 1 362 1 363 1 364 1 0 365 1 1 Verletzungssicherheit der Haltungseinrichtungen Die Haltungseinrichtungen sind nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und ihrem Zustand nicht so beschaffen, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung Seite 13 von 14 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13708 Betrieb Anzahl Kontrollen Anzahl Kontrollen mit Verstoß Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße Präzisierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder 366 1 1 Grundsatz - Schmerzen, Leiden, Schäden Verstoß gegen den Grundsatz des TierSchG Bericht/Protokoll;Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung;Ankündigung einer Nachkontrolle;Beratung 367 1 368 1 0 369 1 0 Seite 14 von 14 2018-07-11T10:38:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes